DIe Garantie von AVM ist an deren Garantiebedingungen geknüpft. Und die sind an die Vorlage der Rechnung geknüpft. Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, da gilt genau das, was drin steht.
Gegenüber dem Händler hast Du zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Da musst Du natürlich beweisen, dass - und wann - er es Dir verkauft hat. In den ersten 6 Monaten müsste der Händler beweisen, dass es von Dir kaputt gemacht wurde (durch Überspannung z.B.), wenn er aus der Gewähr raus möchte, danach musst Du beweisen, dass der Keim des Mangels von Anfang an vorhanden war. In beiden Fällen ist der Beweis jedoch schwer zu führen, was im Endeffekt darauf hinausläuft, dass man nur im ersten halben Jahr gute Chancen hat und danach auf Goodwill angewiesen ist.