Carpo - kosten für Nummernportierung?

AndreasR

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Hallo,

Carpo scheint ja in absehbarer Zeit dicht zu machen, jedenfalls was VoIP angeht. Was nehmen die, wenn man die Nummer woandershin portieren möchte?

Und wohin? dus.net wäre möglich, aber 30 EUR für eine einzige Nummer ist leider nicht wenig.

Danke
Andreas
 
"Eine Portierung Ihrer Carpo VoIP Rufnummer zu einem anderen Provider ist jederzeit möglich.
Hierbei fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,95 EUR an."

xxxxxxxxxx!

Edit von Christoph:

Bitte auf die Wortwahl achten! Solche Beschimpfungen können uns in Teufels Küche bringen!
 
Nach § 46 Abs. 3 TKG können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Laut Bundesnetzagentur liegen die Portierungsentgelte im Festnetzbereich zur Zeit im Bereich von ca. 5 bis 8 EUR.
 
[...] Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,95 EUR [...]

Woher kommt plötzlich diese "Bearbeitungsgebühr"? Ergibt sich die irgendwie aus den vereinbarten Vertragsbedingungen?
 
Warum eigentlich hier der ganze Stress??? :eek: Könnte ihr nicht einfach mal nur abwarten was mit Carpo vor sich geht? Ich war zwar anfänglich auch geschockt als ich das alles gelesen habe.
Ihr könnt ja alle noch telefonieren usw.
Und das mit den Rufnummern wird wohl Carpo auch bedacht haben (zumal die ja von Telefonica sind)

Also mal keinen Stress - es wird alles viel zu heiß gekocht.

Stephan
 
Schon vor 1 1/2 Jahren war die Gebühr bei 29,95 ( siehe mein Posting von Ende 2007 )
Carpo hat dies also nicht neu eingeführt um abzukassieren.
Bin nun auch gespannt wie es weitergeht. Auf alle Fälle nicht jetzt schon portieren !
( Meine Nummer habe ich von der Telekom zu Carpo portiert )

Gruß Bubel
 
Schon vor 1 1/2 Jahren war die Gebühr bei 29,95 [...]

Und schon damals wurde diese "Gebühr" nur auf Anfrage genannt, war aber offenbar nicht in dieser Höhe mit dem Kunden vereinbart.
 
Falls Carpo den VOIP Dienst ganz einstellt hoffe ich GANZ STARK das die Rufnummerportierung kostenfrei ist. Immerhin ist es in diesem Fall kein Kundenwunsch da ich sehr gern bei Carpo aufgrund der guten Lidl-VOIP Preise und der Zuverlässigkeit geblieben wäre!
 
[...] Rufnummerportierung kostenfrei [...] Immerhin ist es in diesem Fall kein Kundenwunsch [...]

Du kannst auf die Portierung natürlich verzichten, falls dir Carpo den Vertrag kündigt. Gewiss wäre eine kostenfreie Portierung kundenfreundlich, aber einen Rechtsanspruch halte ich für zweifelhaft.
 
Antwort heute von der Bundesnetzagentur auf eine Anfrage von mir zu den Kosten einer Portierung und Recht auf die bisherige Telefonnummer :
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 2). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen dem Verlust einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.
Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Telekommunikationsanbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Nach § 46 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig seinem früheren Anbieter beim Wechsel entstehen.

Gruß Bubel
 
Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Telekommunikationsanbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Nach § 46 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig seinem früheren Anbieter beim Wechsel entstehen.

Der Gag an Carpo ist ja, dass die Höhe der "Servicegebühr" nirgendwo schriftlich festgehalten wurde/wird. Auf meine Nachfrage wurde mir zunächst gesagt, dass die Gebühr in Höhe xy erhoben wird. Auf meine weitere Nachfrage, wo das denn stünde bzw. welche AGB- oder Gebührenordnungsabschnitte einschlägig sind, kam bisher keine befriedigende Antwort :rolleyes:

Die Höhe der Gebühr (unter 30 EUR) ist mir eigentlich schnuppe (wenn ich die Nummer behalte), aber reichlich komisch ist das schon, zumal sich der Carpo-Support inzwischen bis zum 3rd-level hochgearbeitet hat -- offenbar bestehen da intern auch ein paar Kommunikationsprobleme. Na ja, ich find's noch witzig, allerdings wird mir langsam klar, warum die zumachen wollen (an der Technik haperts ja nicht) :mrgreen:
 
Das einzige, was man Carpo anlasten kann ist, dass die Gebühr nicht "ausgehängt" wurde, wenn das denn so stimmt. Die Höhe ist absolut normal, da verdienen die noch nicht mal was dran, da die Nummern vermutlich über Dienstleiter bereitgestellt werde, die dafür ebenfalls kassieren.

jo
 
Ich laste Carpo gar nichts an. Ich finde die Höhe auch okay. Aber sowas sollte schon in den entsprechenden AGB oder Gebührenordnungen stehen -- oder fändest du es gut, wenn du nach dem Vertragsabschluss plötzlich mit (ich übertreibe bewusst) unkalkulierbaren Gebühren konfrontiert würdest, von denen vorher niemand etwas wusste? Wenn Carpo da nicht ein kleines Problem hätte, reichte eine E-Mail an die Fragenden ;-)
 
Naja, so überraschend finde ich es nicht, da es ja eine marktübliche Gebühr ist. Da kann man nicht erwarten, dass die das wesentlich billiger oder gar umsonst machen.

jo
 
Naja, so überraschend finde ich es nicht, da es ja eine marktübliche Gebühr ist. Da kann man nicht erwarten, dass die das wesentlich billiger oder gar umsonst machen.
Marktüblich ist im Festnetzbereich etwa 5 bis 8 Euro, wenn ich hier jetzt was von 29 Euro lesen, ist das mehr als dreimal soviel wie marktüblich. Bis zu 30 Euro Portierungskosten sind eher im Mobilfunkbereich zu finden.

Überraschend finde eine Gebühr, wenn sie nicht vertraglich vereinbart oder in der Preisliste aufgeführt ist, jedenfalls schon. Ob sie dadurch rechtlich hinfällig ist, mag ich nicht beurteilen.
 
Dass ein Entgelt zu zahlen ist, wurde vertraglich vereinbart (Carpo-AGB, Abschnitt 13.2), aber dessen Höhe nicht. Es wurde noch nicht einmal vereinbart, dass Carpo die Höhe des Entgelts einseitig festlegen darf.

Nach allgemeinem Vertragsrecht gilt in solchen Fällen die übliche Vergütung als vereinbart (§ 612 II BGB); meiner Meinung nach beschränkt § 46 III TKG das zulässige Entgelt nur ausdrücklich nach oben.
 
Und was sagt Dir der Text?
Die werden Dir schon nachweisen, daß Kosten in der genannten Höhe anfallen. Wie hoch der Verwaltungsaufwand bei Carpo ist, kannst Du doch nur mutmaßen. Fakt ist, der gehört zu den anfallenden Kosten. Sonst müßte da etwas von anfallenden Gebühren stehen.
 
Die werden Dir schon nachweisen, daß Kosten in der genannten Höhe anfallen.

Wenn kein bestimmter Preis vereinbart wurde, gilt aber der übliche Preis als vereinbart. Ein Preis, der den üblichen Rahmen sprengt, kann folglich nicht verlangt werden – egal, wie hoch die Kosten speziell bei Carpo sind.
 

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