Babble.net hat 2 GBP gestohlen :-(

markbeu

IPPF-Promi
Mitglied seit
4 Apr 2004
Beiträge
3,263
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallole,
Ende November 2004 hab ich 5 GBP auf meinen Babble.net-account geladen...

Als dann die Preise in die Hoehe und die Sprachqualitaet in den Keller gingen, habe ich Babble eigentlich nicht mehr genutzt; es waren aber definitiv noch 2 GBP drauf.

Heute logge ich mich in meinen account ein & sehe, das dieser auf Null(!) GBP abgefallen ist :-( Zuvor wunderte ich mich bereits, wieso ich keine Calls ins deutsche FN mehr fuehren kann :-(

Wem erging es genauso?


Und wieder ein VoIP-Provider mehr auf meiner Abschussliste ...

Edit: Der Babble.net-Support ist informiert, ich halte Euch auf dem Laufenden!
 
Hallo Mark,
Babble Guthaben ist "nur" 100 Tage gültig
steht hier:
http://bruce.bon.net/portal/docs/GoBabbleTsCs10.pdf
dort steht folgendes:

5.6 Users must ensure that any credit balance on their account is used. Go Babble balances apply for a fixed period from the point at which they are applied to the user’s account. This period is defined as 100 calendar days. At the end of this period, those balances expire and are not refundable

Gruß
simo
 
Ja,so sind unsere lieben Freunde auf dem englischen Festland! Wer es nötig hat,na bitte,immer zulangen!
Erst hält uns Babble wochenlang hin und verspricht eine PayPal-Lösung,die doch nie geschaffen werden sollte,und nu haben sie das auch noch nötig!?
So preiswert sind sie auch nicht,um das man Babble.net unbedingt nutzen müßte!
Ich bin von denen stark enttäuscht!
Grüße von Tom
 
Klasse, ich hab noch knapp 26 Geld (in Pfund), dass in wenigen Tagen/Stunden verfällt.

EDIT: das Geld war pünktlich nach 100 Tagen und einer Stunde weg. Danke und Tschüss, Babble!
 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich erinnere mich, dass die Bedingungen hier im Forum ausgiebig diskutiert wurden.

jo
 
rollo schrieb:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich erinnere mich, dass die Bedingungen hier im Forum ausgiebig diskutiert wurden.
Richtig. Es ging aber soweit ich das sehe immer um die Gültigkeit des Minutenpaketes. Und da sind 100 Tage Gültigkeit gegenüber deutschen Provider (z.B. Sipgate) eine Verbesserung, da dort das Minutenpaket nur (2:cool:31 Tage gilt.
Das es auch für das normale Guthaben gilt, ist neu und steht nur in den AGB.
Nichtsdestotrotz hätte ich besser die AGB gelesen und insofern stimmt deine erste Aussage. ;-) Ich verbuche es mal in der Rubrik "Lehrgeld".

Gruß,
Robert/WrMulf
 
Gelöscht
 
Nur die "Verarsche" mit der anderen Zahlungsmöglichkeit steht wohl kaum in irgendwelchen AGB´s!
Seit Wochen wurde uns zumindestens eine PayPal-Lösung versprochen,jetzt heißt es wieder,man akzeptiere nur Creditkartenzahlung mit dem Hinweis,man könne doch zumindestens die internen Gespräche über babble.net führen!
Das war es dann wohl!
Für viele damit gestorben!!!
Grüße von Tom
 
@MrWulff
Aber leider ist das ja kein richtiges Minutenpaket...So weit ich verstanden habe bekommt man jeden Monat 1000 Freiminuten. Mir hat der Babble Support auch mitgeteilt, dass diese monatlich verfallen, wenn sie nicht abtelefoniert werden.

Kann man die Banküberweisung auch nicht mehr machen, die am Anfang mal von Babble.net angeboten wurde?
 
Scheinbar nicht! Die haben ja geschrieben,sie würden nur noch Kreditkarten akzeptieren!
Gruß von Tom
 
Ich sage Euch mal eines, Maennerz:
Als ich meinen Babble-account eroeffnet hatte, gab es diesen Eintrag in den AGB mit dem Verfall des Guthabens nach 100 Tagen Nichtnutzung noch nicht :-(

ich habe kein Babble ON oder sowas, sondern nur den Basic-account gehabt.

Nun kann ich allen Newbies hier im Forum nur raten, Accounts bei zuverlaessigen, deutschen (!) Providern (Dus.net, Sipsnip, Purtel,Sipgate, GMX als Bsp) zu eroeffnen

und 2. werde ich Strafantrag gegen Babble stellen...

Eine Frau A. vom Babble.support ist sich scheinbar des Negativimages noch gar nicht bewusst, den sie mit ihrer aus Textbausteinen bestehenden e-mail ausgeloest hat!

Ich halte Euch gern hier im Forum auf dem Laufenden!
 
Entschuldige bitte,daß ich Deine Euphorie etwas bremse,aber Du bist in der Beweispflicht,daß dieser Passus vorher nicht in den AGB´s stand!
Frage ist auch,wie weit Du verpflichtet bist,Dich immer mal zu informieren,erst recht nach dem großen Umbau zur Weihnachtszeit.
Lasse es einfach ruhig angehen,hake es unter "Ist nichts" ab,es ist kein Vermögen,was Du verloren hast,Du hast sonst nachher mehr Kosten,als die ganze Sache wert ist!
Negativ-Publicity reicht schon,andere User warnen und informieren,dazu ist das hier auch gedacht!
Take it easy,man!
Grüße von Tom
 
ich finde es jedenfalls eine bodenlose Frechheit, was sich Babble da heraus nimmt!
Immer wenn es angebracht ist, werde ich Newcomer auf das Entschiedenste vor babble warnen.

Die T-Com wollte auch mal vor Jahren das Guthaben von vorausbezahlten T-Com-Karten verfallen lassen; damals bekam sie eine massive Klage an den Hals und fuhr sofort zurueck.

Solchen betruegern wie Babble gehoert echt das Handwerk gelegt! :-(
 
Opilein schrieb:
Lasse es einfach ruhig angehen,hake es unter "Ist nichts" ab,es ist kein Vermögen,was Du verloren hast,Du hast sonst nachher mehr Kosten,als die ganze Sache wert ist!
Negativ-Publicity reicht schon,andere User warnen und informieren,dazu ist das hier auch gedacht!
Take it easy,man!
Ich finde den Einsatz von Marc vollkommen in Ordnung. Selbst wenn der Passus irgendwo in den AGB versteckt ist und schon immer war ist es nicht die feine britische Art von Babble.
Ich habe auch vor, an Babble zu schreiben, ich habe 26 Pfund verloren. Dus.net hat sich aufgrund von massiven Protesten und negativen Schlagzeilen hier in diesem Forum gebeugt und eine Guthaben-Expire-Klausel entfernt. Auch Babble kann sich negative Presse nicht leisten, auch wenn Deutschland nicht zu deren Kernmarkt gehört. Dieses Forum ist Anlaufstelle Nummer eins für alle VoIP-Informierte in Deutschland, daher werden viele deutschen Kunden vergrault.

@Marc: kannst du den Titel bitte aussagekräftiger machen? z.B. Babble-Guthaben verfällt nach 100 Tagen. Und vielleicht noch ein "Wichtig"-Tag.
 
Solange ein öffentliches Interesse besteht und das ist hier in meiner Auffassung der Fall, muss die Staatsanwaltschaft die Beweisführung übernehmen. Und jeder ist berechtigt eine Anzeige auf Verdacht des Betrugs zu stellen. Wenn sich dieser Verdacht nicht bestätigt, ist das nicht schlimm.

Und in meinen Augen solltest Du bei Deiner Erfahrung markbeu, dich nicht zurückhalten. Auch im Sinne von folgenden Kunden.
 
@Opilein
Beweispflicht:
Die Beweispflicht liegt nach deutschem Recht beim Verwender der AGB, dieser muß Beweisen, daß die AGB und mit welchem Inhalt sie dem Kunden bekannt gegeben wurden.
Das gilt auch für AGB Änderungen. Hier muß der Verwender beweisen, daß eine solche Mitteilung zugegangen ist und welchen Inhalt sie hatte.

Eine Verpflichtung sich selber zun Informieren gibt es nicht!

@all
Vielleicht hat ja hier jemand noch eine Kopie der AGB mit altem Stand?(Ich kopiere mir mitlerweile immer die AGB, wenn ich einen Vertrag abschließe, zumindest wenn dieser über längere Zeit läuft.)

Ganz abgesehen davon, ob es in den AGB Stand oder nicht, währe wohl zu klären, ob eine solche Klausel wirksam ist. Es gibt etliche Urteile zur Gültigkeit von Guthaben (z.B. Telefonkarten usw....). Ist AGB mäßig glaube ich schlecht zu regeln. Das zeigt ja auch insbesondere der Fall von Markbeu, wenn man aus technischen Gründen z.B. nicht abtelefonieren kann.

Ich würde raten, eine (kostenpflichtige) Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale einzuholen, in der man vorweg die Anwendbarkeit deutschen Rechts abklärt (und den Gerichtsstand).
Und eine Abschätzung der Rechtslage bezüglich
1. Beweispflicht für die Fassung der AGB bei Vertragsschluß.
2. Der allgemeinen Gültigkit einer solcher AGB Regelung.

Sollte Gerichtstand BRD sein, sollten sich mehrere Zusammentuen und gesammelt an babble Schreiben und die Rückgewähr des Geldes Fordern und alternativ ein Verfahren in de androhen.
 
Ist ja alles richtig,Leute,nur ist Mark in der Beweispflicht und ich habe schon 2 solcher Prozesse hinter mir,dabei waren meine Aufwendungen größer als der Schaden! Ich spreche da nur aus Erfahrung!!!
Er kann ja Negativ-Publicity machen,das wäre auch richtig so,aber alles andere könnt Ihr Euch sparen! Es sei denn,Ihr würdet eine Sammelklage einreichen,dann hätte die Sache auch mehr Aussicht auf Erfolg!
Zumal die Firma in England sitzt und damit englisches Recht anzuwenden ist!
Immer der Hauptsitz ist auch der Klagesitz,kennt sich jemand aus mit britischem Recht?
Deshalb mein Hinweis zur Ruhewahrung,nichts überstürzen!
Gruß von Tom
 
Wenn mark auf Schadenersatz klagen möchte, muss er sicherlich die Beweise vorbringen, wenn er aber eine Strafanzeige stellt, dann hat er nichts mehr mit dem Prozess zu tun, da allgemeines Interesse besteht, bekommt aber auch kein Geld. Er könnte natürlich mit einem evtl. erfolgreichen Urteil des Strafverfahrens seinen Schaden begründet auf das Urteil anmelden.

Ich bin kein Jurist und daher sind das nur meine Gedanken.
 
Das sind wir leider alle nicht,aber ich habe lange genug beim Gericht gearbeitet,um zu wissen,daß solche Strafanzeigen im Sande verlaufen!
Hier wird sie schon wegen Geringfügigkeit abgewiesen,in England sieht das noch schlechter aus!
Es darf niemand von deutschem Recht ausgehen,Gerichtsstand ist am Firmensitz!!!!
Aber ich denke,daß muß jeder für sich selbst rausfinden,da wir alle nur spekulieren können!
Grüße von Tom
 
Bei mir ist es noch schlimmer.
Als im Januar diese Aktion war, wenn man auflaedt, erhaelt man 50% bonus, hab ich leider viel zu viel aufgeladen.
Mein Verlust durch den Verfall Bisher: 120 GBP!!!
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.