ARD Plusminus recherchierte Freenet-"Beutezüge"

Locker bleiben. Solange der Port auf einem DSLAM der Telekom läuft, kann Freenet den nicht sperren. Die können den bei der Telekom nur kündigen. Dann ist der aber wieder frei und Du kannst den bei Telekom wieder auf Dich buchen. Dazu holst Du Dir noch schnell die UltraFlat von Congster. Die Congster-Zugangsdaten laufen übrigens auf jedem Telekom-DSL-Port. Das heisst, Freenet kann Dir ruhig den Zugang über die Freenet-Zugangs-Daten klemmen, die CongsterFlat geht trotzdem. Auch wenn der Port von Freenet genappt wurde.

Also.., wenn Freenet Deine Kündigung ignorieren will, lass sie doch. Einfach nicht bezahlen. Inkassobriefe ohne Kommentar gleich in die Tonne und auf die erste gerichtliche Mahnung warten. Der sofort widersprechen und ganz gelassen die Zeit abwarten. Sollte Freenet tatsächlich die Forderungen vor Gericht vortragen, werden sie verlieren. Aber soweit kommt es kaum. Ich mache das seit neun Monaten so mit Freenet und irgendwie trauen die sich nicht vor Gericht. Und solange die meinen Port nicht freigeben, ist der - sozusagen - für mich gratis. Also, was soll's?!
 
ja danke erstmal das ist ja mein problem weil den den dsl port geändert haben & ich meine dsl grundgebühr jetzt an die bezahlen "müsste" so die einwahlparameter von denen benutze ich garnicht läuft noch über aol mal gut
 
*flüster* Hei, Benny, mach mal in Deinen Postings hin und wieder Punkt oder Komma, ist sonst so schwer zu lesen für alte kurzsichtige Eulen wie mich! ;-)

Auf jeden Fall drück ich Dir die Daumen für die Freenet-Sache!

LG,

kitten
 
Guten Morgen,

ich habe/hatte den Tarif Freenet iPhone Plus. Abgeschlossen habe ich den
im Dezember 2004, und laut AGB hat der eine Vertragslaufzeit von zwölf
Monaten.

Die Einzugsermächtigung habe ich mit dem Kündigungsschreiben abgeschickt.
Von diesem Schreiben habe ich vorher eine amtlich beglaubigte Kopie erstellen
lassen.

Gruss Manu
 
Hallo Manuel,

hast Du in die AGB's zu iPhone Plus geschaut,
freenet schrieb:
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Der Vertrag über freenet iPhone wird, soweit nicht anders vereinbart auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Wird eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert
sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit
einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums
von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigung des Nutzers
hat schriftlich an die freenet customer care GmbH, iPhone Team, Postfach 2120,
24020 Kiel zu erfolgen. Textform (E-Mail) reicht zur Kündigung nicht aus.
=> Man muss den Tarif 1 Monaten vor Ablauf kündigen.

Gruß
juergenausbw
 
Guten Abend Jürgen,

in den AGB's steht unter Punkt 1.4.5 "Er verlängert sich automatisch jeweils
um weitere 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum
Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums von einer der
Parteien gekündigt wird".

Ich hänge die gezippte PDF Datei mal mit ran.

Gruss Manu
 

Anhänge

  • iphoneagb_2004.zip
    79.7 KB · Aufrufe: 2
Hallo.
Nur zur Info. Bei iphone kann man sofort wegen "arglistiger Täuschung" kündigen ,so wie ich, da Freenet in seinen Leistungsbeschreibungen für iphone schreibt "ENUM wird unterstützt". ENUM wird aber von Freenet nicht unterstützt ,deswegen ist es arglistige Täuschung. Ich hatte schriftlich gekündigt und alles was über dem Kündigungsdatum hinaus berechnet wurde zurück gebucht. Danach kamen zwar Mahnungen ect. aber ich habe Freenet geschreiben ,das sich mein Anwalt auf Ihr Inkassobüro freut. Seitdem ist Schweigen im Walde und meine Verträge wurden alle gekündigt. Freenet denkt sich zwar selber ein Kündigungsdatum aus ,aber das war mir egal-Die Gesetze sprechen gegen Free(Betrüger)net.
 
Guten Morgen haeberlein,

langsam frage ich mich wirklich warum die mit solchen "Machenschaften"
überhaupt durchkommen ?!? Hat den der Gesetztgeber nichts gegen solche
Geschäftspolitiken ?!?

Mit nachdenklichen Grüssen
Manuel
 
Der Gesetzgeber,na daß wir mal alle lachen!
Du als Endverbraucher bist leider in diesem Land zu einem Zuseher degradiert worden,da können die fast alles mit Dir machen und oftmals bekommst Du nicht mal recht.
Gruß von Tom
 
Was zur Kenntniss nehmen von briefen und e-Mails angeht hatte ich eigentlich noch keine Probs mit Freenet... auch bei annern leuten nicht. Fast jeder in meinem Umfeld hat freenet... hab nur die letzten paar wochen verbindungsprobs un die kriegen es net geregelt... nur ich sonst keiner *schnief*... is wie immer... allen denen ich es installiert ahb gehts, nur bei mir is ab und an mal das dsl signal wech... von heute auf morgen kam das... komisch.
 
Wenn das bei Freenet so reibungslos läuft, dann wirst Du Dich ja bereits erfolgreich mit dem Support darüber besprochen haben.
 
Moin,

bisher habe ich von Freenet nichts gehört bezüglich meinem Einspruch.
Ich will jetzt nochmal ein Einschreiben hinsenden. Da ich mich mit sowas
leider überhauptnicht auskenne wollte ich hier mal fragen ob es möglich ist
inetwa folgenden Satz mit reinzusetzen ?

Sollte ich binnen 14 Tagen nichts von Ihnen hören gehe ich davon aus das
Sie die Kündigung zum 20.12.2005 wie fristgerecht von mir gekündigt
anerkennen.

Hätte dies vor Gericht irgednwas zu bedeuten ?

Mir ist es ehrlich gesagt egal ob ich mit denen vor Gericht gehe oder nicht.
Ich bin Rechtsschutzversichert und die übernehmen es auch, ich habe schon
ein Gespräch mit denen geführt.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss Manuel
 
Manuel schrieb:
Da ich mich mit sowas leider überhauptnicht auskenne
Ich mich auch nicht - IANAL...

Manuel schrieb:
Sollte ich binnen 14 Tagen nichts von Ihnen hören
..., gehe ich davon aus das Sie meine fristgerechte Kündigung zum 20.12. 2005, welche Ihnen mittels meines Schreibens vom xx.yy.2005 schriftlich zugegangen ist, bereits anerkannt haben.

Die Einzugsermächtigung habe ich mit o.g. Schreiben ebenfalls widerrufen, so daß ich eventuelle künftige Abbuchungen umgehend zurückbuchen lassen werde.

etc.


Die Frist von 14 Tagen ist natürlich in der Regel OK, läuft hier dann aber (ab Zugang am ca. 10.12.?) bis zum 24.12., also bis nach Ende der von Dir angegebenen Vertragslaufzeit. Wenn Du Pech hast, schreiben Sie Dir dann am 21.12., daß sie die Kündigung aus welchen Gründen auch immer nicht anerkannt haben...


HTH,
Wichard
 
Wenn sie dann die Kündigung nicht anerkennen,würde ich trotzdem die Einzugsermächtigung aufkündigen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen!
Gruß von Tom
 
Opilein schrieb:
...die Einzugsermächtigung aufkündigen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen!

Ganz genau! Inkassobriefe generell genauso ignorieren, wie Freenet es mit Deiner Post macht, dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen und Ruhe ist. Wie ich oben bereits beschrieb, mache ich das seit fast 10 Monaten mit Freenet.
 
Guten Abend,

heute erhielt ich eine Kündigung von Freenet für meinen FreenetPhone Tarif
zum 05.12.2005. Nur diesen Vertrag hatte ich nie gekündigt. Stören tut es
mich aber auch nicht. Alles was mit Freenet zu tun hat werde ich in Zukunft
meiden. Die sollen mir doch nur den FreenetiPhone Tarif kündigen, das kann
doch nicht so schwer sein.

Hat jemand vielleicht eine Zeitangabe wie lange solch ein Rechtsstreit dauern
könnte?

Ich berichte gerne weiter.

Gruss Manuel
 
Du liest ja bei aerox-r,daß er das schon seit 10 Monaten so macht und man vermuten könnte,daß da von Freenet überhaupt nichts kommen wird!
Die kostet ein solcher Rechtsstreit viel mehr Geld,zudem noch die Zweifel,ob sie sich überhaupt durchsetzen würden,da ihre Geschäftsgebahren hinlänglich bekannt sind!
Gruß von Tom
 
Hallo,

nur mal so zur Info, bisher habe ich noch keine rückmeldung von FreeNet
erhalten bezüglich der Kündigung. Ich habe nur eine email erhalten das
es jetzt für mich teurer wird da ich denen die Einzugsermächtigung entzogen
habe. Zitat aus der email:

Wir verweisen insofern auf die für die jeweiligen Dienste geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte insbesondere, dass aufgrunddes höheren Aufwands dieser Bezahlart Ihnen als Rechnungszahlermonatlich zusätzliche Kosten in Höhe von ? 2,90 (inkl. MwSt.) proRechnungsstellung berechnet werden. Zitat Ende.

Die gehen überhaupt nicht auf die Kündigungsschreiben ein, kann ich von
denen verlangen das die sich mit mir auch nur noch schriftlich per Post
auseinandersetzen ? Die gehen ja schliesslich auch nicht auf meine Wünsche
ein, egal ob per Post oder Kontaktformular. Gibt es da eine möglichkeit
wenn ich in ein Brief reinschreibe das ich ab sofort keine emails mehr
anerkennen werde und nur noch per Briefpost mit denen schreibe und so
natürlich auch die Antworten haben möchte von denen ?

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüsse
Manuel
 
Die Emails von Freenet kannst Du genau so behandeln, wie Freenet Deine Mails. Löschen! Oder besser gleich in den Spamfilter. Nachdem Freenet nun nicht mehr an Dein Konto kann, wirst Du bald Briefpost bekommen. Mahnung. Einfach ignorieren und nicht nervös werden. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wirst Du sowieso nicht bekommen, also war das dann die einzige Briefpost von Freenet.

Bei mir finden jetzt keinerlei Abbuchungsversuche mehr statt. Wenn ich mich bei Freenet einlogge, steht dort, dass ich keine DSL-Produkte von Freenet habe. Trotzdem hält Freenet den DSL-Port fest. Mir egal. Damit kostest mich das Internet nur das Kleingeld bei Congster. Den Port scheint mir Freenet dauerhaft schenken zu wollen.

Übrigens habe ich seit Mai nichts mehr, aber auch gar nichts mehr von Freenet gehört.

Theoretisch wäre das Internet für mich sogar komplett gratis, da ich auch noch einen T-Online-Zugang habe, der bei TO komplett vergessen wurde. Der wurde, mit Bestätigung, schon 2002 gekündigt, aber nie stillgelegt und wird auch nicht weiter berechnet. Das muss aber ein Versehen eines TO-Mitarbeiters gewesen sein, was ich nicht ausnutzen will.

Bei Freenet sehe ich das anderes. Die wollten mich vorsätzlich über den Tisch ziehen und haben jetzt selbt den Kürzeren gezogen. Zudem habe ich ja keine andere Wahl, als den (kostenlosen) Freenetport zu benutzen.
 
Manuel schrieb:
Ich habe nur eine email erhalten das es jetzt für mich teurer wird da ich denen die Einzugsermächtigung entzogen habe.
Wuinderbar - da Du Kündigung und Widerruf der Einzugsermächtigung ja in einem Brief erwähnt hast (falls Du den obigen Text wirklich per Einschreiben an Freenet geschickt hast), hat Dir Freenet mit der Mail ja den Zugang und die Kenntnisnahme des Schreibens bestätigt.

Da Du ja zu m 20.12. gekündigt hast, solltest Du Freenet nun auch auf keinen Fall mehr benutzen; es kann Dir sonst (im Falle eines Falles) angehängt werden, daß Du das mit der Kündigung ja wohl nicht so ernst gemeint hast, da Du den Tarif weiterbenutzt.

Aber nochmal: IANAL - keine Garantie (oder gar Gewährleistung... ;)) auf meine Aussagen!


Gruß,
Wichard
 
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