Du hast meinen Beitrag #15 nicht sorgsam genug gelesen.
Wenn von einem 1&1 Anschluss ein ausgeschaltetes Handy angerufen wird, kommt die Ansage, dass per SMS informiert wird und das entsprechende Handy erhält auch die SMS. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vertrag des Handys dieses Leistungsmerkmal aktiviert hat. Bei T-Mobile geht das über die Hotline, bei o2 über den GMS Code **62*01793000400#. Es darf auch keine Rufumleitung oder Mobilbox aktiv sein.
Bis hierhin also genau das gewünschte, bzw. vermisste Verhalten des TE. Grundsätzlich funktioniert es also.
Wenn aber die eigene (1&1) Festnetzrufnummer mit der Prozedur *31#Rufnummer (*31# ist die Prozedur an einer Fritz!Box) unterdrückt wird, kommt keine Ansage und keine SMS.
Daher die Aufforderung an den TE sicherzustellen, dass die Rufnummer mitgesendet wird, weil die nicht ordnungsgemäße Übertragung (verursacht durch ihn selbst oder eine Störung bei 1&1) nach wie vor die einzige Erklärung für das von ihm vorgetragene Fehlverhalten ist. Alternativ habe ich ihn aufgefordert eine ggf. eine andere, in seinem 1&1 Vertrag enthaltene Nummer zu verwenden und es damit zu testen.
Es gibt für den Anrufenden keine andere Möglichkeit, das Senden der SMS zu verhindern.