bezweifle ich, dass das so zulässig ist.
Auf http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?t=18328&postdays=0&postorder=asc&start=15 ist eine Antwort der Behörde zitiert laut der es wohl nicht explizit ausgeschlossen und damit zulässig ist.
bezweifle ich, dass das so zulässig ist.
Ob eine solche Benachrichtigung kostenfrei ist oder nicht, hängt von den beteiligten Netzbetreibern ab. Manche Mobilnetzbetreiber machen die SMS-Benachrichtigung für Anrufer aus allen Netzen kostenlos, bei anderen Betreibern ist sie nur dann kostenlos, wenn der Anruf aus dem gleichen Netz kommt. Wieder andere Netzbetreiber berechnen solche Benachrichtigungen grundsätzlich. Auf jeden Fall liegt es in der Hand des Zielnetzbetreibers, ob dem Anrufer Kosten entstehen oder nicht.Von unserem Netzbetreiber werden wir über "entgangene Anrufe" per SMS informiert. Der Anrufer hört nur "Der Angerufene ist im Moment nicht erreichbar, rufen Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an". Diese SMS-Benachrichtungen sind für den Anrufer kostenfrei.
Wirklich kostenlos ist die Sache nur dann, wenn der Zielnetzbetreiber für die Ansage nichts berechnet.
Exakt. Wenn auch nicht zustandegekommene Verbindungen zu Festnetzanschlüssen berechnet würden, wäre das wirklich der Oberhammer.@Felko, mit Zielnetzbetreiber dürften die Mobilfunkgesellschaften gemeint sein.
Leider nein. In meiner Familie werden Alice und O2 als Mobilfunkprovider genutzt. Für alle Gespräche zwischen unseren Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen (und das sind die meisten) ist eine Flatrate aktiv. Daher werden Verbindungen auch dann nicht berechnet, wenn nur die SMS-Benachrichtigung ausgelöst wird und diese kostenpflichtig sein sollte. In andere Mobilfunknetze telefoniere ich über einen VoIP-Provider mit sekundengenauer Abrechnung. Bei dessen Minutenpreisen für Gespräche zum Mobilfunk von derzeit 6,89 Cent würde eine 3-sekündige Verbindung zu einem Anschluss mit kostenpflichtiger Ansage gerade mal 0,345 Cent kosten. Üblicherweise lege ich sogar schon vor Ablauf der 3 Sekunden auf, wenn ich mitbekomme, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist und nur eine Ansage läuft. Dann wird die Verbindung noch kürzer und die Kosten noch geringer. Solche geringen Beträge kann der Provider vermutlich gar nicht abrechnen. Jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern, solche Verbindungen jemals auf einer Rechnung meines VoIP-Anbieters vorgefunden zu haben.Vielleicht weiss @Mikrogigant, wie die einzelnen Mobilnetzbetreiber das handhaben.
Das habe ich schon richtig verstanden. Nach meiner Erfahrung hält sich aber nicht nur Easybell, sondern auch andere Festnetzanbieter nicht daran. Wenn man einen Mobilfunkanschluss mit kostenpflichtiger SMS-Benachrichtigung anruft, dann kostet das bei jedem mir bekannten Festnetzanbieter etwas. Ausnahme: man hat eine Flatrate für Gespräche ins betreffende Netz oder der Anrufer macht das Gespräch so kurz, dass dafür nur Cent-Bruchteile an Kosten anfallen, die der Provider nicht abrechnen kann.@Mikrogigant Die mir genannten drei Sekunden sind Kulanz und Ärgervermeidung und keine Pflicht irgendeiner Verordnung.
*Klugscheißmodus an**Klugscheißmodus an*
Es sind nur 10 Euro, der Rest sind Gebühren.
*Klugscheißmodus aus*