[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

Habe da jetzt nochmal angerufen. Lassen sich auf keine neue Hardware ein, da bei diesem Tarif eh nichts zu verdienen ist.
Mit dem Tarif-Hopping leuchtet mir nicht so richtig ein.
Ich kann eine 50.000 bestellen und innerhalb von zwei Wochen die 50.000 noch zwei mal verlängern, jeweils mit neuer Box? Aber auf was soll ich denn verlängern und warum sollten sie das machen? Bleibt doch bei den 2 Jahren.
Noch mal zur Verständnis: Ich kann meine 16.000 Leitung mit 100GB auf 16.000 ohne Begrenzung verlängern mit neuer Box. Danach kann ich auf 50.000 verlängern (auch wenn bei uns nicht verfügbar) und bekomme wieder eine neue Box? Und das innerhalb der 14 Tage? Warum muss das eigentlich innerhalb der 14 Tage Widerruf geschehen? Kann ich nach den 14 Tagen nicht mehr verlängern mit neuer Box?
 
Zuletzt bearbeitet:
es wurde doch alles gesagt, entweder lassen oder die "bisherigen Infos" nehmen und es versuchen
 
Aber wenn Unklarheiten/Nachfragen bestehen ist es üblich noch einmal nachzufragen.
 
wenn es sich um reguläre Fragen/Probleme handelt ist das ja auch ok, nur wenn evtl Lücken ausgenutzt werden (vom Anbieter nicht so gewollt sind) verhält es sich anders, denn je breiter dies ausgetreten wird je mehr straft man andere (nachfolgende) User
Daher nochmals der Hinweis auf vorgenanntes, wo alles nicht nur einmal dargelegt wurde
 
... vom Anbieter nicht so gewollt sind ...
Ich behaupte mal: Das ist definitiv NICHT so.

Hier mein "Lernprozess"

Ein Anruf unter 0721 9600 sechs Wochen vor dem Vertragsende brachte Klarheit bei der Legitimität des Vorgehens:
"Sie haben doch erst vor zwei jahren eine FritzBox von uns erhalten. Diesmal gibt es daher keine."

Dann Online die doch existierende Möglichkeit gesehen, für einen Kauf war meine Kundennummer auch nicht gesperrt.
Das hätte logischerweise die Folgerung aus der ersten Auskunft sein müssen.

Also folgerichtig einen zweiten Anruf gewagt, um das Missverständnis zu klären:
"Wenn sie online verlängern, können sie die FritzBox kaufen.
Sie müssen dann allerdings die ausgewiesenen Vertragsanpassungsgebühren bezahlen."

Ergebnis:
Die neu eingeführten Vertragsanpassungsgebühren verhindern einen Missbrauch.
Andere Möglichkeiten sind definitiv so gewollt.
Insbesondere um den Kunden für vertragswidrige Anschluss-Stilllegungen (14 Tage), verordneten Freizeitentzug (8h) für sinnlose Technikertermine und nicht genannte Geschwindigkeits-Zwangslimitierungen (11k statt 16k) zu entschädigen.

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aktuell sieht es im CC so aus:
VDSL50/100
- 7490 €100
- Gebühr €70

.... also vollkommen uninteressant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das hatte ich auch. Deswegen wurde ca. 3 Monate vor Ende gekündigt und sich dann neu anwerben lassen. Da kann man ganz anders diskutieren. Wenn ich meine Mutter von 2000 auf 16000 umgestellt hätte wäre auch eine Vertragsanpassungsgebühr fällig geworden und die 7490 hätte ich auch nicht extrem billig bekommen
 
Hallo,
bin ein langjähriger 1und1 Kunde und habe es leider dieses Jahr versäumt meinen Vetrag fristgerecht zu kündigen, so dass dieser sich nun um ein weiteres Jahr automatisch verlängert hat. Mein Tarif ist inzwischen 5 EUR günstiger geworden und es besteht die Möglichkeit im CC den Tarif zu wechseln, allerdings fallen hierfür knapp 30 EUR Wechselgebühren an und der Preis für die Fritzbox 7490 liegt bei knapp 100 EUR. Lässt 1und1 auch mit sich handeln, obwohl der Vertrag noch über ein Jahr läuft? Hat jemand mit einem ähnlichen Fall Erfahrungen gemacht?
 
Ruf einfach an und frag was geht. Ich habe solche Verträge nur bei Specials verlängert, dort gabs dann halt wieder die 19,99 für 2 Jahre.
 
Für manche ist x-fach Hardware wichtiger als der Rest, daher können die nicht anders. ;)

Und wenn wir hier auch x-fach schreiben von wegen mehrfach anrufen, anderer Abteilung ect. wird halt nach 1 Anruf hier wieder gefragt was man machen soll... ;)
 
Reg di net auf, s bringt nix... Es wird immer wieder wen geben, der ausm Mustopp kommt, äähh sorry, hier neu ist... ;)
 
Hallo!

Wie sind eigentlich gerade die aktuellen Konditionen für 1&1-Kunden mit 50-MBit, die kündigen? Ab welchem Zeitpunkt lohnt sich das kündigen frühestens?

Beste Grüße

Alex
 
Kündigen selbst wird nicht belohnt, nur die vollzogene VVL bringt die wahre Ware.
Frühestens im 3.- oder 2.-letzten Monat der VLZ im CC vorbeischauen oder persönlich anrufen.
Im letzten Monat ist es dann zu spät, falls gekündigt wurde.
Falls nicht gekündigt wurde, läuft der Vertrags automatisch 1 Jahr weiter.
10 Euro Erinnerungsgebühr sind dann 12x fällig als Aufpreis zum bisherigen Tarif.
 
Frühestens im 3.- oder 2.-letzten Monat der VLZ im CC vorbeischauen oder persönlich anrufen.

Im 2. letzten ist es doch zu spät?! Ich versuche immer im 4.letzten Monat im CC zu gucken oder anzurufen ohne kündigen.
Wenn dabei nichts raus springt kündige ich und habe am Telefon bei der Bestätigung der Kündigung wieder eine Chance.
Wenn selbst das nichts bringt, wird gekündigt und man hat dann 3 Monate Zeit bis zum Ende um sich nochmal Angebote machen zu lassen.
Wobei man es möglichst vermeiden sollte im letzten Monat die Kündigung rücknehmen zu wollen.
 
Das Folgende bedeutet, dass der letzte Monat der kritische Zeitraum ist.
"...Bis zu 4 Wochen vor dem Wirkdatum können Sie Ihre Kündigung widerrufen...."
Quelle:
https://hilfe-center.1und1.de/dsl-u...-c82724/kuendigung-zurueckziehen-a782341.html

Im CC sind ab Beginn des 3.-letzten Monats die Schmankerl gut sichtbar: Box + Wegfall der VAG.
Allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung nicht, wie gut die CC-Regale im letzten Monat noch gefüllt sind.
 
Danke! Was ist denn gerade ein gutes Angebot? Ist immer das Neukundenangebot erstrebenswert? Oder geht es noch besser?
 
Die erreichten Angebote wurden hier im Thread alle gepostet, lies hier mal ein paar Seiten durch ;)
Neukundenangebot ist schon mal ganz gut denke ich, wenn man es denn bekommt.
 
Was ist denn der letzte Stand zu den 100mb Sims? Laufen die kostenlos weiter?
 
Bei VVL war es bei meiner SIM im August '14 noch so.
 
Hier im Oktober 14 ebenfalls
 
Um nochmal auf das Tarifhopping zurückzukommen.
Funktioniert das auch bei Neuverträgen?
 
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