Schön für dich, aber muss man damit noch prahlen? Kann man sich nicht einfach still freuen?
Wieso Prahlerei ? Jeder mit
google oder
ebay einigermaßen bewanderte User kann sich solche Ergebnisse auf den Schirm ziehen.
Auch
hier im ip-phone-flohmarkt werden die Preise für versiegelte, nagelneue 1und1-Boxen aus Vertragsverlängerung offen genannt.
Niemand stößt sich daran.
...Abgesehen von der Tatsache das 1+1 bis zu 6 Monaten die Hardware zurückfordern kann, solange ist die nämlich Eigentum von 1+1.
Das es in diesem Thread um Vertragsverlängerung geht, ist diese pauschale Aussage falsch !!!
Der Passus gilt gem. 1und1-AGB-Formulierung nur bei Vertragsabschluss.
Nur in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, bei Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate der vereinbarten Vertragslaufzeit
die sog. Rückabwicklungs-Restschuld zu begleichen.
Bei formaler Vertragsverlängerung kommt eine Rechnung in's Haus geflattert mit dem Vermerk von 1und1
"Eigentumsübergang erst nach Zahlung".
Da die Zahlung mit der monatlichen Abbuchung erledigt ist, führt dies automatisch zum Eigentumserwerb.
Im Übrigen hat der BGH den Unterschied zwischen Vertragsabschluss und Vertragsverlängerung
bereits klar geregelt:
Eine Vertragsverlängerung ist dann keinem Neuvertrag gleichzusetzen, wenn
die bestehenden Vertragsbestandteile im Wesentlichen erhalten bleiben.