[Sammlung] Aktuelle Konditionen für Glasfaser-Vertragsverlängerung

@DDD Mir haben die Räuber der Telekom vor 2 Jahren auch so etwas gesagt. Inzwischen gibt es immer noch kein GF. Ich könnte es aber inzwischen auch bei meinem Provider o2 buchen. Anschluss Mitte 2025.
 
Der "Vertrag" nennt sich Gestattung. Ich habe eine solche 2023 abgegeben und eine Eingangsbestätigung erhalten.
Online kann ich bisher nur sehen, das der folgende Ausbau auf Planung für unseren Ort steht und ich den Anschluß "bald" nutzen könnte.
Einen neu gesetzten PoP konnte ich zum Weihnachtsspaziergang schon sehen.
 
wie das bei RH ... ist?
GF war vor ca. 3 Jahren als voll geförderter Anschluss bei uns im Dorf gemacht worden. Telekom-Vertrag und "gleich" waren dann keine zwingenenden Voraussetzungen für einen kostenfreien Anschluss. So konnte ich erst meinen LTE-Vertrag noch knapp 6 Restmonate laufen lassen. Da 1&1 vertraglich dann noch immer nicht present war, musste habe ich dann die Telekom mich beglücken lassen.

Inzwischen sind 1&1 und o2 mit den aktuellen Tarifen dabei, vodafone mit den alten stark asymmetrischen und easybell gar nicht.
 
Ich konnte ein paar Tage nach der Kündigung des GF 1.000-Tarifs direkt online zu Neukundenkonditionen (10 x 29,99 €) verlängern. Doppelten Upload gibt es nun auch. Der alte Vertrag lief jetzt 12 Monate, wenn das nach 12 Monaten wieder so funktioniert wäre natürlich super.
 
Was mich ja interessieren würde wären auch Reihenhaus/EFH Besitzer
Telekom baut hier FTTH. Ich habe von 1&1 aber Ablehnungen gehört, es würde nur FTTB geben und das bieten sie nach eigener Aussage "noch" nicht an. Diese Aussage kam sogar von einem EFH... :confused:
 
Hat jemand Erfahrung wie das bei RH und EFH ist? Aktuell will die Telekom GF hier ausbauen und dafür dann einen Vertrag abschließen.
Die Frage ist nicht ob RH, EFH oder MFH sondern ob geförderter Ausbau (und den entspr. Förderbedingungen) oder Ausbau aus Eigeninitiative des Netzbetreiber. Bei letzterem ist es u.a. durchaus üblich, dass man (neben dem Gestattungsvertrag bzw. NVGG der für den jeweiligen Immobilien-Eigentümmer immer obligatorisch ist, egal ob gefördert oder nicht, aber nicht mit einem Vertrag über einen Internetanschluss bzw. Tarif verwechselt werden sollte) einen Vertrag für einen entsprechenden Tarif abschließt um nicht die Anschlussgebühr zu zahlen.

Aber das dürfte hier eher OT sein, dafür gibt es sicherlich geeignetere Themen, bspw.:
 

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