[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

Das ist wirklich... ich spars mir... sagen wirs so... Wird die Leistung nicht vollständig erbracht, muss man das nachweisen. Dafür gibts ein Tool von der Bundesnetzagentur und in seinem Fall hat er dann sichelrich die Möglichkeit, eine Preisminderung durchzusetzen. Mehr nicht, die Leitung ist ja stabil und Preisminderung heißt nicht -95%. Fun-Fact: Hätte er sich hier aktiver eingebracht, hätte er mitbekommen, dass hier Leute durchaus einen zusätzlichen monatlichen Rabatt bekommen haben, wenn die Leitung langsam ist.
Ich werde jetzt mal etwas unfreundlich. [Edit Novize: Nein, wirst Du nicht; unsachlichen Teil gemäß der Forumsregeln entfernt]

Hier eine offizielle Quelle:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

"Wann liegt eine Abweichung vor?
Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung liegt vor, wenn:

  1. Nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
  3. an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird."
Bei mir liegt schon mal die 1. Abweichung vor. Bei mir kommen nie die 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit an.

"
Nach Abschluss der Messkampagne erhalten Sie ein Messprotokoll. In diesem ist ersichtlich, ob eine Minderleistung gegeben ist. Dabei ist es ausreichend, wenn eine Abweichung bereits bei einer der drei oben genannten Geschwindigkeiten im Up- oder Download vorliegt.

Wenn Ihr Messprotokoll eine zur Minderung berechtigende Abweichung ausweist, können Sie sich bezüglich Ihres Minderungsanspruchs oder einer außerordentlichen Kündigung an Ihren Anbieter wenden.
"

Bist du immer noch der Meinung, ich hätte kein Recht auf Sonderkündigung?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Friedlich beim Thema bleiben. Persönliche Angriffe unterlasst unverzüglich
Die nächsten Postings lösche ich mit gelber / ggf roter Karte!
 
Versuch macht kluch... Du kannst doch jetzt das Procedere einleiten und einen Versuch starten. Wenn dir die Konditionen nicht gefallen lässt du die Kündigung (vorerst) bestehen....

dachte die Angebote werden mit jeder Verhandlung bzw. jedem Neuversuch eher schlechter als besser...

deshalb meine angedachte Wartehaltung... auf der anderen Seite kann es viel schlechter als jetzt auch nicht werden.:D

Wollte auch gern wieder von 100 zurück auf 50... aber das wird vermutlich ohne zusätzlich Gebühr, trotz 1 Jahr u 1 Tag, auch nichts.
 
Beim 2. Anruf hat es jetzt hier auch geklappt.
DSL 50 für 12x19.99€ / 12x39,99€ ab sofort.
Bin im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten soweit zufrieden,
Mobilfunkflat und 1&1 TV bleiben ja erhalten.
Ging diesmal ganz fix ohne Rücksprache etc.,
sind wohl jetzt immer 2 Anrufe nötig ;) ...
 
Wird m.E. schwierig werden, da Du lt. Produktinformationsblatt (Quelle 1&1) im Rahmen bist.
Eben nicht nach den mittlerweile bestehenden Ansichten der BNetzA (denn es müssen zumindest zeitweise auch 90% der maximalen Datenraten erreicht werden können was aber bei einem Brutto-Sync der niedriger liegt als diese Datenrate schlicht nicht erbracht werden kann). Das kann dann im Rahmen einer sog. Messkampagne nachgewiesen werden:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html

Wobei das übrigens nicht immer auf eine Sonderkündigung hinausläuft sondern erst einmal nur auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn im Rahmen einer Störungsbeseitigung die niedrige Datenrate nicht behoben werden kann (bspw. aufgrund der Leitungslänge und somit keine wirkliche techn. Störung vorliegt). Erst im letzten Schritt, wenn der Anbieter das Problem weder im Rahmen einer techn. Störungsbeseitigung noch bzgl. Preisnachlass mitgeht, könnte man dann eine vorzeitige Kündigung durchziehen, wenn man das denn wirklich möchte.

Ob ich das hier in solchen Fällen aber wirklich durchziehen würde, vermutlich nein. Dieses Mittel würde ich mir wohl nur für wirklich "ernste Fälle" aufheben (wo u.a. bspw. wirklich die Datenrate ein Problem ist und ggf. auch Alternativen bzgl. Internetzugang bestehen).
 
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Im konkreten Fall gehts ja darum, das Sonderkündigungsrecht zu "missbrauchen." Bei einer stabil laufenden 70/30 Leitung (wenn die Geschwindigkeit denn stimmt) braucht Niemand zu meinen, mal eben so aus einem Vertrag zu kommen, nur weils nach einem Jahr "zu teuer" wird... Das ist doch der Kern.
 
Wenn dauerhaft (=kontinuierlich) nur 70/30 läuft, sehe ich darin sehr wohl die Erbringung der Leistung mit "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit".
Mehr braucht es gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG gar nicht, um das Entgelt zu mindern ODER außerordentlich zu kündigen. Das darf sich der Kunde aussuchen.

Die Telekom wollte sogar schon einmal verhindern, dass ein Kunde der zunächst das Entgelt gemindert hatte, anschließend eine außerordentliche Kündigung ausspricht. Das OLG Köln gab dem Kunden Recht! https://www.vzbv.de/urteile/internet-zu-langsam-sonderkuendigungsrecht-bleibt-bestehen

Bei der Minderung rechnet wohl gerade 1&1 auch sehr gerne die ganzen Tarifbestandteile (Telefonflat, SIM-Karten oder Onlinespeicher) mit sehr hohen Kostenanteilen am Gesamtpreis an, so dass für die eigentlich Internetleistung nur ein Bruchteil des monatlichen Grundpreises angerechnet wird. Und nur diesen Preisbestandteil der Internetverbindung darf man mindern. Es sollte also niemand auf die Idee kommen, dass er etwa bei 60 statt 100 MBit nur noch 60% bezahlt. Das ist so auch rechtens laut BNetzA.
 
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