[Sammlung] Aktuelle Konditionen für Vertragsverlängerung

Nein, aber das Thema ist bekannt. Daher regelmäßig nutzen, sonst ist die weg. Eventuell ist es dafür jetzt auch schon zu spät...
 
Die TV Option kann mit einer Frist von 1 Tag gekündigt werden, wenn sie 90 Tage lang nicht genutzt wird... Das betrifft jetzt nicht unbedingt die Leute, die die Privatsender seit Jahren kostenlos in HD mit drin haben. Es geht explizit um die Geschichte aus dem Frühjahr '24.
 
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Bei 1&1 findet man dieses:
Sie haben Ihren Internet-Vertrag ab DSL 50 oder Glasfaser verlängert und die kostenlose 1&1 TV-Option erhalten?
Dann können Sie die Berechtigung für kostenloses TV und Cinema als Treuebonus wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Produkt erneut aktivieren müssen, wenn Sie es 90 Tage nicht genutzt haben.
Da würde sich mir jetzt die Frage stellen, ob man das auch nach der Kündigung durch 1&1 wieder reaktivieren kann bzw. wie lange die Reaktivierung nach der Kündigung noch möglich ist.
 
Das wäre ja vielleicht mal direkt eine Aufgabe für @Peter931 !
 
Nach drei Monaten nicht Nutzung wird gekündigt.

JohnnyT
 
Was uns immer noch nicht verrät, was man dann noch tun kann @johnnyt
Außerdem hatten wir diese Erkenntnis ja bereits eruiert...
 
Man könnte auch zynisch sagen, wer das TV Paket nach 3 Monaten nie genutzt hat, wird es auch nicht vermissen. Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist ja kein Argument mehr, wir haben ja schon Oktober.

Wer das TV Paket wirklich nur für den Notfall haben möchte, sollte sich am besten die App aufs Smartphone packen und ab und an mal kurz n halbes Minütchen lang die Tagesschau, oder was auch immer streamen.
 
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Reaktionen: chain und DDD
Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich vor dem OLG Koblenz u.a. wegen dem "unnötigen Schritt" Kündigungsvormerkung + Anruf.
[...]
Dieser "unnötige Schritt" hat uns Tarifhuntern jahrelang geholfen.
Der "unnötige Schritt" heißt Kündigung (nicht "Kündigungsvormerkung") 15 Tage*) nach Vertragsabschluss zum Ende der Mindestlaufzeit. Dann endet der Vertrag nach zwei Jahren automatisch. Sollte man sowieso immer bei Anbietern machen, deren Konditionen nach zwei Jahren ausnehmend schlecht sind.

Viel später ruft man den Vertrieb an, um sich vom Pferd erzählen zu lassen und den Folge-Vertrag neu zu verhandeln, nur ohne völlig überflüssige "Kündigungsvormerkung" vorher, der Vertrag ist ja schließlich schon gekündigt. Hat man nachverhandelt, kündigt man direkt wieder 15 Tage nach Beginn der neuen Laufzeit.

Fazit: Es gibt keinen Grund, einen Vertrag überhaupt im Status "nicht gekündigt" zu belassen.

*) Damit die ordentliche Kündigung nicht mit einem Widerruf verwechselt wird, wartet man die Widerrufsfrist vorher ab.
 
Bei deinem Vorgehen würdest Du die Situation verkomplizieren, auch wenn Du inhaltlich in Teilen recht hast. Durch die Vormerkung hast Du eine Vorgangsnummer und kannst dich bei deinem Anruf relativ klar auf den Sachverhalt (Vormerkung) beziehen...

Wie auch immer, da sich ein Vertrag nach Ende der Mindestvertragslaufzeit ohnehin nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, sondern täglich mit einer Frist von einem Monat kündbar ist, ist es nicht mehr ganz so relevant, wie früher, den Vertrag so zeitnah wie möglich nach dem Abschluss schon zu kündigen.
 
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Reaktionen: Martin
Ich habe heute auch mal für einen Bekannten mit DSL 100 (39,99€) angerufen.

Wie hier schon mal berichtet wurde, 10x 14,99, danach 44,99 und 7690 gratis.
Bei DSL verzichten die sogar auf Versandkosten für den Router, die man bei Glasfaser zusätzlich zur Vertragsanpassungsgebühr tragen muss.
 
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