Zwanzigeinundzwanzig
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Die Preise unterscheiden sich auch in den Neukundenkonditionen erst nach den 12 "Rabatt"-Monaten.
Dass eine Netzmodernisierung Anfang September durchgeführt wird, sollte stimmen. Zumindest kam vor einigen Wochen ein Schreiben diesbezüglich. Also glaube ich das einfach mal. Könnte mir vorstellen, dass das jetzt im System hinterlegt ist und bis zur Umstellung keine Änderung vorgenommen werden kann. In Realität sieht es wohl eher so aus, dass die Dame das technisch nicht umsetzen kann bzw. nicht weiß, wie das in so einem Fall wie mir gehen soll. Der Einfachhalt halber sagt sie dann halt einfach, dass es momentan nicht geht.Neue Technik des Abwimmelns? Einfach sofort wieder anrufen. Schon die Behauptung, dass vor Ablauf der ersten 12 Monate nichts geht ist nicht richtig, ich war im 7. Monat und es ging ohne Anpassungsgebühr, auch andere berichteten hier darüber...
Der Ausgleich würde dann extra noch dazu kommen. Aber wie gesagt, auf den einen Monat kommt es jetzt auch nicht mehr wirklich an.Diese Konditionen wurden mir für DSL50 angeboten, also so super ist der Ausgleich für den einen Monat dann auch nicht.
Harry
Hallo,[Edit Novize: Überflüssiges Fullquote gelöscht - siehe Forumsregeln]
Auch ich habe dieses Angebot (14,99 €) erhalten, nachdem beim vorherigen Versuch für die ersten 12 Monate sattte 20,99 € angeboten worden waren... ;-)Die Angebote, die die Kunden von der Rückgewinnung erhalten können variieren. Es ist durchaus möglich, dass Jemandem mit DSL 100 Vertrag zunächst ein "Angebot" mit 12 x 14,99 Euro unterbreitet wird. Darauf lässt man sich dann natürlich nicht ein.
Erneut eine Mail von 1 und 1 bekommen, mit der Bitte anzurufen.Vollzitat gemäß Boardregeln https://www.ip-phone-forum.de/threads/ip-phone-forum-regeln.297224/ entfernt by stoney
ich würde nicht behaupten, dass es hier am "Fachkräftemangel" liegt, sondern dass 1+1 wohl langsam begriffen hat, dass man nicht nur auf dem Zahnfleisch gehen kann.Der Fachkräftemangel greift um sich.
Wir sollten das nicht schön reden, es ist vertragswidrig! Eine Preisanpassung ist lt. AGB ausschließlich bei einer MwSt-Änderung zulässig.die Preiserhöhung während eines laufenden 24 Monatsvertrags ohnehin mindestens "bedenklich" ist...