[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

... nur am Rande ...
meine letzte Umstellung war vor 4 Jahren:

VDSL 100/40
Flat ins Fest-. und Mobilfunktnetz (deutsch)
4 SIM mit 100 MB und Flat (Festnetz und untereinander)
10 Rufnummern
1 inkl. Domain
2,2 TB Onlinespeicher

Läuft alles(!) stabil und das für 34,99€/Monat. Ich lasse es einfach laufen ....
 
Bis auf die Domain und eine "Verkleinerung" auf 1,2TB-Speicher bei Drosselung auf 50/10 (Die Leitung gäbe auch 100/3x her) habe ich seit Jahren das fast identische Portfolio (Genau noch eine Notebook-DayFlat-SIM 500MB/Tag einmal pro Monat frei und die Allnetflat über die 10 Rufnummern kam erst letztes mal hinzu) für aktuell 29,99Euro/Monat. Für hiesige Zwecke reicht die Verbindung bisher, wobei ich gerade sehe, dass der bereits bis in die Wohnung verlegte Glasfaseranschluss statt VDSL ab 10/2022 wohl aus der alleinigen Telekom-(Anfangs-)Vermarktung herausfällt und auch via 1und1 buchbar wäre?
Da aktuell wohl eher weniger zu erreichen ist -auf längere Sicht gesehen-, werde ich mir die Kündigung beizeiten gleichfalls nochmal überlegen.
LG
 
Moinsen,

mein aktueller Vertrag (FTTH 200/50 - 49,90€/24 Monate) bei "nordischnet" läuft zum Januar 2023 aus, bzw. ich könnte mit Monatsfrist kündigen.
Doof ist nur, obwohl die Vermarktungsphase von 2 Jahren abgelaufen ist, kann ich online bei keinem Mitbewerber einen
Glasfaseranschluss ordern, da Sie meinen Anschluss nicht auf dem "Schirm" haben. Sowohl Telekom, als auch 1&1, wollen
mich mit einem 16.000er Vertrag "beglücken"! Ich habe die Befürchtung, wenn ich jetzt etwas in Gang setze per Telefon oder
persönlich in einem Telekomladen, das die Aktion grandios in Hose gehen wird. Hat mit so einem Konstrukt schon jemand Erfahrungen
sammeln können/dürfen/müssen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(FTTH 200/50 - 24,90€/24 Monate)
Das wäre extrem günstig, falls nicht 42,90Euro zutrifft lt. dieser Quelle );)

Die lokalen Gegebenheiten, wer da wann, wo, wie ausgebaut hat und ggfs. Mitanbietern Leitungen zur Verfügung stellt/stellen muss, ist generell immer schwer aus der Ferne zu beantworten. Umgekehrt kann es sich für die Konkurrenz u.U. einfach nicht lohnen Glasfaser-Leitungen in einem Ausbaugebiet anzumieten. Dass die Telekom oder 1und1 24,90 oder auch 42,90 unterbieten können für die gebotene Leistung (200/50), dürfte gefühlt auch mit "Aktions-Neukunden-Rabatten" schwer zu erreichen sein.
LG and my2cent
 
Kleines Update zu meiner erfolgreichen Verlängerung: Kündigung seit mehreren Wochen für Mitte Dezember bestätigt (nicht nur vorgemerkt).

Bisher: Doppelflat 6000 für monatlich 24,99€.
Neu: DSL 16, 1.-12. Monat 9,99€, ab dem 13. Monat 24,99€. Laufzeit wird an den bisherigen Vertrag angehängt (ist für mich in Ordnung).

Auf zwei Jahre verteilt ergibt sich somit ein monatlicher Preis von 17,49€. In einer Zeit nicht enden wollender Preisanpassungen, bin ich damit sehr zufrieden :)
 
Ihr wollt es nicht anders... Widerrufe das GANZE und bestehe darauf, dass der Vertrag sofort startet. Das ist nicht rechtens, die Laufzeit anzuhängen, zumal der Rabatt für Monat 1 - 12 schon ab dem nächsten Monat berücksichtigt wird...

Ganz allgemein würde ich mir an EURER Stelle überlegen, bei einem Mitarbeiter der ein solches Angebot unterbreitet überhaupt etwas abzuschließen. Für mich wäre bei einem solchen Angebot, wo der neue Vertrag HINTER den alten angehängt werden soll das Gespräch freundlich, aber SOFORT zu beenden...
 
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@RollinCHK : Was soll daran nicht rechtens sein, wenn man jetzt einen Vertrag abschließt (oder verlängert), der erst in ein paar Monaten beginnt (genau zu dem Zeitpunkt, wo der alte Vertrag ausläuft)? Und wenn man einen Bonus schon vor Vertragsbeginn "ausgezahlt/verrechnet" bekommt, ist das auch nicht anfechtbar.

Ich gebe Dir Recht, dass ist seitens des Kunden nicht gut verhandelt aber etwas was gegen geltendes Recht verstößt kann ich darin nicht erkennen. Trotzdem sollten alle auf sofortigen Vertragsbeginn bestehen, den nur in der Masse sind wir stark ;)
 
Wenn der Rabatt für den neuen Vertrag sofort beginnt, heißt das, dass der neue Vertrag sofort beginnt und somit eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten entsteht, das ist der ungesetzliche Punkt.
 
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So ist es... Unabhängig davon braucht man bei einem solchen Angebot NUR ein Wort sagen und der "vermeintlich" neue Vertrag kann "plötzlich" auch sofort beginnen und die Restlaufzeit des "alten" Vertrags erlischt.

Jeder kann sich ja auch mal ausrechnen, wann eine erneute Vertragsverlängerung erst wieder möglich ist, wenn z. B. ein alter Vertrag noch 6 Monate läuft und der "neue" Vertrag dann erst im Anschluss startet...
 
Wenn der Rabatt für den neuen Vertrag sofort beginnt, heißt das, dass der neue Vertrag sofort beginnt und somit eine Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten entsteht, das ist der ungesetzliche Punkt.
Nein, frag mal einen Anwalt.

Ich bestehe bei Vertragsverlängerung auch steht's darauf, dass der alte Vertrag aufgelöst wird und der neue ab sofort gilt. Man hat aber keinen Rechtsanspruch darauf. Das ist Kulanz seitens 1und1.
Ich sehe keinen Grund, wieso 1und1 seine Konditionen für den alten Vertrag nicht anpassen können sollte, wenn sich beide Parteien darüber einig sind.

Ich denke Du verstehst schon was ich meine, oder?
 
Ich denke, Du solltest besser einen Anwalt fragen... Es ist rechtens, einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen frühzeitig abzuschließen und diesen neuen Vertrag nach dem Ende des alten Vertrags starten zu lassen.

Was nicht rechtens ist, ist einen Vertrag um zusätzliche 24 Monate zu verlängern, also die Laufzeit hinten dran zu hängen, wenn sich die wesentlichen Konditionen nicht ändern. Beispiel: DSL 50 bleibt DSL 50. 1&1 gewährt hier ja lediglich über eine gewisse Zeit einen zusätzlichen neuen Rabatt (z. B. 12 Monate X Euro). Hier kommt dann der entscheidende Punkt. Der Rabatt wird sofort angewendet, nicht erst mit dem Start der neuen Vertragslaufzeit. Dadurch ergibt sich dann quasi je nach Zeitpunkt der Vertragsverlängerung eine Gesamtrestlaufzeit von 26, 28, aber manchmal sogar bis zu 36 Monaten. Das war schon vor Jahren nicht erlaubt. Ich meine mobilcom-debitel (heute freenet) hat dafür vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen.

Das ist aber alles nicht neu...
 
Ich weiß, dass das Einige sehr aktiv schreibende Forennutzer seit Jahren behaupten. Aber das fleißige Schreiben macht es nicht richtig. Ich habe auch bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass das nicht so ist. Ich bin da nur nicht so aktiv beim Schreiben und lasse es dann irgendwann auf sich beruhen :)

Leider sind auch die zitierten Fälle immer wieder die selben. Bei mobilcom-debitel ging es um vorzeitig neue Hardware und eine kassierte Vorfälligkeitsgebühr. Es war ganz klar ein fehlerhafter Vorgang. Der alte Vertrag wurde gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsgebühr vorzeitig beendet. Der Vertragsinhaber bekam ein neues Handy und einen neuen Vertrag. Der neue Vertrag war teurer als der alte Vertrag und lief ab Beginn 33 Monate. Das ist nicht rechtens gewesen.

Begründet wurde bei dem Gerichtsurteil die Entscheidung mit dem Zahlen der Vorfälligkeitsgebühr. Dadurch wurde der alte Vertrag vorzeitig aufgelöst.

Hier geht es aber um etwas anderes: 1. Ein Kunde kündigt fristgerecht zum Tag X. Dass der Vertrag bis zum Tag X bestand hat ist vermutlich unstrittig. Auch unstrittig dürfte sein, dass 1und1 den Vertrag auch ohne Vorfälligkeitsgebühr vorzeitig beenden kann, wenn beide Parteien das so wollen. Das war in den Fall aber eben nicht so.
2. 1und1 bewirkt eine Kundenrückgewinnung. Wenn 1und1 nun mit Dir verhandelt, dass Du einen neuen 24 monatigen Vertrag ab Tag X eingehst, ist das vollkommen legitim. Es ist auch unerheblich, ob der neue Vertrag eine ähnliche oder gleiche
Leistung bietet (falls du anderer Meinung bist, zeig mir ein Gerichtsurteil, dass hier anderes sagt). Es ist auch vollkommen unerheblich, ob 1und1 Dir jetzt oder erst zu Vertragsbeginn irgendwelche Rabatte, Goodies oder Hardware oder Leistung schenkt. All das sind nach wie vor zwei eigenständige Verträge.

Also: Zeige mir ein Gerichtsurteil, bei dem so etwas als "mehr als 24 Monate Vertrag" aufgefasst wurde.
 
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1. Ein Kunde kündigt fristgerecht zum Tag X. Dass der Vertrag bis zum Tag X bestand hat ist vermutlich unstrittig.
Richtig, ABER wenn 1&1 den Rabatt für den neuen Vertrag SOFORT laufen lässt, dann läuft eben der neue Vertrag über die gesetzlich erlaubte MVLZ von 24 Monaten hinaus. Würde 1&1 den Rabatt erst nach Ende des laufenden Vertrags gewähren wäre dies anders. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dies einfach durch Erwähnung der 24-Monatsfrist sehr einfach abzulehnen ist...
 
Machen wirs kurz und knapp... Einfach den Artikel überfliegen und insbesondere auf die Reaktion von 1&1 achten...

 
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Das ist der Punkt. Die Systeme bei 1&1 sollten und dürften diese Art von Vertragsverlängerungen gar nicht mehr zulassen. Das sollte längst nicht mehr eingepflegt werden können vom jeweiligen Mitarbeiter nach all der Zeit. Da diese Art von Verlängerungen mit mehr als 24 Monaten Restlaufzeit aber nach wie vor möglich sind und praktisch durchgeführt werden, bleibt nur der Rückschluss, dass 1&1 hier ganz bewusst den unwissenden Kunden täuscht.

Jetzt muss sich JEDER eben die Frage stellen, ob er oder sie sich täuschen lassen WILL, oder ob man klare Grenzen setzt...
 
Okay es ist zwecklos. Hier überwiegt scheinbar das Wunschdenken. Mir geht es auch nicht ums Recht haben. Ich störe mich nur daran, wie immer wieder in solchen Fällen das Mobilcom-Debitel Urteil missbraucht wird. Dass 1und1 einlenkt, wenn man anderer Meinung ist, nennt sich Kulanz und ist ja auch nachvollziehbar. Das hat aber nichts mit Rechtsprechung zu tun. Ich hatte selber schon den Fall (ich glaube es war die vorletzte "Kündigung", dass 1und1 den alten Vertrag dann weiter laufen lassen wollte. Ich habe so lange genervt, bis die dann auch aus Kulanz auf mich eingegangen sind. Um das anderen zu ersparen ist es wichtig hier auf diesen Punkt hinzuweisen.

Gobi04 hat natürlich Recht. Es geht hier einzig und alleine darum, was man"rausholen" kann. Die vorzeitige Beendigung des alten Vertrages sollte bei der Verhandlung angestrebt werden und man sollte das explizit bei der Bandaufzeichnung noch ergänzen (falls der Mitarbeiter das weglässt).

Ich denke i zumindest im letzten Punkt sind sich hier alle einig :)
 
Also, das Wort "zwecklos" empfinde ich als respektlos beziehungsweise unnötig... warum?

Selbstverständlich darf der Anbieter auf die Erfüllung des geschlossenen Vertrags bestehen. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate. Der Anbieter ist somit NICHT in der Pflicht, irgendwelche vorzeitigen Verlängerungsmöglichkeiten, oder Vergünstigungen anzubieten. Bis zu dem Punkt besteht Einigkeit.

Wenn ein Provider jedoch anbietet einen Vertrag um weitere 24 Monate zu verlängern, ohne dass sich die Konditionen ändern und wenn darüber hinaus eingeräumte Rabatte sofort angewendet werden, dann darf die neue Gesamtrestlaufzeit 24 Monate nicht überschreiten.

Das war schon vor 2 Jahren so... Man müsste dann noch schauen, wie sich eigentlich die Änderungen des TKGs von 2021 in dieser Hinsicht ebenfalls noch auswirken.
 
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