Abstrafung wegen Nichtbenutzung d. kostenträchtigen Hotline im Gewährleistungsfall?

gotthardus

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27 Mai 2006
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Ich habe kürzlich im Rahmen eines Neuvertrages von GMX eine FRITZ!Box Fon WLAN 7050 erhalten. Die Internettelephonie funktionierte, die LAN-Verbindung fürs Surfen auch. Allerdings bekam ich während 24 Stunden nur wenige Minuten Gelegenheit, online zu gehen, da die von mir benutzte WLAN-Verbindung nicht funktionierte. Lediglich bei Berühren des Gehäuses (Steckerbereiche) kam eine Verbindung in Gang bzw. bei Benutzung der LAN-Stecker zum Arbeiten mit WLAN.
Ich nahm per e-mail Kontakt mit der Hotline auf, die mich aber auf die telefonische Hotline, die mit 0,99 Euro/Minute kostenträchtig ist, verwies. Da ich es nach meiner Einschätzung mit einem Gewährleistungsfall zu tun hatte, weigerte ich mich. Nach einigem Schriftwechsel war man schließlich bereit, mir ein Ersatzgerät zuzusenden mit dem Vorbehalt der Berechnung des nicht-subventionierten Neupreises für die Fritz-Box für den Fall, dass das Gerät nicht mangelbehaftet sei. GMX prüfte das Gerät und behauptete, es sei nicht defekt und verlangte von mir für das Ersatzgerät stolze 249 Euro. Mit dem Austauschgerät hatte ich übrigens keinerlei Probleme, was meinen Gewährleistungsanspruch bestätigt. Wer hat ähnliche Erfahrungen mit GMX gemacht? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ich bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht eine Mängelrüge per kostenpflichtiger Hotline durchführen muß. Der ganze Ablauf läßt erkennen, dass ich von GMX abgestraft werden soll, weil ich nicht bereit war, den vorgegebenen kostenpflichtigen Weg zu beschreiten...
 
Da du das andere Gerät - welches laut GMX ja OK war - zurückgeschickt hast, können sie kaum 249 EUR von dir verlangen... Höchstens eine Aufwandspauschale. Rein rechtlich kann ich leider nicht weiter helfen, aber: Im Falle eines Defektes bei AVM Geräten immer an AVM wenden! 5 Jahre Herstellergarantie, und völlig unkomplizierte Abwicklung.
 
zur Verdeutlichung...

Zur Verdeutlichung möchte ich anmerken, dass mir (nach mehrmaligem Drüngen) ein Austauschgerät unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt wurde und nunmehr das angeblich nicht defekte Gerät mit dem unsubventionierten Betrag berechnet wird. Ich habe also ein Gerät im Paket erhalten und eins soll ich nunmehr noch mit dem vollen Preis berappen.
Im Prinzip bin ich GMX ausgeliefert, weil das Unternehmen einfach einseitig behauptet, das Gerät sei nicht defekt. Dabei hat das Austauschgerät in der WLAN-Funktion von der ersten Minute bei sonst gleicher Konstellation und Konfiguration einwandfrei gearbeitet.
Formaljuristisch ist der Vertrag mit GMX zustande gekommen, so dass dies zunächst mein Ansprechpartner ist. Es war ja aufgrund der Fehlfunktionen des Gerätes nicht zu erwarten, dass Probleme bei der Gewährleistungsabwicklung auftauchen.
Die Frage ist, wer eventuell vergleichbare Erfahrungen gemacht hat.
Mit GMX als Provider bin ich seit ca. 3 Jahren restlos zufrieden gewesen, aber in diesem Punkt hier setzt eiskalte Kundenbehandlung ein. Dabei pfeift man offensichtlich darauf, wielange man Kunde ist.
 
Ich würde Dir raten, falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, einmal eine kostenlose Beratung beim Anwalt zu nutzen. Das Verhalten von GMX, dass Du schilderst, finde ich ziemlich unverschämt.

Ein Einschreiben oder Fax an GMX mit der Androhung, die Sache dem Anwalt zu übergeben, könnte schon "Wunder" wirken.....

LG,

kitten

.
 
gotthardus schrieb:
Zur Verdeutlichung möchte ich anmerken, dass mir (nach mehrmaligem Drüngen) ein Austauschgerät unter Vorbehalt zur Verfügung gestellt wurde und nunmehr das angeblich nicht defekte Gerät mit dem unsubventionierten Betrag berechnet wird. Ich habe also ein Gerät im Paket erhalten und eins soll ich nunmehr noch mit dem vollen Preis berappen.
Das ist klar, habe es schon verstanden, aber dann haben sie dir das eingesandte Gerät aber zurückgeschickt nach der Prüfung (ich ging zunächst davon aus, die behielten das).
Du könntest versuchen, statt der Zahlung das unter Vorbehalt zugestellte Austauschgerät zurück zu geben und deinen Defekt dann bei AVM zu reklamieren.

gotthardus schrieb:
Formaljuristisch ist der Vertrag mit GMX zustande gekommen, so dass dies zunächst mein Ansprechpartner ist. Es war ja aufgrund der Fehlfunktionen des Gerätes nicht zu erwarten, dass Probleme bei der Gewährleistungsabwicklung auftauchen.
Nein, das ist ein Irrglaube. Die Herstellergarantie hast du mit dem Gerät gekauft (und das ist gewissermaßen auch ein Vertrag) und es ist dein gutes Recht, diese in Anspruch zu nehmen (musste ich bei meiern ersten Box leider auch schon). Da hast du halt einen kleinen Fehler gemacht (mit AVM hättest du ganz sicher keinen Ärger bekommen), aber darüber zu diskutieren, ist jetzt müßig.
 
Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf braucht der Käufer den Mangel bloß zu behaupten. Die Beweislast liegt beim Verkäufer.

Wenn GMX was will muss man Dir schon was beweisen, erst mal das das Gerät mangelfrei war (z.B. per Sachverständigengutachten). Ob GMX dann Aufwendungen ersetzt bekomm wenn der Beweis gelingt, selbst dann eher nein!
Schreib halt das Du bis zum x.y eine Bestätigung haben möchtest, dass keine Ansprüche seitens GMX bestehen, ansonsten machst Du Feststellungsklage.

Wenn Du das nicht restlos klärst besteht die Gefahr das Du in einigen Monaten noch von einem Inkassounternehmen belästigt wirst.

Herstellergarantie unterliegt eigenen Regeln, daher ERST LESEN, dann in Anspruch nehmen. In der Regel ist die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate für den Käufer unschlagbar gut und der Herstellergarantie vorzuziehen.
 
Nicht ganz klar...

Thomas007 schrieb:
Schreib halt das Du bis zum x.y eine Bestätigung haben möchtest, dass keine Ansprüche seitens GMX bestehen, ansonsten machst Du Feststellungsklage.

Thomas007
Danke für den Hinweis. Diesen Satz verstehe ich nicht ganz. GMX möchte doch von mir den offiziellen nicht subventionierten Preis von 249 Euro für das Ersatzgerät, da das ursprüngliche Gerät angeblich nicht defekt ist. Sozusagen würde ich zweimal bezahlen. Insoweit haben die doch Ansprüche. Ich denke, Du wolltest was anderes sagen.
 
gotthardus schrieb:
Thomas007
Sozusagen würde ich zweimal bezahlen. Insoweit haben die doch Ansprüche. Ich denke, Du wolltest was anderes sagen.

Für einen Anspruch braucht man einen Vertrag.
Du hast einen Anspruch aus Vertrag auf Gewährleistung. Du hast einen Mangel an einem Gerät gehabt und Gewährleistung verlangt. GMX hat Dir ein neues Gerät geschickt, Du hast das alte eingeschickt. Offenbar hat GMX so seine Verpflichtung aus Gewährleistung erfüllt.
Wie sollte hier ein Anspruch auf EUR 249,-- entstanden sein?
Wenn Du das alte Gerät behalten hättest, könnte GMX Herausgabe, bzw. bei Nichterfüllung Ersatz verlangen. Du hast aber nur ein Gerät.
 
Zahl erst mal nicht, antworte einmal (nachweisbar per Fax), daß du einen ganz normalen Garantietausch wolltest und nicht einverstanden bist. Mal sehen was passiert... dann zum Anwalt deines Vertrauens... und Ergebnis hier mitteilen.
 
Da GMX das ursprüngliche Gerät nicht an Dich zurückgeschickt hat, handelt es sich, wie Thomas schon sagte, um einen Gewährleistungsfall und Du brauchst nichts zu zahlen.

Du könntest GMX höchstens noch schreiben, dass sie Dir das alte Gerät, welches ja laut Aussage von GMX nicht defekt sein soll, zurückschicken sollen und Du schickst das neue an GMX zurück. Ist aber eigentlich leicht schwachsinnig.... Ich würde auf jeden Fall aber in irgend einer Form Kontakt zu GMX diesbezüglich halten und auf die Gewährleistungsgarantie bestehen (per Email, oder, vielleicht besser noch per Fax), denn das mit dem Inkasso-Büro (Posting von Thomas) ist schnell passiert und bringt nur unnötig Ärger und eventuelle Kosten.

Und auf jeden Fall mal im nächsten Schreiben den Anwalt erwähnen! Rechtsschutz hat doch mittlerweile sicher jeder, und Vertragsrecht ist da immer inbegriffen, soweit ich weiß.

LG,

kitten

.
 
Thomas007 schrieb:
Herstellergarantie unterliegt eigenen Regeln, daher ERST LESEN, dann in Anspruch nehmen. In der Regel ist die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate für den Käufer unschlagbar gut und der Herstellergarantie vorzuziehen.
In der Regel... Genau in diesem Fall hier würde ich die Herstellergarantie immer vorziehen. Ob ich mich mit einem Unternehmen abgeben möchte, das nichts Brauchbares auf Emails antwortet und nur eine super teure Hotline hat (GMX), oder mein Problem mit einer Firma löse, die meistens schnell und unkompliziert auf Emails antwortet und im Notfall auch zu normalen Festnetzpreisen erreichbar ist, zudem bekannt ist für problemlose und durchaus großzügige Abwicklung in Garantiefällen (AVM), das ist, wie man sieht, durchaus ein Unterschied. Was hier inzwischen alles im Spiel ist, Ärger, Anwälte, möglicherweise Inkassoforderungen, das alles hätte man sich ersparen können. Ist ja auch nix neues, so ein Problem.

kittenffm schrieb:
Da GMX das ursprüngliche Gerät nicht an Dich zurückgeschickt hat
Davon gehst du jetzt einfach aus (ging ich in meinem ersten Posting auch, deswegen schrieb ich dort, dass GMX "höchstens eine Aufwandspauschale" verlangen kann), aber das hat gotthardus noch immer nicht klargestellt, ob dem wirklich so ist. Irgendwie kann ich mir das kaum vorstellen, dass sie das Gerät behalten haben UND noch die 249 EUR fordern.
 
kleinc schrieb:
In der Regel... Genau in diesem Fall hier würde ich die Herstellergarantie immer vorziehen.

Du verwechselst hier Support mit Gewährleistung. Wenn ich einen Mangel habe will ich das der Mangel beseitigt wird. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen kann will ich mein Geld zurück. Das ist bei Gewährleistung relativ unproblematisch.

Da hilft auch rumzicken des Verkäufers nichts. Da gilt das Gesetz und das kann man auch nicht "Zusatzverträge" sabotieren wie, machen wir doch eine Wette: Wenn das Gerät nicht defekt ist dann zahlen sie 249,-- EUR. Oder Gewährleistung gibt es nur wenn sie sich noch ein Gerät zu 249 EUR anliefern lassen.



Für die Gewährleistung gilt das Gesetz, für die Herstellergarantie muss man sich erst mal die Bedingungen durchlesen. Diese sind fast immer deutlich schlechter als die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer!

Die Inanspruchnahme der Herstellergarantie kann auch nach hinten los gehen. Deswegen vorher erst mal das kleingedruckte genau durchlesen.
Da KANN nämlich problemlos vereinbart werde: Wird kein Fehler gefunden kostet das pauschal EUR 50,--.
 
Du bist immer noch bei allgemeinen Aussagen, während ich schon lange beim ganz konkreten Fall GMX oder AVM bin. Ich wiederspreche dir doch in der Sache überhaupt nicht, bleibe aber dabei (les dir ruhig mal AVMs Garantiebedingungen durch), dass in diesem Fall der Weg über AVM mit Sicherheit der unproblematischere ist.

Und ich verwechsele NICHT Support mit Gewährleistung. Ich wähle ganz bewusst zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG. Das Recht steht dir immer zu. Aber bitte, schick doch deine nächste defekte Box auch zu GMX... man sieht ja, was dabei herauskommt. :-Ö

Und im übrigen wollte der Fragesteller Mangelbeseitigung oder neue Box (und niemals Geld zurück). Ein besseren Ansprechpartner als AVM gibts dafür nicht.
 
kleinc schrieb:
Und im übrigen wollte der Fragesteller Mangelbeseitigung oder neue Box (und niemals Geld zurück). Ein besseren Ansprechpartner als AVM gibts dafür nicht.

Der Wunsch gegen Geld zu wandeln ergibt sich erst dann wenn der Verkäufer den Mangel nicht behebt oder beheben kann. Da sieht es dann schlecht aus, wenn man Herstellergarantie statt der gesetzlichen Gewährleistung in Anspruch genommen hat.
Auch AVM wird dort nicht die günstigen Regelungen des BGBs für den Kunden anbieten.

Das nennt man dann auch die "Herstellergarantiefalle".

Klar kann man auch die Garantie in Anspruch nehmen, man sollte sich dessen nur bewusst sein was dieses für Folgen haben KANN.
Wenn es hart auf hart kommt zählt das Gesetz und der Vertrag und nicht irgendeine Kulanz.
 
Hör doch mal auf, Herstellergarantie ist doch keine Kulanz! Wo leben wir denn hier? Herstellergarantie ist Teil des Produkts, wird sie vom Hersteller gewährt, ist dieser daran gebunden. Ich weiß net genau, was du hier bezweckst, dies wird auch mein letzter Beitrag zu diesem Thema sein, aber offensichtlich hast du keine Ahnung von den AVM Garantiebedingungen, wahrscheinlich nie einen Garantiefall gehabt oder was auch immer.
Ich empfehle dir, mal nachzulesen, was Garantie ist, was Gewährleistung ist, was vor allem Kulanz ist, und kapier endlich, dass ich von einem konkreten Fall spreche, während du nur verallgemeinernd mit "KANN" und "KÖNNTE" argumentierst.

Hier die AVM-Garantiebedingungen:
Code:
Herstellergarantie
Wir bieten Ihnen als Hersteller dieses Originalprodukts eine 5-jährige Garantie
auf die Hardware. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum durch
den Erst-Endabnehmer. Sie können die Einhaltung der Garantiezeit durch
Vorlage der Originalrechnung oder vergleichbarer Unterlagen nachweisen.
Ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag sowie gesetzliche Rechte
werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir beheben innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel des Produkts,
die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
Leider müssen wir Mängel ausschließen, die infolge nicht vorschriftsmäßiger
Installation, unsachgemäßer Handhabung, Nichtbeachtung des Bedienungshandbuches,
normalen Verschleißes oder Defekten in der Systemumgebung
(Hard- oder Software Dritter) auftreten. Wir können zwischen
Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Andere Ansprüche als das in
diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung von Produktmängeln
werden durch diese Garantie nicht begründet.
Wir garantieren Ihnen, dass die Software den allgemeinen Spezifikationen
entspricht, nicht aber, dass die Software Ihren individuellen Bedürfnissen
entspricht. Versandkosten werden Ihnen nicht erstattet. Ausgetauschte
Produkte gehen wieder in unser Eigentum über. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Sollten
wir einen Garantieanspruch ablehnen, so verjährt dieser spätestens
sechs Monate nach unserer Ablehnung.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
© AVM GmbH 2003. Alle Rechte vorbehalten.
AVM im Internet: www.avm.de
AVM Computersysteme
Vertriebs GmbH
Alt-Moabit 95
10559 Berlin

Wendest du dich an deren Support, und sieht der Mitarbeiter irgendwann keine andere Lösung mehr als Austausch, dann wird versandkostenfreier Vorabauastausch gemacht (auch wenn da steht "Versandkosten werden nicht erstattet"!), und selbst wenn sie den Fehler nachher nicht reproduzieren können, werden keine Versandkosten nachverlangt (und das wäre im übrigen das schlimmste was passieren kann, also keine 50 EUR Pauschale oder ähnliches, auch wenn dies bei anderen Herstellern der Fall sein mag, vielleicht bist du ja ein diesbezüglich gebranntes Kind)!
Und wer da seine Box zu GMX schickt, die man nur für 1 EUR/Minute erreichen kann, ist einfach selbst Schuld. Sorry...
 
Hier steht es doch:
"Wir beheben innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel des Produkts,
die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind."

Das ist deutlich schlechter als die gesetzliche Gewährleistung.

Weiter geht es:
"Wir können zwischen
Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Andere Ansprüche als das in
diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung von Produktmängeln
werden durch diese Garantie nicht begründet."

Wandelung gibt es da gar nicht!

Wenn Du persönlich auf Rechte verzichten magst ist das Deine Entscheidung.
Es ist auch Deine Entscheidung wenn Du Dich vom Verkäufer disziplinieren lässt und die Herstellergarantie der Gewährleistung vorziehst, weil Du nicht weißt wie man seine Ansprüche wirksam anmeldest ohne für 1 EUR pro Minute zu telefonieren.
 
Was mich wundert ist, daß gotthardus sich bis jetzt nicht dazu geäußert hat, ob GMX ihm die "defekte" Box zurückgeschickt hat und er jetzt 2 Boxen zuhause hat.
Dann wäre es von GMX gerechtfertigt für die 2. Box den vollen Preis zu berechnen.
Solange das nicht eindeutig aufgeklärt ist, sind IMO alle Diskussionen Schall und Rauch.
 
staubsauger-nono schrieb:
Dann wäre es von GMX gerechtfertigt für die 2. Box den vollen Preis zu berechnen.
Solange das nicht eindeutig aufgeklärt ist, sind IMO alle Diskussionen Schall und Rauch.

GMX hat das defekte Gerät zur Prüfung vorliegen, so hat er es jedenfalls geschrieben.
Wenn GMX ihm das sinnlos wieder zugeschickt hat muss er es natürlich herausgeben. Aber da weigert er sich ja auch gar nicht.
 
Thomas007 schrieb:
GMX hat das defekte Gerät zur Prüfung vorliegen, so hat er es jedenfalls geschrieben.
Wenn GMX ihm das sinnlos wieder zugeschickt hat muss er es natürlich herausgeben. Aber da weigert er sich ja auch gar nicht.
Wieso sollte GMX dann den vollen Preis verlangen?
Das macht selbst bei meiner Abneigung gegen diese Firma überhaupt keinen Sinn.:noidea:
 
Also ich schließe mich da mal den Vorschreibern an und bitte den Fragesteller gotthardus, doch mal eindeutig zu schreiben, ob ihm GMX die defekte Box zurückgeschickt hat oder nicht.

Bis dahin....warten wir mal ab. Oder?

LG,

kitten

.
 
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