Die öffentlichen Webcams sind, sofern denn die Auflösung geeignet ist, Personen zu identifizieren, durchaus rechtlich fragwürdig.
Privatgelände darf man, so weit von der Straße sichtbar, ablichten. Personen nicht - deshalb hat Google ja von vorneherein die Personen auf den Bildern unkenntlich gemacht.
Generell ist Videoüberwachung jeder Art nur nach Interessenabwägung nach dem Minimalprinzip zulässig. Bei normalen Türsprechanlagen bedeutet dies, dass nur derjenige das Bild angezeigt bekommen darf, der auch angeklingelt wurde. Im Zugang eines Mehrparteienhauses ist die 1 min-Grenze dadurch quasi zwingend, sonst beobachtet man ja den nächsten. Natürlich kann man sich streiten, ob 45 Sek. oder 2 Minuten das richtige wären - letzlich kommt es auf die Wahrscheinlichkeit an, mit der Besucher eines anderen bewohners regelmäßig angezeigt werden (und daher auch auf die Zahl der angeschlossenen Wohnungen). Es darf sich letzlich gerade nicht um eine Videoüberwachung handeln.
Bei Einfamilienhaus existeiert naturgemäß diese Einschränkung nicht.
Die pro-Version hingegen ist neben einer Türstation auch eine Videoüberwachungsanlage. Als Zugangssystem ist sie nicht für Wohnungen, sondern gewerbliche Objekte (z.B. Firmen) gedacht, für die eine Videoüberwachung durchaus zulässig sein kann. Das pro bezieht sich also auf professioneller (=gewerblicher) Nutzer, im gegensatz zum privaten Nutzer.
Die Besonderheit besteht bei Einfamilienhäusern, hier gibt es keine Besucher, die für jemanden anderen wollen und nicht ausspioniert werden dürfen, auch ist hier eine Videoüberwachung des eigenen Grundstücks grundsätzlich zulässig. Nur, wie gesagt, sind da zu wenig potentielle Kunden, auch weil sich IP-Systeme vom Verkabelungsaufwand eigentlich erst bei mehreren Rufzielen rentieren - Standard ist ja immer noch eine Gegenstelle je Klingel.
Mit einer Änderung wäre erst zu rechnen, wenn sich Bildtelefone allgemein durchsetzen.
Klar kann man es drauf ankommen lassen. Ein Hersteller von Türsprechsystem wird allerdings tunlichst darauf achten, ein System konform zur Rechtslage anzubieten - wenn er nämlich Systeme als Türsprechanlagen anbietet, die so gar nicht eingesetzt werden dürfen, ist die Anlage mangelhaft - was er wissen müsste, so dass die Gewährleistung dafür immerhin 10 Jahre beträgt. Das kann teuer werden...
Für Selbstbaulösungen oder das Zweckentfremden einer Überwachungskamera, kann man es natürlich drauf ankommen lassen. Wobei es, wie gesagt, bei einem Einfamilienhaus eh unkritisch ist.