@DerLarry:
Du Hehlerwarenerwerber, Du Schlimmer ...
PS: Nicht falsch verstehen - ist nicht wirklich so gemeint meinerseits. Wenn Du den Hintergrund verstehen willst, kannst Du ja mal
hier (und diverse Folgebeiträge, denn das zog sich öde lang) lesen. Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, daß diese Diskussion auch der Grund für den (irgendwie aufgewärmt wirkenden) Vorschlag aus #5 sein könnte.
PPS: Wobei Du dem Provider die FRITZ!Box (je nach dem Preis, den Du selbst dafür gezahlt hast und anstatt sie ggf. einfach nur als Elektroschrott zu entsorgen) ja auch einfach mal unfrei als Rückgabe (ggf. im - unterstellten, da in seinem Interesse liegenden - Auftrag des unbekannten "Ersttäters") zusenden kannst - vielleicht wird ja dann mit der Reaktion des Providers klar, wie froh der darüber ist, wenn er sein (meiner Ansicht nach ehemaliges, aber das scheiden sich ja offenbar immer noch die Geister) Eigentum endlich zurückerhält.
Da werden dann sicherlich die (zumindest lt. Preisliste, wenn es da nicht doch "Sonderkonditionen" geben sollte) fälligen 18,00 EUR für das unfreie DHL-Paket die Freude über die Rückkehr der lange verschollenen Technik nur geringfügig schmälern - allerdings solltest Du dabei darauf achten, daß möglichst der Original-Karton verwendet wird, damit beim Empfänger keine begründeten Zweifel am Inhalt aufkommen können, die ggf. zu einer (plausiblen) Annahmeverweigerung führen. Er sollte also schon von außen klar erkennen können, daß es sich hier nur um die Rückgabe seines (vermeintlichen?) Eigentums handelt ... am besten schreibt man es noch unübersehbar auf einen entsprechenden Aufkleber. Dieser sollte sich natürlich leicht rückstandsfrei von der Originalverpackung lösen lassen ... wenn die Theorie mit dem Fortbestand des Eigentums korrekt ist, gehört die Verpackung ebenfalls dazu und dann wäre eine vorsätzliche Beschädigung dieser Verpackung vermutlich auch keine wirklich gute Idee.
Wenn ich es mir recht überlege, solltest Du das Ganze dann vermutlich doch noch mit einer entsprechenden Nachricht an den Kundendienst von VF/KD (am besten mit der Tracking-Nummer der aufgegebenen Sendung) ankündigen - das vermeidet unnötigen Aufwand bei VF/KD bei der Recherche, ob und warum man so eine Sendung nun annehmen sollte oder nicht.
Ich wäre ohnehin dafür, daß (zumeist auch nicht wirklich) defekte 6490-Geräte mit der Artikel-Nummer 2000 2691 alle auf diesem Weg unfrei an den Eigentümer zurückgegeben werden.