so, also zum Ursprungsthema löse ich auf:
zunächst wurde mir mitgeteilt das die Löschung durch mich erfolgte und eine Wiederherstellung nicht möglich sei. Nach ein paar Anrufen und 2 freundlich, aber deutlich formulierten E-Mails mit Hinweisen das zufriedene Kunden auch Kunden bleiben hats geklappt . Mir wurde zwar an der Hotline ein Rückruf zur Klärung des Sachverhalts zugesagt der nicht erfolgte, dafür habe ich im CC mal getestet Nummern anzulegen, es klappte, juhuuuu.
Es gibt also doch abweichend von den AGB Regelungen die Ausnahmen gestatten, also technisch machbar, klar. War sicher eine Ermessensentscheidung von einem gnädigen 1und1 Teamleiter.Gott sei Dank! :hehe:
Todde