Aber 175er fallback ist trotzdem um einiges höher, als die 138.000kbit, die jetzt gerade so durchtröpfeln.
Wenn du nie mehr als 138Mb/s im Downstream erreichen wirst, kannst du jederzeit den aktuellen Vertrag aufgrund nicht vertragskonformer Leistung außerordentlich kündigen (natürlich nachdem man der Telekom noch eine Chance zur Nachbesserung gegeben hat), siehe >
hier< (und darin folgende Links).
Auf die laut LB oder dem dazugehörigen
Produktinformationsblatt erwähnten mindestens 105Mb/s (beim 175er Fallback, ausgehend davon es wurde laut AB überhaupt VDSL175 betsätigt und nicht VDSL250) kann sich die Telekom jedenfalls
nicht beziehen (erwähne ich auch nur noch einmal separat, da hier im Thema auf dieses Minimum laut LB verwiesen wurde, das ist aber nun mal unzureichend). Es muss jedenfalls zeitweise auch die angegebene maximale Geschw. im DS von 175Mb/s erreicht werden können (beim 175er Fallback) und in über 90% der Zeit sogar die angegebene normale Geschw. von 145Mb/s. Wenn das jedoch nicht der Fall ist und das Problem vom jeweiligen Anbieter auch nach entspr. Meldung nicht gelöst wird, kann man auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Zum Nachweis der nicht vertragskonformen Leistung kann die Breitbandmessung der BNetzA (Desktop-App) verwendet werden.
---
Ich habe keinen Kundenwunsch geäußert.
Relevant ist nur, was in der Auftragsbestätigung steht (und nicht was bei einer Verfügbarkeitsprüfung angezeigt wird). Und wenn in der AB nur das entsprechende Fallback-Profil "VDSL175" bestätigt wird und der Kunde dieser AB nicht widerspricht, ist es quasi "Kundenwunsch".
... ich selber habe nur etwa 400m. Muss man für volle 250 direkt den Verteilerkasten im Haus haben?
Nein. Neben der Leitungslänge ist vor allem auch der Aderndurchmesser relevant. Bei Adern mit 0,35mm Durchmesser sind 400m bereits zu viel für SVVDSL250 (da ist die Grenze bei knapp über 300m erreicht). Bei Adern mit 0,8mm sind dagegen 400m kein Problem, da wäre SVVDSL250 evtl. sogar noch mit über 700m Leitungslänge möglich. Also ohne Kenntnis der verwendeten Aderndurchmesser ist die Kenntnis der Leitungslänge alleine nicht hilfreich.
... aber in der Auftragsbestätigung steht aber auch Min. 175Mbit. als minimale Bandbreite, die im ungünstigstem Fall garantiert wird!
Wenn du dich tatsächlich auf die Auftragsbestätigung beziehst und dir das Profil VDSL250 bestätigt wurde und nicht VDSL175 als Fallback (der Screenshot aus #22 legt das auch nahe), dann ist der Fall eigentlich noch eindeutiger. Aber letztlich für deinen Fall dennoch eher sekundär denn weder mit VDSL250 noch mit VDSL175 erbringt die Telekom derzeit die vertraglich vereinbarte Leistung.
---
...da würde ich mal nachfragen warum oder das der Preis reduziert wird ...
Die Telekom bietet zumindest regulär (im Gegensatz zu 1und1, zumindest noch vor einiger Zeit) keinen Preisnachlass an in solchen Fällen an (aber probieren kann man es ja dennoch). Aber ein Tarifwechsel auf bspw. MagentaZuhause L (VDSL100) ist sicherlich möglich. Ob das attraktiv ist (es fällt dann ja auch die Allnet-Flat weg und der "Ersatztarif" MagentaZuhause M All-Net + VDSL100 Option ist im Vergleich nicht sonderlich attraktiv) muss der Kunde selbst entscheiden.
---
Steht in Deiner Auftragsbestätigung SVVDSL175 liegt keine Störung vor.
Wie schon erwähnt, wäre das selbst bei bestätigtem VDSL175
nicht zutreffend!
BTW:
Nach meiner persönlichen, höchst subjektiven Meinung bringt es Dich keinen Schritt weiter, auf Krawall gebürstet zu sein.
Seitens des TO konnte ich bisher nichts erkennen, was diesbezüglich etwas in Richtung "Krawall gebürstet" erkennen lassen würde.