1und1 VOIP aus dem Ausland

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schnappi

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Hallo

ich fahre demnächst ins Ausland. Ist es möglich mit meinen 1und1 Voip Daten von einem Computer im Ausland (Softphone) ins deutsche Festnetz zu dem Standard Preis von 1ct/min zu telefonieren. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es geht, aber ich frage lieber einmal.
Danke für eure Antworten.

Markus
 
Ich denke mal, dass doch dieser Paragraph der AGB sowas mit ausdeutet oder?:

1.8
Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über VoIP keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er
nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.

und das geht ja auch mit einher:

1.9
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm
zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm
unter der 1& genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.

Also von der AGB her meines erachtens kein Prob.
 
Sehe ich anders. Technisch geht es natürlich, rechtlich darfst du es nicht.
Es wird sich aber niemanden interessen darum wünsch ich dir einen schönen Urlaub mit günstigen Heimattelefonaten. :)
 
Wobei 1.8 von 1&1 ausgedacht ist und nichts mit den Vorgaben der RegTP zu tun hat, die erlaubt das sehr wohl. Aus technischer Sicht sollte es jedenfalls keine Probleme machen, von inkompatiblen Routern mal abgesehen.

jo
 
Es ist rechtlich eindeutig zulässig, solange Du nicht VoIP-Flat (für die gilt nämlich der Ausschluß gewerblicher Kunden) hast.

Du darfst nur dem Angerufenen Deine Telefonnummer nicht übermitteln (s. AGB) und - nach dem der Regulierungsbehörde - Dich auch nicht unter der zugeordneten Rufnummer anrufen lassen... (soweit die gesetzliche Einschränkung, wobei noch zu entscheiden wäre, ob die Entscheidungen der Regulierungsbehörde im Ausland Wirkung entfalten)

Bei VoIP-Flat ist es sicher schwieriger zu entscheiden:

1.9 der AGB soll wohl verhindern, daß die gleiche VoIP-Flat von mehreren Orten genutzt wird. Allerdings hat diese den "handwerklichen" Fehler, von den Personen, die im Haushalt leben, zu reden, anstatt davon, daß es nur von dem Ort aus zulässig sein soll. So wie die AGB formuliert sind, ist es unklar.
Man könnte sagen, daß Du während Deines Urlaubes ja nicht in der Wohnung wohnst - und deshalb die VoIP-Flat nicht nutzen darfst. Andererseits ist die Wohnung noch immer Dein amtlicher Wohnsitz, insofern darfst Du die VoIP also Mitglied des in den AGB bezeichneten Personenkreises nutzen.

Die AGB ist also unklar. Unkarheiten in den AGB gehen nach BGB 305 f. zu Lasten des Verwenders.

Also ist es erlaubt.
 
genau so sehe ich das auch.
Es steht auch nicht dort, dass man es nur mit dem 1&1 Anschluss benutzen darf.
Ich würd vorsichtshalber natürlich daheim im Router die Anmeldung bei 1&1 VOIP ausschalten, damit es nicht zur doppel-Anmeldung kommt.
 
Router Anmeldung ist klar, dass ich sie ausschalte. Zu höhren Kosten als die 1ct/min kann es nicht kommen oder? Das wurde noch nicht direkt bestätigt.

Markus
 
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