KuniGunther
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Es gelten immer die Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Abschlusses. Und eine Vereinbarung - ich zitiere aus den AGB - lautet eben:Joker612 schrieb:Ergo (aus meiner Sicht):
es gelten die Tarife / Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß.
AGB schrieb:Bei ausgehenden Telefonaten entstehen zusätzlich die Entgelte für 1&1 DSL-Telefonie gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.
Welche höheren Gebühren? Wenn Du 3DSL abschließt ist das doch ein neuer Vertrag. Und wenn Du den nicht abschließt, bleiben die Gebühren ja wohl offensichtlich gleich (das ist doch genau der Punkt hier).charly1 schrieb:wäre evtl. sogar eine ausserordentliche kündigung möglich aufgrund der höheren gebühren ?!?!
Und sollten die Gebühren einmal steigen, kannst Du ja Widerspruch einlegen. Ganz bestimmt wirst Du aber nicht aus Deinem DSL-Vertrag rauskommen, nur weil Dir die Telefonie-Gebühren nicht passen.
Edit: Über den Sinn kann man sich ja auch streiten:
Seit wann gab es bei der Minutenabrechnung kostenlose Telefonverbindungen?x Keine 1&1 Phone-FLAT plus: Keine kostenlosen Telefonverbindungen in die europäischen Länder: Italien, Großbritannien, Frankreich, Spanien - sowohl bei der DSL-Telefonie per Minutenabrechnung, als auch bei der 1&1 Phone-Flat!