1und1 mag mich nicht mehr seit Kündigung

@jogi25: Damit würdest Du aber nicht durchkommen.

Viel interessanter ist da die Anfechtung wegen des "Fehlens zugesicherter" oder "Fehlens verkehrswesentlicher Eigenschaften" (§121 BGB + ggf. Schadenersatzpflicht §122).

Wenn also die Haupteigenschaft fehlt und das über einen langen Zeitraum, hat 1und1 kaum eine Chance, sich heraus zu reden.
Bei einer Anzeige wegen Betruges könnte im schlimmsten Fall eine Gegenklage wegen Verleumdung herauskommen, weil die ggü der Allgemeinheit ihr Gesicht wahren müssen.

Gruss
Bogie
 
Betrug fällt wohl raus, denn das setzt den Vorsatz voraus und den wird es nicht geben, geschweige beweisbar sein.
 
also es handelte sich um einen Neuanschluß 1 & 1 Surf & Phone 2.000 Komplett.

Ich fühle mich echt von 1 & 1 richtig betrogen. 5 Urlaubstage habe ich in den
Sand gesetzt an denen ein Techniker erscheinen sollte aber niemand kam. Wenn ich dann telefonisch nachgefragt habe, konnte niemand antworten und es
hieß ich sollte morgen nochmals anrufen. Als ich darauf verwies das ich keinen
Festnetzanschluss dank 1 & 1 habe sondern mit dem Handy für nette 79 ct/Min
anrufe hat die Sachbearbeiter das auch nicht wirklich interessiert.
Irgendwann einmal hieß es die Termine seien per email abgesagt worden. Ich hätte fast ins Handy gebissen....ja ein kompletter Neuanschluß und ich soll mail
empfangen können.

Wie kann ich denn diesen Vertrag anfechten? Muss das ein Anwalt machen oder
macht das auch die Staatsanwaltschaft?

Vielen Dank erst einmal für eure Antworten
 
Die Staatsanwaltschaft kannst Du vergessen, da hier keine Straftat vorliegt. Hier kannst Du nur einen Anwalt einschalten.
 
(1) Wer in der Absicht,

Den Vorsatz wird man nicht nachweisen können. Und der Vorsatz ist mit Sicherheit auch nicht gegeben. Eher Schlamperei.

Ist zwar inakzeptabel und ärgerlich - aber Betrug ist es nicht.
 
Es ist wohl schon mehr als ärgerlich und inakzeptabel.

1 & 1 hat Beiträge von meinem Konto eingezogen für null Gegenleistung und seit
ich die Einzugsermächtigung gesperrt habe werde ich mit Mahnungen belästigt obwohl ich nach wie vor noch keinen DSL-Anschluss von 1 & 1 habe.
 
Das haben wir doch schon alles gelesen. eine Wiederholung Deiner Sicht wird hier keine anderen rechtlichen Wendungen bringen: Gehe zu einem RA und übergebe ihm den Fall. Er kann Dich besser und qualitativ vernünftiger beraten, als ein Forum das kann und darf. ;)
 
@JuliaStern:
Vielleicht solltest du es erstmal bei der richtigen Stelle probieren - die nennt sich im Bereich DSL bei 1&1 sinnigerweise "DSL Beschwerdestelle". Wenn du mit den Leuten dann vernünftig redest (oder faxt oder e-mailst) sollte sich eine Lösung finden lassen.

Ich schick dir gleich mal noch eine PN. ;)
 
1 & 1 hat Beiträge von meinem Konto eingezogen für null Gegenleistung und seit
ich die Einzugsermächtigung gesperrt habe werde ich mit Mahnungen belästigt obwohl ich nach wie vor noch keinen DSL-Anschluss von 1 & 1 habe.

Da wird wohl mächtig was schief gegangen sein bei dir. Allerdings kann man deinen Schilderungen keine Einzelheiten entnehmen, weshalb ein Fehler auf Kundenseite nicht auszuschliessen ist.
Normalerweise kassiert 1&1 nicht, wenn die Schaltung nicht durch den jeweiligen Netzbetreiber bestätigt wurde.
Was allerdings bei dir hinzukommt ist, dass du die Einzugsermächtigung widerrufen hast. Dadurch erhält dein Auftrag einen besonderen Status und Entstörtickets werden ausgesetzt.
Es ist immer möglich, hinterher für nicht genutzte Zeiten eine entsprechende Gutschrift zu erhalten. Bei Zahlungsverzug hast du allerdings schlechte Karten. Die Technikhotline kann da auch kein weiteres Ticket eröffnen, weil eine Buchhaltungssperre auf dem Vertrag liegt.
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
245,793
Beiträge
2,239,956
Mitglieder
373,011
Neuestes Mitglied
Maxim77788
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.