[Frage] 1und1 HomeServer+ verkaufen: Freigabe von 1&1 nötig

HarryP_1964

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Hallo zusammen,

in der Suche habe ich nix gefunden, deshalb kurz meine Frage:

Ich möchte meine F!B 7490 (1und1 Homeserver+) wegen Vertragsverlängerung (da bekomme ich eine F!B7590) an einen Freund verkaufen. Ich habe die Box über Mietkauf erworben.
Muss ich das 1und1-Branding offiziell entfernen lassen oder ist die Box, nach einem Rest auf Werkseinstellungen, von meinem Kumpel ohne Probleme auch bei einem anderen Provider einsetzbar?

Vielen Dank im voraus für Euere Antworten.

LG Harry
 
Nein, du hast die Box nicht im "Mietkauf" erworben (gibt es bei 1&1 nicht...). Die Box ist deine, ohne Wenn und Aber. Und sie lässt sich ohne jede Änderung bei anderen Providern einsetzen, einfach den Einrichtungsassistenten abbrechen. Ein Recover setzt die Box sicher auf den Werkszustand zurück.
 
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An Stelle des einfachen Ladens der "Werkseinstellungen" würde ich trotzdem zur Verwendung der passenden Recover.exe raten.
Nur damit können wirklich alle persönlich gesetzten Einträge aus der Box gelöscht werden.
 
Danke!

@Hans Juergen: Mit "Mietkauf" meinte ich die 24 monatlichen Raten a € 4,95 (die in 6 Monaten auslaufen)
@Joe_57: Danke, guter Tipp

Für mich wäre das jetzt hier geklärt, nur falls ein Admin den Thread schließen möchte:D

Harry
 
Nur damit können wirklich alle persönlich gesetzten Einträge aus der Box gelöscht werden.
Welche, nicht auf "unüblichem" Weg in die Box gebrachte (das meint jetzt alles, von Shell-Zugang bis eigene Programme), Einstellung überlebt denn ein Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen?

Warum frage ich das? Weil die Mythenbildung teilweise echt beachtlich ist ... da wird auf der einen Seite tatsächlich vergessen, daß dieses Zurücksetzen eine "provider_additive.tar" überhaupt nicht tangieren würde (in anderen Threads, wo sich die Leute dann aber hinterher wundern, warum da auf einmal wieder ein "additive" in der "provider"-Variablen im Environment steht) und auf der anderen Seite wird davon ausgegangen, daß da irgendwelche "persönlich gesetzten Einträge" wären (ich gehe hier mal davon aus, daß der Besitzer eben keine eigenen Änderungen vorgenommen hat, weil ein FRITZ!Box-Besitzer, der sich mit diesen Themen zuvor schon eingehender befaßt hat, auch um die Hintergründe und Funktion eines "brandings" wissen müßte), die ein solches Zurücksetzen überleben würden.

Da ist aber rein gar nichts ... und bei einer 1&1-Box eben auch keine "provider additive"-Konfiguration. Alle Zertifikate werden so abgespeichert, daß sie auch wieder gelöscht werden und von Freetz oder irgendetwas anderem, was da in TFFS-Nodes < 100 schreiben würde, habe ich zumindest nichts gelesen.

Zwar spricht tatsächlich nichts dagegen, daß man das Recovery-Programm anstatt des "factory reset" verwendet ... aber angesichts des deutlich höheren Aufwands (richtige Verkabelung, Zusatzprogramm erforderlich, ggf. Netzwerk-Konfiguration des verwendeten Gerätes, usw.) hat das ein wenig Ähnlichkeit mit einem Waschzwang ... am besten noch mit Bleiche, weil man kann ja nie wissen, welche Keime da noch überlebt haben könnten.

Was jedoch in diesem Zusammenhang beim Antworten immer wieder gerne unterschlagen wird, ist die Tatsache, daß der NAND-Flash für das NAS in so einer Box tatsächlich erst beim nächsten (kompletten) Neustart des Systems gelöscht wird (also auch nicht bereits beim Ausführen des in den Speicher geladenen Systems im Rahmen von Recovery, da wird dieses System nur in den Flash geschrieben und die Box dann neu gestartet), wenn denn in "firmware_info" irgendwo die Zeichenkette "recovered={1,2,3}" enthalten ist (natürlich nur mit einer Zahl).

Wer hingegen die Box nur auf Werkseinstellungen zurücksetzt und dann direkt vor dem nächsten Start wieder abwürgt oder wer den zweiten(!) Neustart bei Recovery nicht abwartet (der erste Lauf schreibt wie gesagt nur das System in den Flash-Speicher und erst beim zweiten Booten wird dann irgendwann der YAFFS2-Inhalt entfernt), der hinterläßt tatsächlich in der Box noch Reste seiner Daten, die ein anderer extrahieren kann, wenn er seinerseits verhindert, daß die Box mit diesem "recovered=n"-Eintrag bis zu dem Punkt gestartet wird, an dem das Löschen der Daten tatsächlich stattfindet.

EDIT: Ach so ... falls sich jemand Gedanken um "Reste" im SPI-Flash macht - nach dem "werkseinstellungen", was da nach "/proc/tffs" geschrieben wird in "setfactorydefaults", kommt noch ein "cleanup". Da wird also der Inhalt tatsächlich komprimiert und erneut geschrieben.

Hier ist auch tatsächlich eine (aber eher versteckte) Möglichkeit, an die Daten des Vorgängers zu gelangen (wenn AVM nicht bei "werkseinstellugen" inzwischen beide TFFS-Kopien überschreibt, müßte man mal in den Quelltext schauen - bekannt sollte diese potentielle Schwachstelle seit Weihnachten 2014 sein) ... wenn es keine Schreibvorgänge in die alternative TFFS-Partition gibt, weil das System nie so weit kommt, daß es solche Schreibzugriffe ausführen will.

Startet man die Box aber im Anschluß (nach dem Zurücksetzen) ohnehin neu, sollte auch so ein Schreibvorgang nur eine Frage der Zeit sein. Bei Recovery würde dieses Löschen noch vor der Installation der Firmware erfolgen ... insofern wäre Recovery an dieser speziellen Stelle tatsächlich sicherer. Aber um an diese Daten in der Spiegelung zu gelangen, muß sich jemand tatsächlich verdammt gut mit dem FRITZ!OS und den Abläufen dort auskennen - trotzdem könnte/sollte AVM auch hier noch passende Vorkehrungen treffen, wenn diese Lücke nicht ohnehin bereits abgestellt sein sollte.
 
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@ Peter: Da die Box ja den Besitzer wechseln soll sind doch 2 Neustarts praktisch automatisch vorgegeben: Einer beim Altbesitzer, einer beim Neuen... (Ich gehe davon aus, dass die Box nicht per USV am Saft bleibt... :cool: )
 
@Hans Juergen Die FB ist erst mit regulärer Beendigung der Vertrages sein Eigentum. Dazu hilft das Lesen der AGB. Sonderkündigung, "Vertragsverlängerung" (gibt es nicht, da neuer Vertrag alten ersetzt), Tarifwechsel ect. sind keine reguläre Beendigung, da erfolgt Eigentum dann durch die "Vertragsanpassungsgebühr" (welche 0€ betragen kann).

Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten
14.1. Ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
Quelle: http://var.uicdn.net/pdfs/1und1-Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.pdf?lightbox=true
 
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Die FB ist erst mit regulärer Beendigung der Vertrages sein Eigentum

Ja, wie oben geschrieben werde ich meinen 1&1-Vertrag vor Ablauf und natürlich vor Ablauf der Kündigungsfrist :D verlängern,
und bekomme ann die neue Box wieder subventioniert. Ich denke nicht, dass 1&1, trotz der richtig zitierten AGB's hier
wegen 3-4 Monaten irgendwelchen Stress macht :), oder :confused: ?
 
Wie geschrieben, ist die durch "Vertragsanpassungsgebühr" welche je nach Laufzeit Variabel ist, deine.

In Praxis will 1&1 wohl eh nie benutzte Hardware wieder, und würden eher Schadenersatz verlangen bei nicht Bezahlung oder ähnliches, oder eben eine Überzahlung bekommen wenn halt nie kündigt und immer wieder automatisch verlängern lässt.
 
In Praxis will 1&1 wohl eh nie benutzte Hardware wieder,
Oh doch, das machen die schon:
Ich habe über ein Box-Upgrade meine vier Jahre alte 7390 für 29,90 € gegen eine neue 7490 "getauscht".
Bei der Lieferung der 7490 lag ein RMA-Schein bei, mit dem ich die alte 7390 zurücksenden musste.
Bis zum Eingang der 7390-RMA wurden mir zusätzlich 190,- € für dir 7490 in Rechnung gestellt.
Diese "Zusatzrechnung" wurde sofort nach Eingangsbestätigung durch 1&1 storniert.
 
Da die Box ja den Besitzer wechseln soll sind doch 2 Neustarts praktisch automatisch vorgegeben: Einer beim Altbesitzer, einer beim Neuen...
Nicht zwangsweise! Der erste Neustart könnte noch vom vorherigen Besitzer unterbunden werden (nach dem Motto: "Ah, das Recovery ist fertig, Netzteil ziehen und weg mit der Box").

Und der nächste Besitzer muss die Box beim ersten anschließen natürlich nicht vollständig booten lassen! Boxen die ich z.B. bekomme werden mitunter als allererstes im Bootloader angehalten wenn sie bei mir zum ersten mal Strom bekommen, also wirklich als erste Aktion. Dann darüber Environment und Counter ausgelesen (bevor da was geändert wird von der Firmware des Vorbesitzer) und bei Bedarf evtl. noch weitere Änderungen und die gewünschte Firmware per Bootloader hochgeladen.

Bei der 7490 die ich kürzlich von AVM (im Rahmen einer Garantieleistung) bekommen hatte (mit recovered=3 bei firmware_info) hätte ich also einen evtl. gefüllten NAND-Speicher auslesen können. Allerdings war dieser nicht mit persönlichen Dateien gefüllt (vielleicht weil auch der Vorbesitzer bereits die Box zurückgesetzt hatte bevor er sie an AVM verschickte). Also auch AVM selbst scheint da tw. nicht gründlich genug vorzugehen (imo fahrlässigerweise). Oder wurde bei recovered=3 der NAS/NAND-Speicher bereits gelöscht?

Aber ich hatte auch schon Boxen bekommen wo es die Vorbesitzer noch nicht einmal nötig gehalten hatten vorher die Werkeinstellungen zu laden, eventuell aufgrund der irrigen Ansicht "ist ja sowieso mit einem Passwort abgesichert und der nächste Besitzer muss sie daher sowieso als allererstes zurücksetzen"... :D
 
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@Hans Juergen Die FB ist erst mit regulärer Beendigung der Vertrages sein Eigentum.
Du hast aber den Eingangspost richtig gelesen? Da steht doch eindeutig, dass der Vertrag verlängert werden soll. Auch wenn du darauf bestehst, dass das dann ein neuer Vertrag ist, so ist doch klar, dass der alte Vertrag ordnungsgemäß beendigt wird... und die Box soll ja erst nach Installation der neuen den Besitzer wechseln.
 
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Ob ordnungsgemäß oder nicht, bleibt dennoch innerhalb der MVLZ vorzeitig, gleich aus welchem Grund. ;)
 
Das ist doch Unsinn. Bei der Annahme der Verlängerung verzichtet 1&1 auf die Erfüllung der Restlaufzeit. Sonst würde der neue Vertrag erst nach der MVLZ starten. Wollte 1&1 die alte FB zurückfordern, müsste dies bei der (vorzeitigen) Verlängerung ausdrücklich vereinbart werden.

Mach doch bitte kein Drama aus einem Standardvorgang...
 
Nein, ist dass was AGB vorgibt.

Und wieso Drama? Die extra Vereinbarung ist die Anpassungsgebühr, daher muss auch nichts zurückgegeben werden.
 
....[unangebrachten Text entfernt by stoney]....
solltest du nochmal von vorne lesen. Da ist weder etwas von vorzeitiger Verlängerung die Rede, noch von einer Anpassungsgebühr oder Tarifwechsel...
Und nur darauf habe ich geantwortet!
Im CC ist von einer Verlängerung die Rede, auch wenn am Ende ein neuer Vertrag entsteht. Die AGB sind in diesem Punkt völlig außen vor, weil mit der Annahme des Vertrages der alte Vertrag einvernehmlich beendet wird.
 
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1&1 hat auf jeden Fall die Seriennummer der bei 1&1 erworbenen Router dem jeweiligen Vertragsinhaber zugeordnet gespeichert. Wenn dieser Router aus irgendeinem Grund von jemand anderem zu 1&1 geschickt wird, erhält der Erstbesitzer eine Eingangsbestätigung. Ich habe das so erlebt. Es war keine Absicht, aber eine Mühe, das wieder geradezuziehen.
 
Das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun. Mit der Beendigung (im gegenseitigen Einvernehmen = Verlängerung = neuer Vertrag) des ursprünglichen Vertrags erlischt das Recht der Rückforderung durch 1&1. Danach wird auch niemand mehr die FB-Garantie über 1&1 abwickeln können, sondern nur noch mit AVM direkt.
 
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