Ich glaube die genaue Artikelnummer, die auch auf dem Gerät ist, wird entsprechend dem Branding ect unterschiedlich sein.
Aber: Wenn man z.B. Telnet aktiviert, erscheint anschließend eine Meldung, daß die Software unzulässig verändert ist und damit kein Service mehr möglich ist. Dann wird daraufhingewiesen, dass man mittels der mitgelieferten CD wieder den Ausgangszustand herstellen kann.
D.h. hier wird beschrieben, wie ich wieder auf den Servicefähigen, d.h. unter Garantiefallenden Zustand zurückkommen kann.
Ich habe 3 Boxen im Betrieb und entbranded und nur die, wo Telnet aktiviert wurde zeigt diesen Hinweis an.
Ich habe keine Lust es auszuprobieren (wegen der Arbeit), ob die Box dann auch wieder das Branding hat, halte dies aber für wahrscheinlich.
Vielleicht äußert sich mal einer, der eine tote Box wiederbeleben mußte.
Ich halte diesen Weg von AVM für angemessen und legitim.
Eine komplette Garantieverweigerung innerhalb zumindest der gesetzlichen Garantiezeit ist kaum gesetzlich zulässig (siehe Einbau eine Zusatzkarte oder Laufwerk in PC ist nicht Garantieschädlich), andererseits verursacht die Behebung von Softwarespielereien als Garantie einen unangemessenen Aufwand.
Nili
Aber: Wenn man z.B. Telnet aktiviert, erscheint anschließend eine Meldung, daß die Software unzulässig verändert ist und damit kein Service mehr möglich ist. Dann wird daraufhingewiesen, dass man mittels der mitgelieferten CD wieder den Ausgangszustand herstellen kann.
D.h. hier wird beschrieben, wie ich wieder auf den Servicefähigen, d.h. unter Garantiefallenden Zustand zurückkommen kann.
Ich habe 3 Boxen im Betrieb und entbranded und nur die, wo Telnet aktiviert wurde zeigt diesen Hinweis an.
Ich habe keine Lust es auszuprobieren (wegen der Arbeit), ob die Box dann auch wieder das Branding hat, halte dies aber für wahrscheinlich.
Vielleicht äußert sich mal einer, der eine tote Box wiederbeleben mußte.
Ich halte diesen Weg von AVM für angemessen und legitim.
Eine komplette Garantieverweigerung innerhalb zumindest der gesetzlichen Garantiezeit ist kaum gesetzlich zulässig (siehe Einbau eine Zusatzkarte oder Laufwerk in PC ist nicht Garantieschädlich), andererseits verursacht die Behebung von Softwarespielereien als Garantie einen unangemessenen Aufwand.
Nili