So, ich hab mal rechachiert, seit 28.09.2005 werden Kunden über Ihren Fallback
informiert, vorher wurde dieser einfach umgesetzt. So, und 3DSL ging am
01.09.2006 (versehentlich bereits einige ab 30.08.06, da das Angebot kurz
vorher on gesetzt wurde) online. Also hätte bei denniskoala eine
Information eingehen müssen. Vielmehr wäre dann ja auch interessant, ob er
einen Brief mit dem Schaltungstermin erhalten hat.
@frank_m24: Ja die Kunden wurden informiert, aber erst nach dem eine Welle
von Beschwerden bei 1&1 eingingen.
@florian: Zu deinem Auszug aus den AGB ist doch nichts anders lautendes zu
entnehmen und es kann die kleinste Bandbreite geschaltet werden, selbst bei
3DSL und eine zusätzliche Einverständniss vom Kunden einholen zu müssen.
Warum Kunden bei DSL-Light aber dennoch ein Sonderkündigungsrecht
bekommen können, ist, das Sie damit nicht die angebotenen Features wie
Maxdome oder VoIP nutzen können, was eine Vertragsverletzung darstellt.
Aber wie es hier schon aufgeführt ist, nach der Zeit bekommt man kein Sonderkündigungsrecht mehr.
informiert, vorher wurde dieser einfach umgesetzt. So, und 3DSL ging am
01.09.2006 (versehentlich bereits einige ab 30.08.06, da das Angebot kurz
vorher on gesetzt wurde) online. Also hätte bei denniskoala eine
Information eingehen müssen. Vielmehr wäre dann ja auch interessant, ob er
einen Brief mit dem Schaltungstermin erhalten hat.
@frank_m24: Ja die Kunden wurden informiert, aber erst nach dem eine Welle
von Beschwerden bei 1&1 eingingen.
@florian: Zu deinem Auszug aus den AGB ist doch nichts anders lautendes zu
entnehmen und es kann die kleinste Bandbreite geschaltet werden, selbst bei
3DSL und eine zusätzliche Einverständniss vom Kunden einholen zu müssen.
Warum Kunden bei DSL-Light aber dennoch ein Sonderkündigungsrecht
bekommen können, ist, das Sie damit nicht die angebotenen Features wie
Maxdome oder VoIP nutzen können, was eine Vertragsverletzung darstellt.
Aber wie es hier schon aufgeführt ist, nach der Zeit bekommt man kein Sonderkündigungsrecht mehr.