vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie beklagen, dass 1&1 die Rufnummernmitnahme von O2 verweigere.
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 2). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des Verlustes einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.
Der Rechtsanspruch zur Rufnummernmitnahme richtet sich immer an den abgebenden Anbieter (bisheriger Anbieter).
Eine Verpflichtung des aufnehmenden Anbieters einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen und die Rufnummer vom bisherigen Netzbetreiber zu übernehmen gibt es nicht, da es genügend Angebote im Markt gibt, die eine Rufnummernportierung ermöglichen. Insofern können aufnehmende Telekommunikationsanbieter mit Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen z. B. festlegen, dass eine Rufnummernmitnahme ausgeschlossen ist bzw. nur unter bestimmten Bedingungen angeboten wird.
Daher rate ich Ihnen, sich einen Anbieter zu suchen, der in der Lage und Willens ist, die Rufnummer von O2 zu importieren.