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Ich liebe diese billige Argumentation mit der "überraschenden Klauseln". Alles was einen nicht gefällt ist denn einfach überraschend. Dumm nur das man doch den Vertrag und der AGB zugestimmt hat, also gelesen. Wo ist denn die Überraschung? Achja ich vergaß, die AGB liest ja kein Schwein. Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht!
Im Gesetz heißt es:
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Ich bezweifel das man sich einfach damit rausreden kann, das die Klausel so ungewöhnlich ist, das man nicht damit rechnen müsste. Bei dem stark subventionierten Preis sollte jedem klar sein, dass das kein Geschenk ist. Aber das muss im Zweifel ein Richter klären.
Im Gesetz heißt es:
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Ich bezweifel das man sich einfach damit rausreden kann, das die Klausel so ungewöhnlich ist, das man nicht damit rechnen müsste. Bei dem stark subventionierten Preis sollte jedem klar sein, dass das kein Geschenk ist. Aber das muss im Zweifel ein Richter klären.