Letztlich geht es dem Fragenden aber auch darum, Argumente zu sammeln - also sind auch theoretische Überlegungen hilfreich.
Ein wichtiger Hinweis war schon der auf "überraschende Klauseln" in AGB. Wer für ein Gerät bezahlt, auch einen reduzierten Preis, geht davon aus, einen Kaufvertrag darüber geschlossen zu haben. Möglicherweise ist dies also eine unwirksame Klausel.
Unabhängig ist die Forderung nach 200¤ offenkundig unbillig, da der Restwert des Gerätes deutlich darunter liegt. Anspruch - wenn denn die Vereinbarung wirksam wäre - hat 1&1, wenn man diese Regelung nicht erfüllt, nur auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Das ist dann jedoch nur noch der Restwert des Gerätes, abzüglich der 49¤, die 1&1 schon bekommen hat. Dabei ist Wert nicht zwingend das gleiche wie Preis, sondern richtet sich danach, wie viel das Gerät marktüblich(!) kostet. Bei einem Neuwert von 198¤, unter Annahme einer Regelabschreibung von 3 Jahren (die FBF ist keine reine Telefonanlage (10Jahre AfA), sondern in der Hauptfunktion als Router mit eigenem Prozessor und (Linux) Betriebssystem als Computer zu werten) ergäbe sich nach 20 Monaten ein Restwert von 88¤, der allerdings um 49¤, die bereits entrichtet wurden (nicht abzuschreiben, da es sich nach Aufasung von 1&1 ja nicht um einen Kaufvertrag handelte) zu reduzieren wäre. Damit bekäme 1&1 noch 39¤ für die Hardware.
Ein wesentlicher Aspekt ist auch, dass die Möglichkeit zum Umzug ein verfassungsmäßiges Recht ist (Freizügigkeit). Die Wahrnehmung dieses Rechts kann also durchaus ein wichtiger Kündigungsgrund sein, wenn der Vertrag von der anderen Seite am neuen Wohnort nicht erfüllt werden kann. Unbillig ist es dabei sowohl, wenn der Kunde trotz nicht erbrachter Leistung (und daher fehlender Kosten auf Seiten des Anbieters) die volle Vergütung verlangen kann (das ist letztlich der Grund für das Urteil, welches bereits angeführt wurde) als auch, wenn der Anbieter weiter laufende Kosten und den mit dem Vertragsschluss eigentlich gesicherten Gewinn nicht erzielt (was in dem Prozess ofenkundig von 1&1 nicht geltend gemacht wurde, da man auf den zusätzlichen Gewinn aus der nun nicht mehr zu mietenden letzten Meile ect. nicht verzichten wollte).
Was steckt denn z.B. an ersparten Kosten im Preis drin?
- Leitungsmiete
- Kosten für Traffic bei Backbonebetreibern
- umgelegte Hardwaresubvention (fordern die ja zurück)
Was wird nicht erspart?
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn
Aufgrund der Wettbewerbssituation muss man davon ausgehen, dass AGK+W&G wohl kaum den größeren Brocken ausmachen dürften. Seien wir mal ganz großzügig und billigen 1&1 20% nicht ersparte Kosten zu (ohne Hardwaresubvention), was außergewöhnlich hoch wäre, wären dass ca. 7¤/Monat. Für 4 Monate Restlaufzeit also 28¤...
Wenn 1&1 aus "Kullanz" für 69 ¤ aus dem Vertrag entlässt, so scheint das bei 4 Monaten noch etwas hoch, jedoch nicht pauschal unrealistisch zu nennen, da die Bearbeitung und Prüfung des Sachverhaltes neben den eh nicht entfallenen Kosten zumindest etwas Arbeitszeit direkt in Anspruch nimmt.
Die 69¤ sehe ich also - so sehr ich meine Probleme manchmal mit 1&1 habe - durchaus als O.K. an, die Rückforderung des Gerätes nicht (und den geltend gemachten Schadensersatz sowieso nicht).
Dem Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" muss man energisch widersprechen. In Gottes Hand ist man in guten Händen... (sagte einmal ein OLG Richter bei einem Seminar...)