1&1 und kein Telefonbucheintrag

xsapling

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Liebe Kollegen,

ich muss feststellten, dass 1&1 in Bezug auf das Eintragen von reinen Voip-Nummern die entsprechende Option im Interface nur zum Schein geschalten hat.
Es besteht zwar die Möglichkeit seine Daten(Name, Wohnsitz etc) einzutragen, diese werden jedoch in keinster Weise an die entsprechenden Verzeichnisse wie Telefonauskunft, Das Örtliche etc weitergeitet.

Ich habe beispielsweise meinen Eintrag vor rund 5 Monaten in das Interface erfolgreich eingefügt, aber es ist keine Übermittlung erfolgt.

Geht es Euch genauso, dass Ihr von 1&1 in der gleichen Weise verschaukelt werdet?

Viele Grüße
xsap

PS.: kennt einer eine entsprechende Verbraucherzentrale? Oder ist das ein Fall für die Bundesnetzargentur?

EDIT: Titel abgeändert
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist bei mir genauso und hat mich auch schon tierisch geärgert!
Daher habe ich mir bei planet-hosting noch zwei Nummern schalten lassen und siehe da, die Telefonbucheinträge waren innerhalb von 3 Wochen online abfragbar!
Bei 1und1 und GMX warte ich jedoch schon seit über einem halben Jahr und es tut sich nix.
 
Netview schrieb:
Ist bei mir genauso und hat mich auch schon tierisch geärgert!
Daher habe ich mir bei planet-hosting noch zwei Nummern schalten lassen und siehe da, die Telefonbucheinträge waren innerhalb von 3 Wochen online abfragbar!
Bei 1und1 und GMX warte ich jedoch schon seit über einem halben Jahr und es tut sich nix.

gut zu wissen, dass ich nicht der einzige bin.
Ich habe an die Bundesnetzagentur einen netten Brief geschickt.
Ich werde mal sehen, inwieweit die Behörde überhaupt zuständig ist.
 
Bei mir hat es damals geklappt (vor ca. 7 Monaten), ist bei Örtlichen eingetragen :gruebel:
 
Auwei. Da hat mal was nicht geklappt, und schon ist von Kundenverarschung die Rede.

Gerade was Telefonbucheinträge angeht, habe ich schon Abenteuerliches erlebt, auch und vor allem mit der Telekom. Warum sollte es da mit anderen Netzanbietern anders sein?

Und wie immer hilft da ein Anruf an der richtigen Stelle - die ist in diesem Fall der Redaktionsdienst für die Telefonbücher.

Gruss,

Hendrik
 
Also ich habe meinen Eintrag vor ca 4 Wochen gemacht in das Interface von 1&1 eingetragen! Habe eigentlich gar nicht mehr daran gedacht und nur aufgrund dieses Threads mal nachgesehen, Eintrag ist erfolgt, bei dasoertliche.de und auch bei dastelefonbuch.de, scheint also nicht immer ein Problem zu sein!!! :D
 
Bei mir das gleiche.

Kann es sein das die erst im neuem Jahr die Registrierung aufgenommen haben, also diese weitergegeben haben.
 
Auch hatte bereits im Dezember den Eintrag vorgenommen, aber es erfolgte kein Eintrag in die entspr. Verzeichnisse.
Das Problem habe ich aber auch bei meinen O2 Telefonnummern. Es erfolgt einfach kein Eintrag in die üblichen Telefonbücher.
Liegt also evtl. nicht nur an 1und1!
 
Hier alles okay: Eine von 3 Nummern zum Eintragen ausgewählt, ca. 4 Wochen gewartet, Einträge sind erfolgt. Bei einer Freundin ebenso.
 
Bei mir hats auch problemlos mit dem Eintrag geklappt war glaub innerhalb von 2 Wochen online abrufbar und in der aktuellen Druckausgabe isser auch drin
 
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich darüber informieren möchten, ob Ihr VoIP-Anbieter 1&1 Internet AG verpflichtet ist Ihre Rufnummer(n) in ein Teilnehmerverzeichnis einzutragen.

Zunächst möchte ich Sie in der gebotenen Kürze über die Aktivitäten meiner Behörde im Bereich VoIP informieren. Die Bundesnetzagentur hat im April 2004 eine umfangreiche Anhörung zu VoIP durchgeführt und damit frühzeitig die regulatorische Diskussion über eines der derzeit bedeutendsten Themen in der Telekommunikationsbranche aufgegriffen. Siehe http://www.bundesnetzagentur.de/eni...erung_Telekommunikation/Voice_over_IP_am.html

Die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse der Anhörung wurde in ein Eckpunktepapier umgesetzt und am 09. September 2005 veröffentlicht. Die Eckpunkte stellen einen Entwurf der Rahmenbedingungen zur regulatorischen Behandlung von VoIP dar.

Gemäß § 21 Absatz 1 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) vom 11.12.97 hat jeder Kunde gegenüber seinem Anbieter für Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden, seinen Eintrag prüfen und berichtigen oder wieder streichen zu lassen.

Als Mindestleistung legt § 21 Absatz 2 TKV die Rufnummer, den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Inhabers des Netzzugangs fest, soweit sie dem Anbieter zugänglich sind und in Kundenverzeichnissen veröffentlicht werden dürfen. Ferner besteht ein Anspruch auf entgeltliche Eintragung von Mitnutzern. Diese unentgeltliche Mindestleistung versteht sich als Standardleistung.

VoIP-Dienste stellen nach aktueller Gesetzeslage der Sache nach eine Sprachkommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit dar. Demnach sind Anbieter von VoIP-Diensten gemäß § 21 TKV verpflichtet auf Antrag die Teilnehmerdaten Ihrer Kunden in das Teilnehmerverzeichnis einzutragen.
 
Hallo,

ich habe den Telefonbucheintrag vor 3 Wochen gemacht und gerade, auf Grund dieses Threads im Örtlichen nachgesehen, also ich steh drin.

Gruß
 
guck mal bitte nach ob du auch so drin stehst, wie du drinstehen wolltest.
 

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