1&1 Surf & Phone Komplett Neuanschluß Abrechnung und Zahlung

MoebelMario

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17 Feb 2009
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Hallo allerseits :)

Ich bin neu hier im Forum und habe nach einem passenden Platz für mein Anliegen gesucht und nix so richtig gefunden und hoffe das meine Fragen hier beantwortet werden können.

Also folgendes :

Ich bin vor kurzem umgezogen und habe bei 1&1 einen Komplett-Neuanschluß Surf & Phone Doppel Flat 16000 beantragt.
Das lief soweit auch reibungslos und mir wurde per Mail und Brief der Schalttermin 19.02.09 inklusive dem Technikerbesuch mitgeteilt, der von mir mit den mittlerweile wohl üblichen Kosten von 32,00 ¤ getragen werden muß.

Die Hardware inklusive Rechnung über die Kosten des Technikers , die Neuanmeldung des Anschlusses in Höhe von 9,60 ¤ sowie den Versandkosten bekam ich am 10.02.09 zugestellt. Diese wäre sofort fällig.
Drei Tage später wurde dieser Betrag auch direkt meinem Konto belastet.
Dabei entstand eine Rückbuchung, da ich darauf nun gar nicht vorbereitet war weil ich es erstens merkwürdig finde das Rechnungsbeträge abgebucht werden für die noch gar keine Leistung erbracht wurden.
Abgesehn davon wurde auch die in den AGB festgehaltene Frist von min. 5 Werktagen von 1&1 nicht eingehalten.

Erklärend dazu kurz gesagt : ich nutze dieses Konto nur für Lastschriften und fülle dieses entsprechend immer rechtzeitig vom sozusagen Hauptkonto auf, das ich mit meiner Lebensgefährtin für Geldeingänge nutze. Ist für uns ein besserer Überblick auch wenn es aufwändiger ist.

Dann bekam ich am 14.02.09 bereits die Rechnung für den ersten Abrechnungszeitraum 10.02.09 - 10.03.09 die natürlich auch gleich fällig ist obwohl der Schalttermin noch gar nicht erreicht ist da der erst am 19.02.09 ist.
Da ich die inbegriffene Sim Karte mit Erhalt am 10.02.09 auch gleich genutzt habe verstehe ich ja zumindest den Beginn der Abrechnungsperiode zum 10.02.09.

Aber mir ist unklar seit wann man denn die monatliche Nutzung bereits am Beginn des Abrechnungszeitraums bezahlen muss. Die Leistung hierfür ist doch erst erbracht wenn ich diese für diesen Zeitraum in Anspruch nehmen konnte.

Mein Nachbar ist Alicekunde und ich war vor dem Umzug bei Arcor und da ist es zum Ende des Abrechnungzeitraums fällig und nicht am Anfang.

Nun ist der TExt recht lang geworden, wollte aber alles mit reinbringen.

Meine Fragen dazu sind
1. Ist das normal bei 1&1 das vor erbrachten Leistungen kassiert wird ?

2. Muß ich die Rechnungen denn im Voraus bezahlen ?

3. Die entstehende Rückbuchungs Gebühr ist doch durch die verfrühte Buchung nicht von mir zu tragen ?

Ich bedanke mich erst einmal im Voraus fürs Lesen und für Tips und Antworten wäre ich auch sehr dankbar.

Bis dahin

Mario
 
Guude, und willkommen im Forum
[.....]Die Hardware inklusive Rechnung über die Kosten des Technikers , die Neuanmeldung des Anschlusses in Höhe von 9,60 ¤ sowie den Versandkosten bekam ich am 10.02.09 zugestellt. Diese wäre sofort fällig.
dieses sehe ich nicht als ungewöhnlich an. Du hast ja auch die Leistung (Hardware, SIM-Karte) erhalten.
Da ich die inbegriffene Sim Karte mit Erhalt am 10.02.09 auch gleich genutzt habe verstehe ich ja zumindest den Beginn der Abrechnungsperiode zum 10.02.09.[.....]
Meine Fragen dazu sind
1. Ist das normal bei 1&1 das vor erbrachten Leistungen kassiert wird ?
2. Muß ich die Rechnungen denn im Voraus bezahlen ?
3. Die entstehende Rückbuchungs Gebühr ist doch durch die verfrühte Buchung nicht von mir zu tragen ?[.....]
zu 1. und 2 sehe ich nun wirklich kein echtes Problem und die Kosten der Nichteinlösung mangels Kontodeckung hast nur du zu tragen.
Guugst_du:
http://dsl.1und1.de/xml/order/AgbInternetZugang;jsessionid=9ADF5D6EE99B2422E7A002A6817F996C.TC176b
AGB Stand 12/2008
3.7. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Berbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
greets effmue
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

wenn aber in den AGB steht das eine Abbuchung nicht vor Ablauf von 5 Werktagen getätigt wird dann sehe ich das als bindend an. Es gibt auch eine gesetzliche Regelung die dieses besagt um dem Kunden ausreichend Zeit zur Bereitstellung des Betrages zu geben.
Und die Buchung fand nur 3 Tage nach Rechnungserhalt statt. Demnach bezweifle ich nach wie vor das die Rückbuchung von mir zu tragen ist.Es wurde seitens 1&1 damit gegen eigene AGB verstoßen.
Ich bin nun nicht der große Paragraphenreiter aber ich muß mich als Kunde andie AGB halten und das Unternehmen ebenso.Sonst bräuchte man keine AGB und jeder macht was er denkt.
Weiter steht auch in den Zahlungsbedingungen auf der Rückseite der rRechnung das der Rechnungsbetrag in einer Frist von spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen ist.

Zu 1 und 2 sage ich nicht das es ein Riesen Problem darstellt nur finde ich es etwas ungewöhnlich und kenne das auch von keinem anderen Anbieter.
Vor erbrachter Leistung zu kassieren widerspricht auch der Aussage in den AGB das Entgelte nach erbrachter Leistung fällig sind.

Und es war bisher weder ein Techniker vor Ort noch ist der Anschluß geschaltet, da der Termin erst in zwei Tagen erreicht ist.
Dann schau Dir bitte auch den Punkt dazu an :
3.6.

1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens fünf Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben.


Grüße
Mario
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich mich recht erinnere , dann berechnet die telekom die gebühren auch monatlich im voraus -

gesprächsgebühren natürlich im nachhinein
 
Ich bin auch der Meinung, dass die Frist von 5 Tagen bindend ist. Kläre das (am Besten per Brief) noch einmal mit denen. Führe die genauen Daten auf, Rechnungsdatum von denen, Abbuchungstermin usw. Dann lasse Dir auf jeden Fall eine eventuelle Gutschrift bzw ein Storno der Rücklastschrift schriftlich bestätigen.
 
Hallo Novize,

danke Dir für Deine Antwort und werde das tun.
Habe hier im Forum eben ein Thema gefunden wo diese verfrühte Abbuchungs-Problematik ausführlich diskutiert wurde. Scheint wohl kein Einzelfall zu sein.

Grüße
Mario
 
Das scheint aber gängige Praxis bei 1&1 zu sein. Ich hatte bei einer Bekannten einen "komplett" empfohlen, mit dem ich persönlich zufrieden bin. Hardware und SIM wurden geliefert, der Techniker sollte erst 5 Kalendertage später erscheinen, was er auch tat. Nur die Rechnung für Hardwarelieferung, Versandkosten, Technikereinsatz und 1. Monatbeitrag wurden zeitgleich mit der HW-Lieferung abgebucht.

Kurzer eMail-Kontakt mit der Rechnungstelle und alles war wieder klar, incl. 50¤ Gutschrift. Traurig daß ein großes Unternehmen zu solchen Methoden greift, um ein paar ¤uronen mehr zu verdienen, weil sicherlich die wenigsten Kunden einen Aufstand deswegen probieren, außer der Einzug platzt.
 
Ob du die Simkarte nun benutzt hättest oder nicht, spielt bei 1&1 keine Rolle.
Der Abrechnungszeitraum wird durch das Versenden der Hardware in Gang gesetzt. Das ist so im System verankert.
Da du die Simkarte auch gleich genutzt hast, kannst du dagegen auch nichts machen:

Aus: Bestätigungsmail zum Auftrag
.... Die Berechnung Ihres 1&1 Komplettanschlusses erfolgt ab dem oben genannten Datum, sofern Sie noch keine anderen Leistungen Ihres Pakets in Anspruch genommen haben.

Auch die Abbuchungsmentalität von weit weniger als 5 Werktagen ist so im System eingetragen, Standard ist zwei Werktage, was ja auch bei dir der Fall war.
Einfach Mail an [email protected] (Kundennummer nicht vergessen) oder über die Kontaktfunktion im CC (recht fummelig) und regelmässig wird die Rücklastschriftgebühr storniert.
 
Ich habe eben grade die Rechnungstelle diesbezüglich angeschrieben (Rücklastschriftgebühr). Denke dann wird das jetzt funktionieren.

Das der Abrechnungszeitraum mit Nutzung der Sim-Karte bzw. Hardwareversand beginnt, steht ja auch nicht zur Debatte. Das ist mir klar.
Nur das die Gebühr hierfür am Anfang des Rechnungszeitraums eingezogen wird erscheint mir etwas unüblich.

@gdFox

Wurden denn anschließend die Monatsgebühren weiterhin am Anfang des Rechnungszeitraums eingezogen oder am Ende ?

Ich frage damit ich mich in Zukunft darauf einrichten kann.

MFG

Mario
 
Jo, die sind, wie auch aus den AGB hervorgeht, im voraus fällig.

Grüße gdFox
 

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