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isvo schrieb:Heute wurde meine Kündigung bestätigt. Allerdings erst zum 30.04.
ElDragon schrieb:Kann es sein, dass Du auch einen 1&1-DSL-Anschluss hast?
rumpelstilz schrieb:unbestritten ist wohl:
- die tarifänderung macht es teurer, die zusätzlichen leistungsmerkmale sind nur bedingt interessant
- die "alttarife" sind weniger günstig als die aktuellen tarife für neueinsteiger
- "altkunden" können z.z. nicht auf die neuen 1&1-tarife wechseln, soll wohl ab 3. quartal möglich sein
- 1&1 muss wohl einer der günstigsten anbieter sein und durch aktuelle und zu erwartende tarifänderungen attraktiv sein.
- der leistungsvergleich unterschiedlicher anbieter ist mühsam, merkmale nicht immer eindeutig erkennbar, schon gar nicht, wie einfach oder aufwändig der wechsel ist.
Ja und zwar mit einer Frist von mindestens 4 Wochen (mindestens, weil unklar ist, inwieweit sich die Frist verlängert, weil 1und1 nicht auf die Frist und folgen eines (bzw. keines) Widerspruchs hinweisen).meine rechtliche situation:
- am 31.03. habe ich von 1&1 eine mail "tarifinformation" bekommen, die ich wohl zu flüchtig gelesen und nicht als vertragsänderung eingeschätzt habe. wahrscheinlich könnte ich eine außerordentliche kündigung aussprechen oder provozieren
- ab september kann ich "ordentlich" kündigen mit 1 monat frist, das ist überschaubar
meine anforderungen:
- telefonnummer der telekom möglichst behalten
- telefonieren bei ausgeschaltetem pc unbedingt
- günstig telefonieren und günstig surfen, ohne an die grenzen zu gehen
- wenig lästige korrespondenz / rechtsfragen
- wenig oder keine technik-änderung
meine konsequenz ist trotz unzufiedenheit mit dem vertragsverhalten eher pragmatisch
[...]
- wenn der wechsel auf neue tarife möglich ist (also in 3 bis 6 monaten) werde ich wohl umsteigen, vielleicht gibt's dann auch mehr alternativen
Natürlich muß in der Zeit das Vertragsverhältniss zu den vorher bestehenden Bedingungen weitergeführt werden ...
3.1
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
4.2
1&1 ist berechtigt, den Vertrag über den Leistungsbestandteil 1&1 DSL-Telefonie ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. In diesem Fall besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag über den DSL-Tarif mit Wirkung zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muss spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung gemäß Satz 1 ausgeübt werden.
Der Webhostingvertrag ist wohl unabhängig davon. Aber schau genau nach ob man nur den VoIP Teil gekündigt hat oder den ganzen DSL- Zugang. Wenn nicht kannst du den zum gleichen Zeitpunkt Kündigen.
:shock: :?:CThiessen schrieb:...
Das gilt übrigens bei allen Änderungen, habe mal bei D2 nicht akzeptieren wollen dass die Preise gesenkt wurden. Man sah sich nicht in der Lage mir die höheren Preise zu berechen und hat gekündigt (was mir Recht war, ich nutzte das Telefon sowieso nicht mehr)