So. Inzwischen ist mein Kündigungsschreiben samt AGB-Kopie bei 1&1 eingegangen, hat auch schon einer angerufen und gefragt warum ich denn wohl kündige. Hat mir dann allerdings Ende 2006 als möglichen Termin genannt. Weil ich nur 30 Tage und nicht 60 Tage vorher gekündigt habe.
Knackpunkt ist jetzt, wie schon befürchtet, dass die meine alten mir vorliegenden AGB (Stand 7/2004) nicht akzeptieren. Der Vertrag wurde im November 2004 abgeschlossen, Hotline sagt, dass die im Julil 2004 ihre AGB geändert haben.
Wenn ich von Änderung spreche geht es mir darum, dass sie die Kündigungsfrist von 30 auf 60 Tage zum Ende der Mindestvertragslaufzeit hochgesetzt haben.
Wenn dem so ist, dass die im Juli ihre AGB geändert haben, dann hätte ich ja nicht mal einen Widerspruch geltend machen können. Aber ich frage mich doch ernsthaft, wo ich dann den "falschen" AGB-Zettel herhab? Achja, die behaupten auch noch, dass sie ihrem System entnehmen können welche AGB-Version rausgegangen ist. Leider steht auf der Rechnung kein Posten "AGB Stand xx/200x".
Hat jemand ne Idee, wie ich das ohne Anwalt geregelt bekomme? [s:59255255e2]Kann jemand die Aussagen von 1&1 bzgl. der AGB-Änderung im Juli 2004 widerlegen?[/s:59255255e2]
Das kann ja noch was werden, na dann mal :bier:
[EDIT]
http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=529457 Die haben also tatsächlich im Juli 2004 ihre AGB geändert. Das ändert aber nichts daran, dass ich hier deren AGB mit Stand 07/2004 vorliegen habe in denen nur 30 Tage als Kündigungsfrist steht.