1&1 Glasfaser? FTTB

schmusibusi

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Hallo ihr Lieben,

Ich bin bei 1&1 und habe eine DSL 250k Leitung, die jedoch auf 200k gedrosselt ist weil es sonst zu regelmäßigen Abbrüchen kommt.
Ich habe in meiner Wohnung die Supervectoringkabel der Telekom (schwarz roten) verlegt (also kein billigdraht aus dem Bauhaus) Soviel dazu.

Jetzt hab ich vor einigen Monaten mitbekommen dass die hier permanent bauen und Glasfaser verlegen. Vor einigen Wochen hieß es noch dass Glasfaser bis spätestens 2028 ausgebaut ist.

Jetzt sagt mir 1&1 dass es bis zum 1.07.2025 fertig ist und ich jetzt schon einen Vorvermarktungstvertrag abschließen könnte.
Ich zahle aktuell 0 € für 11 Monate, nach 12 Monaten rufe ich jedes mal die Hotline an und kündige meinen Vertrag, so dass ich jedes Jahr das selbe Angebot erhalte und dann verlänger... Jetzt frag ich mich folgendes: Muss ich JETZT einen neuen Vertrag abschließen, wenn ich Glasfaser will oder kann ich jederzeit kostenlos darauf wechseln?

Muss irgendjemand in meine Wohnung dafür um meine Dose zu wechseln? Weil ja mit Glasfaser andere Kabel verlegt werden?!

Westconnect baut übrigens aus, staatlich gefördert https://www.wirtschaftsfoerderung-dortmund.de/glasfaser
 
Also laut Westconnect (die hier ausbauen) ist es FTTB. d.h mit einem VDLS2/g.fast Anschluss komm ich eher nicht auf 1 GBIT oder?
Hab ich das richtig verstanden, wäre es G.fast könnte ich meine kupferleitung nutzen, als alternative wäre es ein Netzwerkkabel das durch die Leerrohre verlegt wird(wo aber der vermieter zustimmen muss) richtig?

Auf Anfrage bei 1&1 (arbeiten mit westconnect zusammen) kam folgende Antwort, auf die Frage ob bei mir ein Kabel direkt in die Wohnung gelegt wird

"Mit einer Bestellung eines 1&1 Glasfaser-Tarifs bei uns setzt unser Partner den Anschluss bis in Deine Wohnung und wir übernehmen in der Regel die Kosten dafür."

Das heißt aber auch erstmal garnichts oder? er kann sicher auch G.fast damit meinen?
 
Du musst das genau fragen, bei uns wurde vor Kurzem von 1&1 "Glasfaser-DSL" angeboten, das wäre dann FTTC... Liegt bei uns schon seit Jahren... Die Telekom legt echtes FTTH, das hatte 1&1 Anfangs auch angeboten. 1&1 hat mir dann ein Angebot gemacht, vom Vertragsabschluss an den Glasfaser-Tarif zu berechnen, die 24 Monate MVLZ sollten aber erst mit Inbetriebnahme der Glasfaser beginnen, da sich der Ausbau aber etwas zieht wäre das ein Vertrag mit unbestimmter Laufzeit geworden. Dies habe ich dann abgelehnt und bin bei VDSL geblieben...
 
Hab jetzt nochmal mit 1&1 telefoniert.

Ich kann jetzt einen Vorvertrag machen (würde dann allerdings 49.99€ zahlen) und dann aber meine Freimonate mitnehmen sobald Glasfaser verfügbar ist.
Möchte ich erstmal weiterhin 0 € zahlen solle ich einfach warten und sobald Glasfaser verfügbar ist kann ich immer noch wechseln (kostenlos)
Ich hab dann auch mal nachgefragt wie es ist wenn ich dann im Juli z.b wechsel wie die weiterne Schritte sind, da meinte er die bräuchten dann die Daten meines Vermieters damit sie entscheiden können wie es von statten geht mit dem FTTH oder ob es bei FTTB bleibt usw. Aber in 2-3 Jahren muss der Vermieter das dann eh zulassen weil es durch die Bundesregierung so entschieden wurde (Modernisierungsmaßnahme)

Würde ich einen Vorvertrag machen würde ich es eher bekommen sagt er... bin gespannt ob ich im august (laut 1&1 check spätestens am 1.08 verfügbar) wechseln kann...
 
Aber in 2-3 Jahren muss der Vermieter das dann eh zulassen weil es durch die Bundesregierung so entschieden wurde (Modernisierungsmaßnahme)
Das ist Unfug. Schon jetzt hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf "Internet mit besonders hoher Kapazität". Der Vermieter muss das zulassen.
ABER: Wenn im Haus bereits Kabelinternet vorhanden ist gilt dies ebenfalls als solches. Dann muss der Vermieter einem 2. Netz nicht zustimmen, nach dem geltenden Recht auch zukünftig nicht.
Übrigens: Gesetze werden vom Parlament beschlossen und nicht von der Bundesregierung...
 
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Das ist Unfug. Schon jetzt hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf "Internet mit besonders hoher Kapazität". Der Vermieter muss das zulassen.
Nein, als Mieter hat man darauf keinen Anspruch. Das gilt nur für Eigentümer innerhalb einer WEG (und auch da ist es zweifelhaft, wie hilfreich der Anspruch wirklich ist, weil die WEG immer noch über die Art der Ausführung entscheiden darf, und man im Zweifel auch die ganzen Kosten erstmal selber zahlen darf).

Gesetzlich ist das für Mieter in § 554 BGB, und für Eigentümer in § 20 WEG geregelt. Der Punkt "Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität" fehlt bei der Regelung für Mieter.

ABER: Wenn im Haus bereits Kabelinternet vorhanden ist gilt dies ebenfalls als solches.
Ist das wirklich so? Anhand der Definition und der Grenzwerte der BEREC (Seite 7+8) sieht das für mich nicht so eindeutig aus. Zumindest das Kriterium vom Upload >= 200 MBit/s zur Spitzenlastzeit dürfte wohl im aktuellen Ausbauzustand der Kabelnetze eher schwierig sein.
 
@schmusibusi bist zu zu dem Thema zufällig noch in einem anderen Forum unterwegs? Das kommt mir inhaltlich gerade alles so unglaublich bekannt vor.

Es grüßt Wiebke
 

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