[Frage] 1&1 DSL Rückabwicklung wegen unfähigkeit - Hardware behalten

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Hallo Zusammen,

ich bin hier grade am ... any way ...

Ich habe einen lange geplanten (über 6 Montate und mit 1&1 vorbereitetetn wechsel von der Tkom zu 1&1 versucht) wechsel versucht.

Leider scheint dieser zu scheitern.

Seit dem 30.12.13 haben wir kein Internet mehr und sind bei 1&1.
Leider ist auf der vormals Tkom VDSL Leitung nun kein Saft mehr und 1&1 hat seit dem 31.12.13 Tickets offen.
Es sollte schon 2x ein Technicker von der Tkom kommen und die Sache richten, was bissher nicht passierte und ich habe schon 2 Urlaubstage verbraten.
[Piiieeeeep, Novize]

Laut Tkom kann ich ohne grosse Probleme wieder zurück unbd von 1&1 aus, sollte dies mit dem 1&1 Prinzip kein Problem sein.

Was ich nicht einsehe ist, die vergünstigte Fritzbox 7490 zurückzugeben und das Handteil (Dect Telefon) welches ich erworben habe.
Dass die Sache nicht läuft ist nicht meine Schuld und ich habe schon 2 die Möglichkeit geboten die Sache vor Ort zu beheben.
Es ist eine Frechheit, dass noch nict mal jemand anruft um einen zu informieren.

Wie sieht dass aus, bin ja bereit dass ein Versuch und ein Urlaubstag auf meine Kappe geht, aber nicht 2 und 3.
Die meinten, dann müssen wir halt einen neuen Termin vereinbaren. LOL

Bin der Meinung das Kunden in so einem Verhalten Regress und Schadenersatzansprüche haben sollten, denn auch ein vergeuderter Urlaubstag ist ein Schaden.
Solange das [Piiieeeeep, Novize] nur die nicht nutzbare Zeit ersetzten muss, können die mit uns machen, was sie wollen.

Was meint Ihr Gruss Holger. H.
 
Das es nicht funktionert liegt nicht an 1und1 sondern an der Telekom. Kunden von Resellern, sind Kunden 2. Klasse! Ich hatte 12 Tage kein DSL! Telekom Techniker kam 2 x nicht (2 Urlaubstage). Es muss auch keiner kommen, da ja in der VS umgestellt wird.

Der dritte Technikertermin war dann, wie zu erwarten ein Anruf, dass die Störung behoben worden ist. Das nur mal am Rande.

Deine EInstellung ist allerdings eine Frechheit. Die Hardware darfst du natürlich NICHT behalten, wenn du vom Vertrag zurücktrittst. Den Rest kennst du, Frist setzen, schriftlich und wenn es nicht funktioniert, dann wieder zurück zur "tollen" Telekom.

Ich bin übrigens weg von der Telekom, weil sie es nicht schafften eine Ströung zu beheben, damals hatte ich 4 Wochen kein DSL!

sie sind alle gleich scheisse!
 
Komische Erwartungshaltung von deiner Seite. Natürlich sollte der Anschluss funktionieren. Warum 1&1 dir jedoch bei der Rückabwicklung des Vertrages auf einmal die vergünstigte FRiTZ!Box von der Rückabwicklung ausschließen soll, verstehe ich nicht ganz.

Du hast ja der AGB- und Leistungsbeschreibung bei Abschluss des Vertrags zugestimmt, und in diesen ist auch das Verfahren bei Rückabwicklung- bzw. Störung des Vertrags festgehalten (inkl. wann und in welcher Form 1&1 für entstandene Schäden aufkommt). Nirgendswo ist dort die Rede von einem "Behalten der FRITZ!Box".

Die Leitung, der Techniker und vermutlich auch die VDSL-Technik kommen von der T-Com, die dort bei der Bereitstellung schlampt. Ich weiß, dein Vertragspartner ist 1&1, dennoch: Irgendwann sollte mal ein Techniker kommen und dein Problem lösen. Ob du darauf wartest oder den Vertrag rückabwickeln lässt ist deine Sache (wobei ich die Aussage, dass du ohne Probleme zurück kannst, ein wenig mit Vorsicht genießen würde: Wenn der nächste Techniker das Problem löst ist die Entstörung vermutlich schneller als wenn du alles zurückabwickelst). Mein Tipp zur Schonung der Urlaubstage: Es gibt auch Technikertermine an Samstagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß ja nicht wo er die Information her hat, das nur die nicht-nutzbare Zeit ersetzt wird.
Bei mir wurde nach einer eintägigen Störung der gesamte Monat gutgeschrieben.:confused:
 
1&1 ist frech und hat keine Glaskugel um eine Diagnose zu geben
Was daran ist frech? Wie soll 1&1 ohne Auskunft des Netzbetreibers sagen können, woran es liegt? Einzige Möglichkeit für den Kunden ist eine Beschwerde bei der Netzagentur. Ob das aber schneller zu einem Anschluss verhilft? :noidea:
Laut Tkom kann ich ohne grosse Probleme wieder zurück von 1&1 aus
Genau das ist das Ziel der (Nicht-)Aktion... Schon deshalb würde ich diesen Schritt zurück nur im äußersten Fall tun...
Was ich nicht einsehe ist, die vergünstigte Fritzbox 7490 zurückzugeben und das Handteil (Dect Telefon) welches ich erworben habe.
Wenn du DAS auch 1&1 schon mitgeteilt hast, werden die kaum ein Interesse an dir als Kunden zeigen... :-Ö
 
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Auch gibt es keinen Schadenersatz für verbrauchte Urlaubstage. Du bist selber Schuld wenn du arbeiten musst, ist nicht Problem der Telekom. Klingt zwar hart, ist aber eben so. Man könnte ja auch Freunde oder Nachbarn ggf. bitten auf den Techniker zu warten. Und Urlaub dient halt der Erholung und wird auch bezahlt, von daher stellt die private Freizeitgestaltung auch keinen finanziellen Schaden da.

Ich finde es teils auch eine Frechheit, wenn Techniker nicht kommt und man der Doofe ist, und wenn Kunde nicht da ist der Techniker eine Rechnung schreibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dazu müsste man evtl. wissen das bei einer Störung so gut wie keine Rückrufnummern des Kunden an die Telekom weiter gegeben werden. Das gilt bei Reseale wie auch bei TAL Anschlüssen von Vodafone. Außerdem bekommen wir die vereinbarten Termine vom Provider überstellt. Diese sollte er mit seinen Kunden abgeklärt haben. Deswegen ist eine Anfahrtspauschale bei "nicht dasein" völlig berechtigt. Wenn der Provider der Meinung ist das er die Termine seinen Kunden per Email schicken muss die dann aufgrund der Störung nicht abrufbar ist, dann soll der Provider halt die Kosten tragen.

Mfg
 
Was ich nicht einsehe ist, die vergünstigte Fritzbox 7490 zurückzugeben und das Handteil (Dect Telefon) welches ich erworben habe.
Die vergünstigte FritzBox ist (wie hier schon geschrieben) Bestandteil des Vertrages und ist bei Stornierung/vorzeitiger Vertragsbeendigung entsprechend der AGB zurückzugeben.
Solltest du dies nicht tun, so ist 1&1 berechtigt, den normalen Kaufpreis ( lt. Kundenshop z.Z. €219,98 ) in Rechnung zu stellen.

Das MultiPhone wiederum hast du ja (offensichtlich) zusätzlich aus dem Kundenshop erworben, geht (nach Bezahlung) in dein Eigentum über und muss nicht zurückgegeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da 1&1 kein Eigentumsvorbehalt hat, ist alles sein Eigentum direkt und kann es behalten.

1&1 kann aber ggf. Schadenersatz fordern. Ob man also stur drauf besteht und dann den Einkaufspreis zahlen muss besser ist, muss man selbst wissen. ;)
 
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