Frank - da sehe ich doch durchaus in Teilbereichen Übereinstimmung.
Das richtige Vorgehen ist wichtig. Bei Deinen Beispielen scheint erst zurückgebucht worden zu sein. Erst später hat man mit 1+1 kommuniziert.
Das ist natürlich oberdämmlich und führt mit Recht zu Mahngebühren und Inkasso.
Richtig ist (und ich habe nie etwas anders empfohlen)
1. Rechnung reklamieren
2. Einzugsermächtigung zurückziehen bis zur Klärung ... (als Zeichen das man es Ernst meint und um weitere unrichtige Buchungen zurückgehen zu lassen)
...
Das in einem Forum eine verkürzte Kommentierung erfolgt und keine seitenweise (und unzulässige Rechts-)Beratung ist doch wohl klar.
Meine Erfahrung mit diversen Foren ist aber auch die, das sich die TE nicht mehr im ERFOLGSFALL melden, egal ob technische oder juristische Probleme. Wer richtig vorgeht, wird in 99% der Fälle Erfolg haben, da die Inkassobüros und Anwälte das Prozeßrisiko zu hoch einschätzen. Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht gewinnt jeder halbwegs intelligente und gut vorbereitete Laie gegen einen anwesenden RA, denn die Gegenseite ist nicht gut vorbereitet und kann meist keine qualifizierte Stellungnahme zum Ablauf abgeben. Daher vermute ich in den meisten Fällen positive Erledigung, wenn es kein Feedback mehr gibt.
Aber das Vorgehen gegen ein Unternehmen wie 1-1 ist natürlich nichts für Rückgratlose und Weicheier. Auch Rambotypen sollten es lieber sein lassen.
Das richtige Vorgehen ist wichtig. Bei Deinen Beispielen scheint erst zurückgebucht worden zu sein. Erst später hat man mit 1+1 kommuniziert.
Das ist natürlich oberdämmlich und führt mit Recht zu Mahngebühren und Inkasso.
Richtig ist (und ich habe nie etwas anders empfohlen)
1. Rechnung reklamieren
2. Einzugsermächtigung zurückziehen bis zur Klärung ... (als Zeichen das man es Ernst meint und um weitere unrichtige Buchungen zurückgehen zu lassen)
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Das in einem Forum eine verkürzte Kommentierung erfolgt und keine seitenweise (und unzulässige Rechts-)Beratung ist doch wohl klar.
Meine Erfahrung mit diversen Foren ist aber auch die, das sich die TE nicht mehr im ERFOLGSFALL melden, egal ob technische oder juristische Probleme. Wer richtig vorgeht, wird in 99% der Fälle Erfolg haben, da die Inkassobüros und Anwälte das Prozeßrisiko zu hoch einschätzen. Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht gewinnt jeder halbwegs intelligente und gut vorbereitete Laie gegen einen anwesenden RA, denn die Gegenseite ist nicht gut vorbereitet und kann meist keine qualifizierte Stellungnahme zum Ablauf abgeben. Daher vermute ich in den meisten Fällen positive Erledigung, wenn es kein Feedback mehr gibt.
Aber das Vorgehen gegen ein Unternehmen wie 1-1 ist natürlich nichts für Rückgratlose und Weicheier. Auch Rambotypen sollten es lieber sein lassen.