hallo zusammen,
wie ihr seht, bin ich neu hier. ich habe zwar ein standardproblem und habe hier auch danach gesucht, aber nicht das gefunden, was ich suche. für viele ist das thema umzug und kündigung zwar schon xmal besprochen und die gängige meinung hierzu kenne ich, ich will es aber mit meiner variante nochmal versuchen:
ich habe nach umzug gekündigt weil ich nun keinen eigenen telefonanschluss mehr habe. 1+1 wollte natürlich nicht akzeptieren.
nach einem blick in die AGB´s habe ich folgendes entdeckt, hier ein auszug:
8. Kündigung
8.1
.........
.........
8.2
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
8.3
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.4
........
insbesondere punkt 8.3 ist interessant. hier meine schlussfolgerungen:
- was ein "wichtiger grund" ist, ist nicht näher beschrieben, also unklar
- es handelt sich um AGB´s, unklarheiten gehen also zu lasten des
verwenders = 1+1. es geht also darum, wie ein normaler kunde die klausel
versteht.
- unter einem wichtigem grund verstehe zumindest ich auch einen umzug,
ohne dass es darauf ankommt, ob ich mit einem neuen telefonanschluss die
leistungen von 1+1 weiter nutzen kann, oder nicht.
wer kann hierzu was passendes beitragen ?
wie ihr seht, bin ich neu hier. ich habe zwar ein standardproblem und habe hier auch danach gesucht, aber nicht das gefunden, was ich suche. für viele ist das thema umzug und kündigung zwar schon xmal besprochen und die gängige meinung hierzu kenne ich, ich will es aber mit meiner variante nochmal versuchen:
ich habe nach umzug gekündigt weil ich nun keinen eigenen telefonanschluss mehr habe. 1+1 wollte natürlich nicht akzeptieren.
nach einem blick in die AGB´s habe ich folgendes entdeckt, hier ein auszug:
8. Kündigung
8.1
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8.2
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
8.3
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.4
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insbesondere punkt 8.3 ist interessant. hier meine schlussfolgerungen:
- was ein "wichtiger grund" ist, ist nicht näher beschrieben, also unklar
- es handelt sich um AGB´s, unklarheiten gehen also zu lasten des
verwenders = 1+1. es geht also darum, wie ein normaler kunde die klausel
versteht.
- unter einem wichtigem grund verstehe zumindest ich auch einen umzug,
ohne dass es darauf ankommt, ob ich mit einem neuen telefonanschluss die
leistungen von 1+1 weiter nutzen kann, oder nicht.
wer kann hierzu was passendes beitragen ?
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