1+1 AGB´s: Kündigung bei Umzug als wichtiger Grund

flo.wing

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hallo zusammen,

wie ihr seht, bin ich neu hier. ich habe zwar ein standardproblem und habe hier auch danach gesucht, aber nicht das gefunden, was ich suche. für viele ist das thema umzug und kündigung zwar schon xmal besprochen und die gängige meinung hierzu kenne ich, ich will es aber mit meiner variante nochmal versuchen:

ich habe nach umzug gekündigt weil ich nun keinen eigenen telefonanschluss mehr habe. 1+1 wollte natürlich nicht akzeptieren.

nach einem blick in die AGB´s habe ich folgendes entdeckt, hier ein auszug:

8. Kündigung
8.1
.........
.........
8.2
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

8.3
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

8.4
........


insbesondere punkt 8.3 ist interessant. hier meine schlussfolgerungen:

- was ein "wichtiger grund" ist, ist nicht näher beschrieben, also unklar
- es handelt sich um AGB´s, unklarheiten gehen also zu lasten des
verwenders = 1+1. es geht also darum, wie ein normaler kunde die klausel
versteht.
- unter einem wichtigem grund verstehe zumindest ich auch einen umzug,
ohne dass es darauf ankommt, ob ich mit einem neuen telefonanschluss die
leistungen von 1+1 weiter nutzen kann, oder nicht.

wer kann hierzu was passendes beitragen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was Du darunter verstehst interessiert nur eben keinen. Du bist derjenige der Störung des Vertrages verursacht und nicht 1&1 und ein Umzug war noch nie ein wichtiger Grund für eine Kündigung. Was sich einige aus den Fingern saugen ist erstaunlich!
 
mit so einer schnellen antwort habe ich nicht gerechnet. ich hatte eigentlich auf qualifiziertere beiträge gehofft. du bist auf meine argumente nicht eingegangen. zum beispiel, dass unklarheiten zu lasten von 1+1 gehen. ich will 1+1 mit ihren AGB´s schlagen, wenn das geht und würde mich über konkrete antworten oder überlegungen hierzu freuen.
 
In den AGB steht auch, dass du als Kunde für die technische Realisierung eines DSL Anschlusses (das gilt für Nicht-Komplett-Pakete) verantwortlich bist. Solltest du also die Grundvorraussetzungen (den T-Com Anschluss) nicht schaffen, so leitet das keinen wichtigen Grund für eine Kündidung ab.
 
mit so einer schnellen antwort habe ich nicht gerechnet. ich hatte eigentlich auf qualifiziertere beiträge gehofft.
Du hast gehofft das einer auf den Blödsinn anspringt, aber da muss ich Dich enttäuschen.

du bist auf meine argumente nicht eingegangen. zum beispiel, dass unklarheiten zu lasten von 1+1 gehen. ich will 1+1 mit ihren AGB´s schlagen, wenn das geht und würde mich über konkrete antworten oder überlegungen hierzu freuen.
Wie konkret willst Du es denn haben, das Du nicht aus dem Vertrag kommst, vor allem weil DSL vor Ort verfügbar wäre. Damit auch Du es verstehst war ich mal so nett:

http://www.frag-einen-anwalt.de/1und1-K%FCndigung-aus-wichtigem-Grund__f37851.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderk%FCndigung-bei-Umzug__f37992.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Sonderk%FCndigung-von-Telefonanschluss-+-DSL__f32090.html

P.S.
Ich kann keine Unklarheiten in der Zitierung der AGB finden.
 
interessant, wie schnell ein ernstgemeinter diskussionsversuch als blödsinn qualifiziert wird. ich gehe mal davon aus, dass du hier eine kleine minderheit darstellst.

"aus wichtigem grund" kann alles mögliche bedeuten. genau diese frage möchte ich hier diskutieren.

deine antworten dagegen erinnern mich komplett an die antworten von 1+1 !!
 
Bitte sachlich bleiben, alle beide!
 
Bist du den Links mal gefolgt und hast gelesen, gelesen, gelesen?

Ich denke, Du befindest Dich in einer äußerst aussichtslosen Lage mit Deinem Begehren. :-Ö
 
Hallo Feuerfritz

die wichtigsten aussagen zu diesem thema sind mir bekannt.

...und ich hab die links gelesen, aber nirgends wird auf das thema der unklarheiten in diesen AGB´s und dass man unter der formulierung alles mögliche verstehen kann eingegangen.
 
@flo.wing : (Sorry, jetzt wirds etwas länger, aber hoffentlich klarer...)

Der Threadtitel ist "für Deinen Wunsch" schon falsch gewählt, denn Du schreibst ja selbst:
... ich habe zwar ein standardproblem ...()...für viele ist das thema umzug
und kündigung zwar schon xmal besprochen und die gängige meinung hierzu kenne ich.....
Er müßte (aus Deiner Sicht ) also dann evtl. eher so lauten :

"Was ist ein wichtiger Kündigungsgrund nach 1&1-AGB (siehe 8.3) ?" !!!

Dann würde Dir hier jemand evtl. aus Erfahrung "einen der wichtigen Gründe"
benennen können......oder aber auch nicht....&.. Du bräuchtest dann evtl. Rechtberatung !

... aber nirgends wird auf das thema der unklarheiten in diesen AGB's
und dass man unter der formulierung alles mögliche verstehen kann eingegangen......
Das ist teilw. so "gewollt", man behält sich damit (je nach Begründung) eine rechtliche Prüfung vor !

... hier meine schlussfolgerungen:
- es handelt sich um AGB's, unklarheiten gehen also zu lasten des
verwenders = 1+1. es geht also darum, wie ein normaler kunde die klausel
versteht..
DEINE "Schlußfolgerungen" sind nachvollziehbar, jedoch rechtlich nicht relevant !
Das ist doch eigentlich immer & überall das gleiche Problem :
"Unklarheiten" in AGB's, "die für eine Seite strittig erscheinen", werden entweder
  1. einseitig durch Verzicht verworfen ...
  2. einseitig durch Kulanz gelöst ...
  3. beiderseitig durch einen Kompromiss entschärft ...
  4. oder landen - wenn 1., 2. oder 3. nicht klappt.....vor Gericht !
Und zu
ich habe nach umzug gekündigt weil ich nun keinen eigenen telefonanschluss mehr habe.
1+1 wollte natürlich nicht akzeptieren.....
Dein Versuch war natürlich legitim, aber die Antwort hast Du ja auch erwartet, oder ?!

Deswegen sollte nun der Punkt
...- unter einem wichtigem grund verstehe zumindest ich auch einen umzug,
ohne dass es darauf ankommt, ob ich mit einem neuen telefonanschluss die
leistungen von 1+1 weiter nutzen kann, oder nicht.
-auch nach allen bisherigen Hinweisen hier für Dich - endgültig abgehakt sein !!!

Vielleicht hast Du (& alle anderen) ja Glück & jemand kennt noch "wichtige Gründe" !! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo IadkUser

das ist jetzt endlich mal ein differenzierter und überhaupt nicht zu langer beitrag gewesen. vielen dank !


allerdings bin ich jetzt immer noch nicht weiter gekommen.

falls also jemand noch tipps aus der praxis zu diesem thema hat, würde ich mich über weitere infos freuen.

ansonsten werde ich die sache vielleicht vor gericht austragen. erfahrungsgemäß schlägt der richter oft einen vergleich vor und dann ist ja immer noch was gespart. evtl kommen dann zwar noch anwaltskosten auf seiten von 1+1 dazu, aber das hält sich bei einem streitwert von etwa 400 euros im rahmen. bei 1+1 merkt man dann vielleicht mal, dass man mit einem schlechten service und mangelnder diskussionsbereitschaft nicht den vollen umsatz machen kann.

Grüße von flo.wing
 
@André:

vielen dank für die info! wenn ich zeit und nerven habe, werd ich die verhandlungen aufnehmen.

grüße
 
@flo.wing
Sorry aber Deine Argumentation mit den Unklarheiten in den AGB ist Blödsinn. Die Klausel nimmt Bezug auf § 314 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html Die Unklarheiten des BGB gehen natürlich nicht zu Lasten des AGB Verwenders.

Zur Sache ist hier schon vieles gesagt worden, auch von mir, die Suche sollte das zu Tage fördern können.

Viel Erfolg!
 
Warum sollte ein Umzug nicht ein wichtiger Grund zum kündigen sein?

Ich stelle mir mal folgendes Szenario vor, ich arbeite in Hamburg und ich habe mich weiter Qualifiziert und bekomme in München ein sehr gutes Arbeits-Angebot welches auch noch besser bezahlt wird. Dort in München bekomme ich nur eine Wohnung wo kein DSL verfügbar ist.
Darf ich dann die Arbeit nicht annehmen weil ich ein Vertrag mit 1&1 habe?
 
Hier steckt ein Link zur Problematik drin.
Die Quintessenz: Immer schön höflich bleiben und dem Provider auch Entgegenkommen (Teilzahlung) anbieten, denn die Kosten des Vertrags sind auf eine Laufzeit von 24 Monaten hochgerechnet.
Kurz: Sprechenden Menschen kann geholfen werden, wie so oft im Leben. ;)
 
Dort in München bekomme ich nur eine Wohnung wo kein DSL verfügbar ist.?
Auch dieser Umstand würde nur für einen Vergleich evtl. eine bessere Ausgangsmöglichkeit bieten,
denn beim Vertragsabschluß wußte man ja um die Laufzeit & die Bedingungen (AGB).
(Genaueres dazu findet man auch unter dem Link von AndreR in Beitrag #13 )

Wenn aber DSL am neuen Ort verfügbar ist, dann gab es auf nette Nachfrage schon Fälle,
bei denen für den neuen Ort ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und zusammen mit
der Restlaufzeit des alten Vertrages "ein neues Paket gestaltet" wurde ! ;)
( Aber Achtung : Bei dem dann "neuen Vertragspaket" mit evtl. mehr als 24 Mon. MLZ
könnte es später weitere rechtliche Probleme geben, da 24 Mon. MLZ die Grenze sind !!
Also evtl. selber etwas "anbieten" od. auf Feature verzichten, dafür höchtesn 24 Mon. VLZ !!!)


Darf ich dann die Arbeit nicht annehmen weil ich ein Vertrag mit 1&1 habe?
Neuer Arbeitsvertrag & 1&1-Vertrag sind zwei einzeln abgeschlossene,
also (normaler Weise) nicht miteinander zu verknüpfende Verträge !

Z.B. wie : Laufender Autoleasing-Vertrag & folgender Führescheinverlust,
oder aufgenommener Hausbaukredit & späterer Einsturz des Hauses ..!
 
Auch dieser Umstand würde nur für einen Vergleich evtl. eine bessere Ausgangsmöglichkeit bieten,
denn beim Vertragsabschluß wußte man ja um die Laufzeit & die Bedingungen (AGB).
(Genaueres dazu findet man auch unter dem Link von AndreR in Beitrag #13 )
[...]
Neuer Arbeitsvertrag & 1&1-Vertrag sind zwei einzeln abgeschlossene,
also (normaler Weise) nicht miteinander zu verknüpfende Verträge !

Z.B. wie : Laufender Autoleasing-Vertrag & folgender Führescheinverlust,
oder aufgenommener Hausbaukredit & späterer Einsturz des Hauses ..!
Ich frage mich immer wieder, woher solche Weisheiten kommen ...
In Fällen, in denen der Kunde umzieht und der Anbieter am neuen Wohnort nicht das vertraglich vereinbarte Produkt liefern kann, müsste meines Erachtens nach ein Sonderkündigungsrecht bestehen. So zumindest wenn man die Gerichtsentscheidungen heranzieht, die z.B. in Fällen von Fitnesscenterverträgen (aber auch Versicherungen, u. anderen Dauerschuldverhältnissen), gefällt wurden. Andernfalls würde der Kunde/Verbraucher unagemessen benachteiligt, bzw. in seiner persönlichen Lebensführung eingeschränkt. Urteile in dieser Frage sind mir allerdings nicht bekannt, was dafür spricht, dass in den meisten Fällen eine Einigung erzielt wurde.
 
Geht es hier nicht um einen Umzug mit DSL-Verfügbarkeit? Die Problematik mit Umzug und fehlender DSL-Verfügbarkeit wurde doch schon durchgekaut, oder?
 
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