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Hallo zusammen,
Ich war hier im Forum noch nicht so oft aktiv habe aber jetzt keine Ahnung mehr wie es weiter gehen soll.
Ich erzähle mal die ganze Geschichte:
Am 2.5.12 bin ich von Kaiserslautern in die Nähe von Bruchsal BW gezogen. In KL habe ich einen DSL 16000 Anschluss benutzt und habe auch die volle Bandbreite nutzen können.
Ich habe dann den 1&1 Umzugsservice angerufen und erklärt das ich zum 1.5 umziehen werde und meinen DSL Anschluss mitnehmen möchte. Nach Überprüfung meiner neuen Anschrift hat die Dame gesagt dass mir ein 16000er Anschluss ohne Probleme geschaltet werden kann. Die Dame am Telefon hat dann gesagt dass der Umzug normal 70 € kosten würde und ob ich nicht verlängern möchte dann wäre dies quasi kostenlos. Ich habe dann erneut nachgefragt ob auch wirklich der 16.000 Anschluss am neuen Wohnort funktionieren wird, daraufhin hat die Dame gesagt ja an Ihrem Wohnort gibt es 16.000. Als es dann so weit war und der Techniker vorbeikam und alles angeschlossen hat habe ich im Router überprüft wie die Bandbreite tatsächlich aussieht. Daraufhin habe ich festgestellt dass im down Stream lediglich 1 Mbit zur Verfügung steht. Ich habe 1&1 angerufen um den Sachverhalt zu reklamiert daraufhin wurde mir mitgeteilt schriftlich dass ich zu weit von der Vermittlungsstelle weg wohne und deshalb nur den 1000er Anschluss bereitgestellt werden kann. Nach langem hin und her habe ich ein Einschreiben mit Rückschein an 1und1 geschrieben und mitgeteilt dass ich eine frist setze zur Behebung meines Problems. Die Frist lag bei 14 Tagen. Ich habe leider den Fehler gemacht und auf Grund der Fristverstreichung mich dann doch am Telefon vertrösten lassen das mein Problem erneut analysiert werden würde. Ich habe dann zum 2. mal das gleiche Schreiben bekommen von wegen " Sie wohnen zu weit von der Vermittlungsstelle weg". Ich habe dann ein weiteres Einschreiben gesendet und erklärt das ich laut Paragraf 46 Absatz 8 das Recht habe 3 Monate zum Monatsende zu kündigen, wenn mir nicht die gleiche Leistung wie am alten Wohnort zur Verfügung gestellt wird. In diesem Schreiben habe ich 1&1 auch die Einzugsermächtigung entzogen und das Geld für die 3 Monate in einem Zug überwiesen (mir war da noch nicht bewusst, dass die Telekom trotz 1&1 mir einen Anschluss bereitstellen zu können. Zwischenzeitlich habe ich da ich mit einer 1000er Leitung nicht rund komme, bei der Telekom einen neuen Anschluss bestellt welcher mir mit 15 Mbit letzte Woche geschaltet wurde (es wurde ein anderer Port verwendet der hier im Stadtteil ist und nicht 7 KM weg). Heute habe ich von 1&1 ein Schreiben bekommen, dass meine Kündigung zum 1.5.2014 aktiv wird da ich kein Recht auf Sonderkündigung habe. Das 2. Schreiben das ich heute bekommen habe besagt folgendes:
Da sie mit ihrem Umzug das Vertragsverhältnis einseitig geändert haben und dies nicht zulasten der eins & eins Internet AG gehen kann, können wir Ihren Wunsch nach vorzeitige Vertragsauflösung nicht entsprechen. Vertragsgemäß sind wir zu Erbringung unserer Dienstleistungen, an der vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Adresse verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und somit eine einseitige Vertragsänderung des Kunden darstellt, für deren Folgen eins & eins nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Verschulden zweitens eins und eins ist nicht nachvollziehbar. Die Bereitstellung an einem anderen Ort, als dem bei Vertragsabschluss angegebenen, erfolgt aus Kulanz. Gerne hätten wir Ihnen ein für Sie positiveres Angebot gemacht. Die Gesamtkosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, stellen eine berechtigte Forderung da die Berechnung ihres gesamten Vertrages ist unabhängig von ihrer Nutzung. Zum Vertragsbeginn haben Sie sich mit der Mindestvertragslaufzeit gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Bitte haben Sie Verständnis hier dafür das wir ihnen keinen vorzeitigen Kündigungstermin anbieten können. Im übrigen verweisen wir unsere AGB und das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 57/10)
Was soll ich jetzt machen??? Ich möchte eigentlich kein Geld für einen Anwalt in die Hand nehmen. Meine Idee war es die Zahlung ab 1.10 einzustellen quasi sobald 1&1 abbucht, das von der Bank zurück Buchen zu lassen und jegliche Abbuchung zu verweigern.
Ich brauche Ratschläge. Danke
Alex
Ich war hier im Forum noch nicht so oft aktiv habe aber jetzt keine Ahnung mehr wie es weiter gehen soll.
Ich erzähle mal die ganze Geschichte:
Am 2.5.12 bin ich von Kaiserslautern in die Nähe von Bruchsal BW gezogen. In KL habe ich einen DSL 16000 Anschluss benutzt und habe auch die volle Bandbreite nutzen können.
Ich habe dann den 1&1 Umzugsservice angerufen und erklärt das ich zum 1.5 umziehen werde und meinen DSL Anschluss mitnehmen möchte. Nach Überprüfung meiner neuen Anschrift hat die Dame gesagt dass mir ein 16000er Anschluss ohne Probleme geschaltet werden kann. Die Dame am Telefon hat dann gesagt dass der Umzug normal 70 € kosten würde und ob ich nicht verlängern möchte dann wäre dies quasi kostenlos. Ich habe dann erneut nachgefragt ob auch wirklich der 16.000 Anschluss am neuen Wohnort funktionieren wird, daraufhin hat die Dame gesagt ja an Ihrem Wohnort gibt es 16.000. Als es dann so weit war und der Techniker vorbeikam und alles angeschlossen hat habe ich im Router überprüft wie die Bandbreite tatsächlich aussieht. Daraufhin habe ich festgestellt dass im down Stream lediglich 1 Mbit zur Verfügung steht. Ich habe 1&1 angerufen um den Sachverhalt zu reklamiert daraufhin wurde mir mitgeteilt schriftlich dass ich zu weit von der Vermittlungsstelle weg wohne und deshalb nur den 1000er Anschluss bereitgestellt werden kann. Nach langem hin und her habe ich ein Einschreiben mit Rückschein an 1und1 geschrieben und mitgeteilt dass ich eine frist setze zur Behebung meines Problems. Die Frist lag bei 14 Tagen. Ich habe leider den Fehler gemacht und auf Grund der Fristverstreichung mich dann doch am Telefon vertrösten lassen das mein Problem erneut analysiert werden würde. Ich habe dann zum 2. mal das gleiche Schreiben bekommen von wegen " Sie wohnen zu weit von der Vermittlungsstelle weg". Ich habe dann ein weiteres Einschreiben gesendet und erklärt das ich laut Paragraf 46 Absatz 8 das Recht habe 3 Monate zum Monatsende zu kündigen, wenn mir nicht die gleiche Leistung wie am alten Wohnort zur Verfügung gestellt wird. In diesem Schreiben habe ich 1&1 auch die Einzugsermächtigung entzogen und das Geld für die 3 Monate in einem Zug überwiesen (mir war da noch nicht bewusst, dass die Telekom trotz 1&1 mir einen Anschluss bereitstellen zu können. Zwischenzeitlich habe ich da ich mit einer 1000er Leitung nicht rund komme, bei der Telekom einen neuen Anschluss bestellt welcher mir mit 15 Mbit letzte Woche geschaltet wurde (es wurde ein anderer Port verwendet der hier im Stadtteil ist und nicht 7 KM weg). Heute habe ich von 1&1 ein Schreiben bekommen, dass meine Kündigung zum 1.5.2014 aktiv wird da ich kein Recht auf Sonderkündigung habe. Das 2. Schreiben das ich heute bekommen habe besagt folgendes:
Da sie mit ihrem Umzug das Vertragsverhältnis einseitig geändert haben und dies nicht zulasten der eins & eins Internet AG gehen kann, können wir Ihren Wunsch nach vorzeitige Vertragsauflösung nicht entsprechen. Vertragsgemäß sind wir zu Erbringung unserer Dienstleistungen, an der vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Adresse verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und somit eine einseitige Vertragsänderung des Kunden darstellt, für deren Folgen eins & eins nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Verschulden zweitens eins und eins ist nicht nachvollziehbar. Die Bereitstellung an einem anderen Ort, als dem bei Vertragsabschluss angegebenen, erfolgt aus Kulanz. Gerne hätten wir Ihnen ein für Sie positiveres Angebot gemacht. Die Gesamtkosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, stellen eine berechtigte Forderung da die Berechnung ihres gesamten Vertrages ist unabhängig von ihrer Nutzung. Zum Vertragsbeginn haben Sie sich mit der Mindestvertragslaufzeit gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Bitte haben Sie Verständnis hier dafür das wir ihnen keinen vorzeitigen Kündigungstermin anbieten können. Im übrigen verweisen wir unsere AGB und das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 57/10)
Was soll ich jetzt machen??? Ich möchte eigentlich kein Geld für einen Anwalt in die Hand nehmen. Meine Idee war es die Zahlung ab 1.10 einzustellen quasi sobald 1&1 abbucht, das von der Bank zurück Buchen zu lassen und jegliche Abbuchung zu verweigern.
Ich brauche Ratschläge. Danke
Alex