[Frage] 1&1 ignoriert neues Telekommunikationsgesetz

KnipperKills

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Hallo zusammen,
Ich war hier im Forum noch nicht so oft aktiv habe aber jetzt keine Ahnung mehr wie es weiter gehen soll.

Ich erzähle mal die ganze Geschichte:

Am 2.5.12 bin ich von Kaiserslautern in die Nähe von Bruchsal BW gezogen. In KL habe ich einen DSL 16000 Anschluss benutzt und habe auch die volle Bandbreite nutzen können.
Ich habe dann den 1&1 Umzugsservice angerufen und erklärt das ich zum 1.5 umziehen werde und meinen DSL Anschluss mitnehmen möchte. Nach Überprüfung meiner neuen Anschrift hat die Dame gesagt dass mir ein 16000er Anschluss ohne Probleme geschaltet werden kann. Die Dame am Telefon hat dann gesagt dass der Umzug normal 70 € kosten würde und ob ich nicht verlängern möchte dann wäre dies quasi kostenlos. Ich habe dann erneut nachgefragt ob auch wirklich der 16.000 Anschluss am neuen Wohnort funktionieren wird, daraufhin hat die Dame gesagt ja an Ihrem Wohnort gibt es 16.000. Als es dann so weit war und der Techniker vorbeikam und alles angeschlossen hat habe ich im Router überprüft wie die Bandbreite tatsächlich aussieht. Daraufhin habe ich festgestellt dass im down Stream lediglich 1 Mbit zur Verfügung steht. Ich habe 1&1 angerufen um den Sachverhalt zu reklamiert daraufhin wurde mir mitgeteilt schriftlich dass ich zu weit von der Vermittlungsstelle weg wohne und deshalb nur den 1000er Anschluss bereitgestellt werden kann. Nach langem hin und her habe ich ein Einschreiben mit Rückschein an 1und1 geschrieben und mitgeteilt dass ich eine frist setze zur Behebung meines Problems. Die Frist lag bei 14 Tagen. Ich habe leider den Fehler gemacht und auf Grund der Fristverstreichung mich dann doch am Telefon vertrösten lassen das mein Problem erneut analysiert werden würde. Ich habe dann zum 2. mal das gleiche Schreiben bekommen von wegen " Sie wohnen zu weit von der Vermittlungsstelle weg". Ich habe dann ein weiteres Einschreiben gesendet und erklärt das ich laut Paragraf 46 Absatz 8 das Recht habe 3 Monate zum Monatsende zu kündigen, wenn mir nicht die gleiche Leistung wie am alten Wohnort zur Verfügung gestellt wird. In diesem Schreiben habe ich 1&1 auch die Einzugsermächtigung entzogen und das Geld für die 3 Monate in einem Zug überwiesen (mir war da noch nicht bewusst, dass die Telekom trotz 1&1 mir einen Anschluss bereitstellen zu können. Zwischenzeitlich habe ich da ich mit einer 1000er Leitung nicht rund komme, bei der Telekom einen neuen Anschluss bestellt welcher mir mit 15 Mbit letzte Woche geschaltet wurde (es wurde ein anderer Port verwendet der hier im Stadtteil ist und nicht 7 KM weg). Heute habe ich von 1&1 ein Schreiben bekommen, dass meine Kündigung zum 1.5.2014 aktiv wird da ich kein Recht auf Sonderkündigung habe. Das 2. Schreiben das ich heute bekommen habe besagt folgendes:
Da sie mit ihrem Umzug das Vertragsverhältnis einseitig geändert haben und dies nicht zulasten der eins & eins Internet AG gehen kann, können wir Ihren Wunsch nach vorzeitige Vertragsauflösung nicht entsprechen. Vertragsgemäß sind wir zu Erbringung unserer Dienstleistungen, an der vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Adresse verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und somit eine einseitige Vertragsänderung des Kunden darstellt, für deren Folgen eins & eins nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ein Verschulden zweitens eins und eins ist nicht nachvollziehbar. Die Bereitstellung an einem anderen Ort, als dem bei Vertragsabschluss angegebenen, erfolgt aus Kulanz. Gerne hätten wir Ihnen ein für Sie positiveres Angebot gemacht. Die Gesamtkosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, stellen eine berechtigte Forderung da die Berechnung ihres gesamten Vertrages ist unabhängig von ihrer Nutzung. Zum Vertragsbeginn haben Sie sich mit der Mindestvertragslaufzeit gemäß unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Bitte haben Sie Verständnis hier dafür das wir ihnen keinen vorzeitigen Kündigungstermin anbieten können. Im übrigen verweisen wir unsere AGB und das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 57/10)

Was soll ich jetzt machen??? Ich möchte eigentlich kein Geld für einen Anwalt in die Hand nehmen. Meine Idee war es die Zahlung ab 1.10 einzustellen quasi sobald 1&1 abbucht, das von der Bank zurück Buchen zu lassen und jegliche Abbuchung zu verweigern.
Ich brauche Ratschläge. Danke
Alex
 
Das von der Bank zurück Buchen zu lassen und jegliche Abbuchung zu verweigern
Das ist eine schlechte Idee, da eine Rückbuchung sofort die Mahn- und Inkassomaschinerie in Gang setzt, was die Gesamtkosten drastisch in die Höhe treibt. Wenn du die über die zugesagten 16000 nichts schriftlich in der Hand hast, dürfte auch ein Anwalt wenig ausrichten können.
 
Die Frage ist ob die sich daran halten. Fakt ist ja das 1&1 sich dem neuen Gesetz nicht beugt. Inkasso hin oder her, Mahnen, etc. Was kann 1&1 schlimmstens machen, meine Leitung abklemmen und tausend mal mahnen und drohen. Ich glaube kaum das die es Wagen würden zu Klagen da der BGH 2010 das Urteil gesprochen hat
 
Wenn ich das Datum 1.5. lese, dann kann ich kein gesetzeswidriges Verhalten erkennen, da die Gesetzesänderung (wenn ich mich richtig erinnere) erst am 10.5. in Kraft getreten ist.
 
Das kanns doch nicht sein. Zumal ja der ganze Sachverhalt von mir als Beschwerde aus ging. An dem einen Tag kann es nicht liegen. Nun ja ich denke ich werde es drauf ankommen lassen.
Meinen Vertag habe ich nur verlängert weil 1&1 es mir zugesichert hat das 16.000 geht und als Kunde der 10 Jahre dabei war und nie Probleme hatte kann auch von einem gewissen Vertrauen zur Firma ausgehen. Sollen die mich verklagen ich zahle nix mehr
 
Bei der Faktenlage hätte 1&1 Dir die Beendigung des neuen Vertrages anbieten müssen, da keiner der selbstgesetzen Mindestwerte eingehalten werden konnte. Den alten Kaiserslauterer wist Du dann aber bis zum Ende der letzen Laufzeit zahlen müssen. Meine Empfehlung: Anwalt und/oder c't.
 
Hmm... was kostet mehr Geld und Nerven...?
 
Wenn ich das Datum 1.5. lese, dann kann ich kein gesetzeswidriges Verhalten erkennen, da die Gesetzesänderung (wenn ich mich richtig erinnere) erst am 10.5. in Kraft getreten ist.
Das Gesetz (zumindest das TKG) ist in diesem Fall wurscht. Relevant ist vielmehr das BGB in Verbindung mit den 1&1-Vertragsbedingungen. Da dem Kunden ein neuer Vertrag aufgeschwatzt wurde, gelten für diesen natürlich auch die aktuellen Konditionen, zu welchen auch die DSL-Leistungsbeschreibung gehört. Und laut eben dieser Leistungsbeschreibung, Absatz 3.2 ("Leistungsgarantie"), werden dem Kunden mindestens 50% der bestellten Maximalbandbreite zugesagt, im Fall von DSL 16000 also mindestens 8 MBit/s. Mit nur 1 MBit/s erfüllt 1&1 also den Vertrag nicht. Ganz unabhängig vom TKG gibt allein das schon dem Kunden das Recht auf Nachbesserung bzw. zur fristlosen Kündigung, wenn keine Nachbesserung erfolgt.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es aber leider häufig so aus, dass DSL-Anbieter ihre eigenen Vertragsbedingungen häufig erst dann zur Kenntnis nehmen wollen, wenn man sie ihnen durch einen Anwalt vorlesen lässt.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In der Leistungsbeschreibung lese ich, dass er "anschließend [an die Mitteilung der geringern Bandbreite] die Möglichkeit [gehabt habe], sich innerhalb von 5 Kalendertagen vorzugsweise telefonisch mit 1&1 in Verbindung zu setzen und den bestellten Tarif beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren".

Unabhängig davon stand ihm nach dem Umzug das gesetzlich garantierte Widerrufsrecht zu.

Wenn ich auf den Kalender schaue, dann dürften beide Fristen verstrichen sein.
 
1&1 hat sich aber gar nicht mit dem Kunden in Verbindung gesetzt, sondern den Anschluss einfach mit der zu niedrigen Bandbreite geschaltet. Schon das ist ein Verstoß gegen Abs. 3.2 der Leistungsbeschreibung und somit eine Vertragsverletzung. Der Kunde hat, nachdem er die zu geringe Bandbreite selbst festgestellt hat, sich an 1&1 gewandt und "den Sachverhalt reklamiert". So wie ich das verstehe, erfolgte die Reklamation kurz nach Schaltung des Anschlusses und somit fristgerecht. Eine weitere Reklamation erfolgte schriftlich per Einschreiben. Eine mehr als angemessene Frist zur Behebung des Mangels ist auch längst verstrichen. In meinen Augen sind alle rechtlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung wegen mangelhafter Leistung erfüllt, und zwar nicht auf Basis des TKG, sondern auf Basis des BGB.

Die Argumentation von 1&1 ist auch ausgesprochen lächerlich. Da wird mit Widerrufsfristen und "Sonderkündigung" argumentiert. Hier geht es aber nicht um Widerruf und "Sonderkündigung", sondern um eine außerordentliche Kündigung wegen Nichterbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die kann (bei Auftreten eines Mangels und ausbleibender Behebung) jederzeit erfolgen und ist an keinerlei Fristen gebunden.

Der nachträglich geschaltete Telekom-Anschluss läuft übrigens mit 15 MBit/s. Was zeigt uns das zum x-ten Male mal wieder? Richtig, Finger weg vom Reseller.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
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