Rufnummer jetzt 11 stellig

AeroLars

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Moin,

hage heute Post von Easybell bekommen, in der mitgeteilt wurde, dass meine Telefonnummer jetzt um eine Stelle verlängert wird. Wurde angeblich von der BNetzArg so festegelegt.
Weiss einer von Euch genaueres? Was soll das? betrifft das nur Easybell oder VOIP-Nummern im allgemeinen?

Gruß LARS
 
Schau mal hier, das hatten wir schon, ist rechtens ;-)

Habe auch so ein Schreiben bekommen. In meinem Ortsnetz sind die Nummern ab 03/2007 11stellig. Meine 10stellige Carpo Nummer habe ich jedoch schon seit 11/2006. Also war die Zuteilung gem. BNetzA rechtens. Die vorgehensweise von easybell erscheint mir daher sehr fragwürdig.
 
Trifft dies auch auf Versatel zu ?

Betrifft dies also auch Versatel?
Wir haben ebenfalls 1 alte Nummer( alte 9-stellige Telekom-Nummer von 1995) bei Versatel und zwei neue von Versatel(10-stellig von 2008) im Wuppertaler Ortsnetz.

Sind hier jeweils nur gewisse Städte/kreise betroffen, oder werden jetzt alle 10-stelligen Nummern von 2008 umgestellt?

Gruß Peter
 
Hallo zusammen,

richtig ist, dass laut einer Verfügung der Bundesnetzagentur bereits seit 31. Oktober 2005 für Ortsnetze mit allgemeiner Elfstelligkeit nur noch Rufnummern mit dieser Länge vergeben werden dürfen. Dennoch wurden in Einzelfällen bei verschiedenen Telekommunikationsanbietern, so auch vereinzelt an Versatel-Kunden, weiterhin zehnstellige Rufnummern vergeben.

Jetzt hat die Bundesnetzagentur eine Abschaltungsanordnung für diese Rufnummern erlassen. Somit ist Versatel verpflichtet, fälschlich vergebene Rufnummern bis spätestens zum 2. Januar 2011 abzuschalten.

Einzige Ausnahme: Städte mit kürzeren Vorwahlen (040 - Hamburg, 030 - Berlin etc.). Hier bleiben die Rufnummern weiterhin zehnstellig.

Alle betroffenen Kunden werden hierüber schriftlich informiert. Dabei ist es Versatel wichtig, die Umsetzung dieser Anordnung reibungslos vorzunehmen. Bei der Umstellung wird individuell darauf geachtet, dass diese in enger Abstimmung und ohne jegliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der betroffenen Anschlüsse erfolgt. Das Vorgehen wird mit dem Kunden individuell und persönlich abgestimmt.

Fühlt Ihr Euch von der Umstellung betroffen und habt Fragen hierzu, meldet Euch am besten mit Eurem individuellen Fall bei unserer Hotline.

Viele Grüße,
Eure Versa
 
Versa

Liebe Versa,

wie kann ein Telekommunikations-Unternehmen "einen" Kunden in solche Schwierigkeiten manövrieren??
Ich kann doch nicht andauernd meine Telefon-Nummern ändern.
Weshalb missachtet Ihr solche Anweisungen zum Schaden der Kunden?

Da kann man ja eingentlich nur bei der Telekom bleiben. Hat zwar Ihren Preis, dafür hatte ich aber 30 Jahre keine Probleme.

@ Admin: Bitte erlaubt mir einen Gefühlsausbruch:
Das ist ein Orangen-Laden. ( Bitte gegebenenfalls nur diesen Satz streichen ! )

Ist auch meine alte Telekom-Nummer von 1995, die ich mit nach Versatel genommen habe betroffen??

Gruß
Peter
 
Ich denke, bereits langjährig vergebene Rufnummern, auch wenn sie portiert wurden, bleiben beim Anschlussinhaber.

Erst wenn da ein Wohnsitz- oder Namenswechsel durchgeführt wird, ändert sich dann auch an der Rufnummer etwas.

Aber wer es genau wissen, möchte, kann sich bei der Bundesnetzagentur ja mal erkundigen.
 
Lieber Peter,

kann Deinen Ärger verstehen – aber wir sind die falsche Adresse. Die so genannte Abschaltungsanordnung, die hier zum Tragen kommt, stammt von der Bundesnetzagentur und nicht von uns. Wir bemühen uns gemeinsam mit den Kunden um einen möglichst reibungslosen Übergang.

Ob Deine Nummer aus dem Jahr 1995 betroffen ist, kann ich Dir hier leider nicht beantworten. Du wirst von uns schriftlich informiert, falls Du davon betroffen bist.

Gruß
Versa
 
richtig ist, dass laut einer Verfügung der Bundesnetzagentur bereits seit 31. Oktober 2005 für Ortsnetze mit allgemeiner Elfstelligkeit nur noch Rufnummern mit dieser Länge vergeben werden dürfen.
Eine "allgemeine Elfstelligkeit" ab 31.10.2005 gibt es nicht. Die ab 31.10.2005 verfügte Elfstelligkeit gilt in allen Ortsnetzen, betrifft aber nur Rufnummern für Netzzugänge mit zusammenhängenden Rufnummern (NZ-Z), also "Nummernblöcke" bei Telefonanlagen mit Durchwahl. Für normale Einzelrufnummern gelten andere Regeln.

Von "allgemeiner Elfstelligkeit" spricht die Bundesnetzagentur, wenn in einem Ortsnetz alle Rufnummern, also sowohl Durchwahlblöcke als auch Einzelrufnummern nur noch elfstellig vergeben werden. In den Jahren 2003 bis 2009 wurde die "allgemeine Elfstelligkeit" jeweils nach Bedarf für bestimmte Ortsnetze eingeführt, in denen die Rufnummern knapp wurden. Erst am 06.05.2009 legte die Bundesnetzagentur fest, dass die "allgemeine Elfstelligkeit" künftig für alle Ortsnetze gelten soll. Für die Umstellung sind Übergangsphasen vorgesehen; erst ab 01.07.2011 dürfen nur noch elfstellige Nummern zugeteilt werden.

Das bedeutet: Einzelrufnummern aus Ortsnetzen, die im Lauf der Jahre 2003 bis 2009 elfstellig wurden, mussten ab dem jeweiligen Stichtag elfstellig zugeteilt werden. Nur wenn ein Netzbetreiber in einem dieser Ortsnetze nach dem jeweiligen Stichtag weiter zehnstellige Rufnummern zugeteilt hat, hat er gegen die Regeln verstoßen, und nur dann müssen diese Nummern nachträglich geändert werden. Einzelrufnummern aus allen anderen Ortsnetzen dürfen dagegen derzeit auch noch zehnstellig zugeteilt werden und können auch künftig weiter genutzt werden.

Einzige Ausnahme: Städte mit kürzeren Vorwahlen (040 - Hamburg, 030 - Berlin etc.). Hier bleiben die Rufnummern weiterhin zehnstellig.
...wen man einmal von Durchwahlblöcken absieht, die ja schon seit 31.10.2005 generell (mindestens) elfstellig zugeteilt werden. :)
 
Eine "allgemeine Elfstelligkeit" ab 31.10.2005 gibt es nicht. Die ab 31.10.2005 verfügte Elfstelligkeit gilt in allen Ortsnetzen, betrifft aber nur Rufnummern für Netzzugänge mit zusammenhängenden Rufnummern (NZ-Z), also "Nummernblöcke" bei Telefonanlagen mit Durchwahl. Für normale Einzelrufnummern gelten andere Regeln.

Genau so ist es! Die Elfstelligkeit wurde nach und nach bis 2010 in den Ortsnetzen eingeführt. Nachzulesen ist das Ganze bei der BNetzA. Hier steht für jedes Ortsnetz, wann die Nummern Elfstellig werden. Erst nach diesem individuellen Zeitpunkt mussen die Carrier bei Neuanschlüssen 11-stellige Nummern vergeben.

Es ist traurig, dass selbst Mitarbeiter eines Carriers nicht die Vorgaben der BNetzA zu kennen scheinen. Wer zahlt eigentlich, die Umstellungskosten wie Briefpaier, neues Firmenschild, neue Beschriftung der Firmenwagen, usw.?
 
Hi,
... Es ist traurig, dass selbst Mitarbeiter eines Carriers nicht die Vorgaben der BNetzA zu kennen scheinen. ...
das kennt man mittlerweile aus allen Bereichen der Dienstleitung.
Um die Personalkosten gering zu halten, werden auch keine Weiterbildungen durchgeführt. Leider ist das der allgemeine Trend, der sich auch nicht so schnell ändern wird. Der Kunde-König will es auch immer schön billig haben...

... Wer zahlt eigentlich, die Umstellungskosten wie Briefpaier, neues Firmenschild, neue Beschriftung der Firmenwagen, usw.?
Da dies ganze wieder durch den Gesetzgeber mit Verfügungen geregelt wurde gehe wir einmal davon aus: der Betroffene!

Gruß Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist traurig, dass selbst Mitarbeiter eines Carriers nicht die Vorgaben der BNetzA zu kennen scheinen. Wer zahlt eigentlich, die Umstellungskosten wie Briefpaier, neues Firmenschild, neue Beschriftung der Firmenwagen, usw.?

Nun, da die Schuld nunmal eindeutig bei den Anbietern liegt und nicht beim Kunden, sollte der Kunde sich den Schaden in Form einer Gutschrift von diesem erstatten lassen. Nur wenn der Kunde die Umstellung gefügig hinnimmt, wird er natürlich nichts erhalten. Also: Ar.. hoch und einfordern, was einem zusteht!
 
Hallo,

ich hoffe es richtig verstanden zu haben. 11-stellig = Anzahl der Vorwahlstellen + Anzahl Rufnummerstellen
Richtig?

Gruß

walter.z
 
Moin,

@Walter.z: 11-stellig = Anzahl der Vorwahlstellen - die erste Null + Anzahl Rufnummerstellen

also hier in Nenndorf heisst das dann: 0 5723 71 23 456

Gruß LARS
 
Hallo,

also bei uns sehen die 11-stelligen Nummern so aus: 0 5129 123456
Jedenfalls gilt das für meine Faxnummer. Die VoIP-Nummern zum Telefonieren haben noch eine Stelle mehr.

Gruß

walter.z
 
11-stellige Nummern

Mit 11-stelligen Nummern sind die Nummern ohne voranstehende Null gemeint.

Also: (0)1234 1234567 wäre dann 11-stellig.
 
Da hatte ich wohl bisher Glück, dass meine Faxnummer nicht "verlängert" wurde. Ich hoffe es bleibt so.

Gruß

walter.z
 
Wenn dein Anbieter nicht gepennt hat und dir die Nummer erst nach dem von der BNetzA für deinen Vorwahlbereich festgelegten Stichtag zugeteilt hat, hast du natürlich Bestandsschutz.
Den Stichtag kannst du auf der Seite der BnetzA einsehen.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...e48661cbfe,0/Ortsnetze/RNB-Knappheit_1h2.html

Für Soehlde 05129 ist bisher noch keine 11-Stelligkeit vorgesehen, also besteht kein Grund zur Beunruhigung.:D Die allgemeine 11-Stelligkeit beginnt erst ab 03.05.2010, danach werden nirgends mehr neue Rufnummern mit wenioger als 11 Stellen zugeteilt.

Wenn die Anbieter selbst mal ab und zu auf der Seite der BnetzA nachgeschaut hätten, wäre es zu diesem Schlamassel gar nicht erst gekommen. Betroffener Kunden kann ich nur raten, sich dafür entsprechend für das Verschulden sines Anbieters entschädigen zu lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@George99

Danke für diese richtig gute Nachricht!

Gruß

walter.z
 
Die schöne Liste mit allen Vorwahlbereichen ist auch noch nicht mal vollständig. Der Bereich 04252 fehlt...
 
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