Hi,
(...)Kann mir (...) mal jemand den entsprechenden Passus bitte markieren/zeigen und erklären?(...)
(...)verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde(1) oder ein Dritter(2) aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines.(...)
ich habs Dir mal eingefettet und rotiert.
(1) Als "Kunde" könnte man hier "Dich" sehen, wenn Du Vermögensvorteile erhälst, falls Du über Deinen 1&1-Anschluss eine Werbehotline/Callcenter betreibst oder auch, indem Du zB via PeterZahlt Deine Telefongebühren sparst.
(2) Als "ein Dritter" kann man hier "PeterZahlt" sehen, der Vermögensvorteile erhält, wenn Du über Deinen 1&1-Anschluss die Verbindung dahin aufbaust.
************
Nachtrag 1
Wenn ich die Funktionsweise von PeterZahlt richtig verstehe, wird zwar der
Aufbau der Verbindung durch den Kunden initiiert. Aber es ist nicht der Kunde, sondern PeterZahlt, der die
Verbindungen aufbaut?
Somit würde die Nutzung von PeterZahlt nicht den 1&1-AGB widersprechen und eine Sperrung wäre nicht rechtens!?
************
Nachtrag 2
Wenn die Marketingabteilung bei 1&1 nicht gepennt hat, dann hat 1&1 (über Umwege) vielleicht dafür gesorgt, dass "PeterZahlt" entsprechend große Werbeaufträge bekommen hat BEVOR 1&1 die Sperrung getriggert hat und dieser nun in der Verpflichtung steht.
teltarif schrieb:
Bei dem Münchener Anbieter werkelt man an einer Umgehung der 1&1-Sperre: Man arbeite "bereits an Lösungen, die derartige Sperrungen in Zukunft verhindern können."
PeterZahlt sollte eine Lösung bereits in der Schublade haben. Denn mit einer Sperrung war zu rechnen, ob gerechtfertigt oder nicht.