1&1 hat Inkassodienst beauftragt - was nun?

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Würfel

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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit 1&1 und wäre euch sehr dankbar für einen fachmännischen Rat!

Ich bin vor kurzem umgezogen, habe vorher im Internet bei 1&1 verifiziert, ob 1&1 an dem neuen Wohnort verfügbar ist und den Umzug meines Surf&Phone2000-Anschlusses in Auftrag gegeben, wofür eine "Bereitstellungsgebühr für" (sic) meinen "neuen 1&1 DSL-Anschluss" (sic) in Höhe von "49,- EUR" (sic) erhoben werden sollte, dem ich telefonisch zustimmte. Wenig später kam ein Anruf, der 2000-Anschluss sei an meinem neuen Wohnort nicht möglich, ich müsste einen 6000-Anschluss nehmen. Es folgte ein Brief, dass der 2000-Anschluss storniert wurde und ich die Hardware zurückschicken solle (was ich tat). 4 Wochen später meldete sich 1&1 wieder schriftlich, dass der 6000-Anschluss auch storniert wurde, weil keine freie Leitung zur Verfügung steht.
Daraufhin habe ich die 49 Euro zurückbuchen lassen, weil an meinem neuen Wohnort kein Anschluss bereitgestellt wurde und damit auch keine Bereitstellungsgebühr verlangt werden kann. Dies teilte ich 1&1 auch schriftlich mit und entzog die Einzugsermächtigung. 1&1 antwortete, dass ich vorzeitig aus meinem Vertrag entlassen wurde, dadurch Unkosten entstanden, für die eine Gebühr von 49 Euro erhoben wurden. Parallel dazu bekam ich zwei Mahnungen und heute einen Brief von einem Inkasso-Dienst, die nun 131 Euro von mir haben wollen. Ich habe 1&1 auf die letzte Mail erst vor 5 Tagen antworten können, weil ich zwischendurch im Krankenhaus war. Da ich den 2000-Vertrag nicht gekündigt habe, sondern 1&1 ihn stornierte, um mir den 6000-Vertrag anzubieten, und 1&1 dann auch diesen stornierte, von sich aus, also nie von mir in Auftrag gegeben, bin ich der Ansicht, dass sie auch keine Gebühr dafür erheben können, ohne mich vorher auf diese hingewiesen zu haben. Ich habe aber den Eindruck, 1&1 weiß selber nicht so genau, wofür die 49 Euro eigentlich sind, Hauptsache sie bekommen sie.

Kann mir jemand sagen, was ich nun tun kann? Und v.a., wie ich mit dem Inkassodienst umgehen soll und was auf mich zukommen kann? Sollte ich bezahlen?

Herzlichen Dank für Euren Rat,
Würfel
 
Kann 1 und 1 die angebotene Leitung nicht liefern, musst du auch keine Kosten übernehmen.

Die Bereitstellungsgebühr darf nur berechnet werden, wenn auch ein Anschluss gelegt werden kann.
Da kein Anschluss möglich ist, musst du auch die Gebühr nicht bezahlen, denn es konnte ja nix bereit gestellt werden.

Dem Inkassodienst musst du widersprechen, ansonsten leiten die das Mahnverfahren ein.
Hier musst du extrem massiv schriftlich dem Inkassodienst drohen, weil die ansonsten dich nicht in Ruhe lassen. Schreibe denen die Firma 1 und 1 konnte keine Leitung zur Verfügung stellen, somit musst du auch keine Gebühren bezahlen. Sollten die dir weiterhin schreiben, wirst du kostenpflichtig für Sie zum Anwalt gehen und Klage einreichen.

Leider ist den Inkasso leuten nicht anders beizukommen.
Ebenfalls schriftlich an 1 und 1 wegen den Gebühren schreiben.

Schreiben immer per Telefax oder Einschreiben, Anrufe kannste vergessen, werden vor Gericht nicht anerkannt, da man hier keine wirklichen Nachweis führen kann.

Wenn 1 und 1 nicht liefern kann, dann hat sich auch dein Vertrag erledigt. Es gibt da eine Klausel, wenn du in ein Gebiet umziehst, wo kein DSL lieferbar ist, must du auch den Vertrag nicht fortführen, denn es kann nicht geliefert werden.

1 und 1 hat vergessen die 49 Euro aus dem System zu nehmen. Das kenn ich von vielen Kunden......die pennen da in der Buchhaltung.
 
1 und 1 hat vergessen die 49 Euro aus dem System zu nehmen. Das kenn ich von vielen Kunden......die pennen da in der Buchhaltung.
Durch das unnötige Zurückbuchen (das beste Rezept für die, die sich lieber mit Inkassodiensten als mit 1und1 rumschlagen) hatte 1und1 wahrscheinlich gar keine Zeit, die 49 Euro rechtzeitig zu korrigieren. Ist nun mal alles etwas langsamer bei denen.
 
Ich verstehe sowieso nicht, wie man auf die Idee kommt, zurückzubuchen, statt es zu klären. Damit entstehen ihm sowieso Bebühren von mindestens 9,60¤.
 
jo...das sind die ganz fixen...hahaha die lassen schnell zurückbuchen.

Das Problem bei Providern mit dem zurückbuchen ist, das die Buchhaltung keine Änderungsmeldung erhält von der Auftragsabteilung. Speziell bei 1und1.
Zurückbuchen wird als "keine Deckung" auf dem Konto erkannt von der 1 und 1 Buchhaltung.

Kleiner ungewollter Nebeneffekt, hier geht auch eine Meldung an die Schufa raus, was das Scoring betrifft..........

Es ist immer ratsam, wenn Beträge von deinem Konto abgebucht werden, immer erst um Rückerstattung auf das Konto verlangen. Die Fristen kurz setzen, ca. 48 Stunden bis 5 Tage, so das man noch in der Rückbuchungsfrist ist von 6 Wochen.

Wichtig ist auch hierbei, auf eine Androhung nicht zu verzichten, das diese Geld ohne Zustimmung abgebucht worden ist oder aus Nichterfüllung eines Vertrages, damit dies dann nicht in die Schufa einfliest. Dies muss auch die Bank als Begründung bekommen, denn die meldet auch...

Es ist mittlerweile verzwickt in Deutschland....richtig hole dein Geld zurück, aber dafür sagt dir dann der Computer und die Schufa du bist ein schlechter Kunde.

Die Fehler liegen hier im Detail.

PS: PayPal Karten fliesen auch in die Schufa ein.....
 
Sollten die dir weiterhin schreiben, wirst du kostenpflichtig für Sie zum Anwalt gehen und Klage einreichen.
Das ist Unsinn, wogegen soll er denn klagen? Das ihm jemand Briefe schreibt? Allenfalls eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges...
Nein, interessant wird es erst, wenn ein Mahnbescheid kommt. Dem muss man sofort widersprechen. Dann kann der Fordernde klagen... Inkassobüros werden aber vor Klageerhebung alles Mögliche versuchen den Druck zu erhöhen, aber 1&1 hat ja hier kein Druckmittel mehr, eine Leitung, die sie abschalten könnten, gibts ja nicht...
 
Unberechtigt Rechnungen schreiben ist in Deutschland versuchter Betrug...nur zur Info.

Wenn ein InkassoBüro unberechtigt Forderungen erhebt und diese sind falsch, muss das Inkasso Büro alle entstandenen Kosten übernehmen...less mal BGB nach Schuldrecht.

Hierzu muss der mögliche Schuldner aber zu erkennen geben, das er nichts schuldet, ergo.....so etwas ist mit Zeit und Portogebühren verbunden, für sehr unerfahrene MEnschen sogar mit einem Besuch beim Anwalt....der kostet auch Geld...

Dieses kann man dann zurückverlangen.....

Das war mit Klage etc gemeint.

Einer Forderung erst zu wiedersprechen wenn ein Mahnbescheid dar ist kann fatale Folgen haben.......gerade was Kredite angeht oder Leasingautos....
Ich weis Deutschland schwelgt in der ....RTL2..ICH MACH NEN EV...Nostalgie...doch was viele LEute dabei vergessen......solche Dingen wären ein Leben lang.....
Schufa vergisst nie...und dein Bank auch nicht....

Wer einer Inkassoforderung widerspricht, liefert denen auch keine Grundlage für eine Mahnbescheid. Dieser Widerspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen (HGB).
Somit kann die Firma auch kein Mahnbescheid einreichen, denn dann ist es versuchter Betrug, das heist, man versucht eine Forderung beizutreiben welche keine Rechtsgrundlage hat und vorsätzlich falsch ist........

Aber weiteres Diskutieren geht hier zu weit.......

Merke: Inkasso sofort widersprechen......und alles schriftlich machen, kein balblablalblab am telefon..das vergessen die nämlich..oder die Tante am Telefon ist krank, schwanger, urlaub.....gekündigt....und so weiter...

Wer schreibt der bleibt...altes deutsches Sprichwort....


UND NIX PER MAIL...oder so...wird vor Gericht nicht anerkannt.......
 
ist das hier eine rechtsberatung ?

oder was soll ich aus dem ganzen für mich rauslesen ?
 
Nein keine Rechtsberatung, nur verschiedene Meinungen zu einem Problem.
 
wahrscheinlich auslegungssache

aber wohin soll das führen ? was sollen hinweise auf HGB und BGB ?

da steht viel drin und eröffnet alle möglichkeiten - juristerei halt

halte es für gefährlich und evtl. auch sehr teuer , weil die leute dann mit solchen infos und ratschlägen zum anwalt laufen , der sich natürlich über jeden auftrag freut , sei er auch noch so aussichtslos , aber das sagt er einem ja nicht



halte z.b. hinweise in foren , wie z.b. diesen aus der netzwelt , für gar nicht schlecht

http://www.netzwelt.de/forum/audio-software/announcement-rechtsberatung-regeln.html

meine meinung zu dem thema
 
Und genau was Du da verlinkt hast, trifft hier doch genau zu. Alle Beiträge sind allgemeine Aussagen und keine individuellen Ratschläge für Einzelfälle.

Und die einzigen Verweise auf BGB und HGB sind i) die Aufforderung das BGB zu lesen und ii) die Einspruchsfrist für Inkassoforderungen.
 
Zusammenfassend kann ich hier nur sagen:
Über die Aktionen von 1&1 kann man streiten, über die Reaktionen von Würfel ebenso, das hilft hier aber nicht weiter.
Die einzige "Rechtsberatung", die man hier geben kann ist:
Würfel, wende Dich an einen Anwalt Deiner Wahl. ;)
 
Hallo

Um da mal eine gewisse Sachlichkeit einzuwerfen...

Da das Kind in den Brunnen gefallen ist mit der Rückbuchung...

Gegen das Schreiben muss umgehend erst einmal ein schriftlicher WIDERSPRUCH gegen die Forderung an das Inkassounternehmen erfolgen. Am besten KURZ begründet (kein Anschluss, keine Anschluss Gebühr, Stornos der Aufträge erfolgte seitens 1&1).

Nach einem Widerspruch, den man per Einschreiben/Rückschein, schickt, darf das Inkasso:
A: Keine weiteren Kosten berechnen!
B: Keine weiteren Tätigkeiten unternehmen und den Fall an den Gläubiger zurückgeben der dann nur noch selber oder über anwaltlichen Beistand arbeiten darf.

Auf jeden Fall ist hier erst mal die Kostenexplosion seitens des Inkassos ausgebremst! Alle weiteren Schreiben, Tätigkeiten seitens des Inkassos sind ab dem Widerspruch nicht rechtens.

Wichtig: WIDERSPRUCH im Betreff!

Sollte ein Mahnbescheid kommen:
WIDERSPRUCH ans Gericht (Formular liegt in der Regel bei). Dann muss der Gläubiger vor Gericht seine Forderung begründen und darlegen.

Meine pers. Erfahrung mit 1&1: Kommunikation hilft und zwar nicht per Mail sondern pers. am Tel. und dann auch den Namen des Gesprächspartners erfragen und notieren. Freundlich, sachlich auf der Basis "das schaffen wir schon zusammen"... bisher immer von Erfolg gekrönt. Kommt immer drauf an:
A: wie man selber auftritt
B: wen man erwischt
C: wer gerade mit dem falschen Bein aufgestanden ist
Aber in der REgel klappt das...

Ist übrigens keine Rechtsberatung sondern Erfahrungswerte mit unberechtigten Inkassoforderungen aus dem Web... ich pers. bin davon verschont geblieben aber in meinem engem Freundeskreis haben einige Bomben eingeschlagen...
 
Eben, die Reaktion gleich zurückbuchen war völlig daneben, man setzt sich erst mal mit der Buchhaltung auseinander und versucht das zu klären, übrigens ist es ein laufender Vertrag , die laufenden Kosten fallen weiterhin an.

Verwaltungswege sind nun mal etwas langsam, da ist etwas Geduld angesagt, die kommt wahrscheinlich aber erst mit der Reife.

Klugscheisserische Gesetzesdarlegung ,Anwalt usw, ist völlig unnötig,offenbar wollen die Jungen Pferde nur ihre eigenen Rechte wahrnehmen, die der anderen aber ignorieren. Kein Richter wird das als Betrug werten wenn einfach ohne Klärung so ein Fall mal auftritt!

Nun hat er noch die Inkassogebühren am Ar... und das nur wegen 49¤, für mich völlig unverständlich!
Alex
 
@Würfel
Also ich verstehe Deinen Beitrag nicht richtig, hast Du einen neuen Anschluss beauftragt? Oder einen Umzug? Warum dann neue Hardware? Nun das erscheint mir alles recht unklar.

Was die Rückbuchung anbelangt:
Ich persönlich handhabe es in Fällen einer unberechtigten Abbuchung (falsche Rechnung o.ä.) so, dass ich eine kurze Frist (Max. 4 Werktage) setze, den Geldbetrag wieder meinem Konto gut zu schreiben und mir das zu bestätigen. Erfolgt das nicht, buche ich den Betrag zurück. Warum sollte ich einem Unternehmen auch Geld belassen, dass ihm nicht zusteht.

Allerdings liegt hier der Fall anders, Würfel hat ja zunächst eine Vereinbarung geschlossen, 49,00 Euro an 1und1 zu leisten. Erfolgt jetzt die Leistung nicht, wäre eigentlich in der Tat der richtige Weg IMO das Geld zurückzufordern. Erfolgt das nach angemessener Frist nicht, kann man dann immer noch zurückbuchen.

Umgang mit Inkasso:
Grundsätzlich gilt: SPÄTESTENS wenn ein Inkasso eingeschaltet wird (besser schon vorher) sollte man rechtlichen Rat einholen, ob dem Anbieter der geltend gemachte Anspruch so zusteht (d.h. gerichtlich geltend gemacht werden könnte). Sollte das der Fall sein sollte man dei Inkasso Forderung überprüfen, ist eine wirksame Vollmacht nicht beigelegt, sollte man gegenüber dem Inkassounternehmen die Mahnung zurückweisen, und an den Anbieter direkt zahlen, mit Hinweis auf die nicht nachgewiesene Vollmacht (bzw. Abtretung). Ob in diesem Fall die Inkassokosten zu zahlen sind sollte man sich anwaltlich raten lassen.

Sofern eine rechtliche Prüfung ergibt, dass der Anspruch nicht zusteht ist grundsätzlich ein weiteres Agieren eigentlich nicht notwendig. Weder gegenüber 1und1 aber schon gar nicht gegenüber dem Inkassounternehmen. Man kann höchstens nocheinmal dalegen, dass man nicht davon ausgeht, dass der Anspruch besteht. Schreiben richtet man dann am besten an den Anbieter direkt und in Kopie an das Inkassounternehmen.
 
Hi

Rechtlichen Rat kann man sich gern einholen. Reagiert man aber in der Zwischenzeit nicht mit einem Widerspruch an das Inkassounternehmen laufen sehr fix weitere, nicht geringe Kosten an dieser Stelle auf. Anwaltlichen Rat, der dann in der Regel auch wieder eine Kostenlawine los tritt kann man sich natürlich auch noch dazu holen.

So wie ich das verstanden habe, hat er einen Umzug in Auftrag gegeben und ich vermute, wegen der Hardware, ggf. noch eine Tarifanpassung. Später hat dann 1&1 erst den einen dann auch den anderen Vertrag storniert. Wenn das so stimmt, besteht kein laufender Vertrag mehr. Das können wir von hier aber auch nicht beurteilen.

Die strittigen 49 Euro für den Anschluss sollen nun, so hat der User es zumindest geschrieben, als "Bearbeitungsgebühren" umdeklariert worden sein.

Bis zum Thema des Verwendungszweckes für die 49 Euro ist alles eigentlich sauber gelaufen. 1&1 versuchte einen Anschluss zu stande zu bringen, ging nicht... dann einen anderen... ging auch nicht... dann Storno weil man keine Leistung erbringen kann. Klar, für den Kunden nicht besonders toll, aber besser man storniert als Anbieter den Vertrag mangels Leistungsmöglichkeit, als das man sich da schwer tut (das habe ich bei Freunden und einem anderen Anbieter, grüner/freier Art, erlebt). So gesehen ist das Vorgehen seitens 1&1, geht man dem Eingangsbeitrag mal nach, echt ok.

Das dann die 49 Euro strittig wurde bleibt von Seiten des Forums kaum zu interpretieren. Wir haben hier einige Faktoren die wir nicht kennen. Wie genau waren die Telefonate... was hat der User genau zu welchem Zeitpunkt abgesprochen oder unternommen...

Nun fragt der User um Rat und da kann man nur schlicht seine Seite sehen... hier würde ich eben aus meiner Erfahrung heraus erst einmal der Forderung beim Inkasso widersprechen um die Kostenexplosion an dieser Stelle Einhalt zu gebieten. So lange hier kein Widerspruch eingeht zahlt man erst mal herrlich für jede Mahnung richtig Geld. Übrigens: Das Inkasso ist der erste Ansprechpartner in der laufenden Forderung (nicht Sache). Rein in Sachen Geld will das Inkasso dieses haben ob gerechtfertigt oder nicht ist denen egal so lange kein Widerspruch kommt. Den Grund der Forderung muss man hingegen mit dem Gläubiger 1&1 verhandeln. Also Widerspruch ans Inkasso (die dürfen ab dann nix mehr machen) und mit 1&1 mal vernünftig reden... Fehler können JEDEM passieren!
 
WENN (!) die Forderung unberechtigt ist, muss der Fordernde alle Gebühren des Inkasso-Unternehmens selbst zahlen. Der angebliche Schuldner muss erst auf einen Mahnbescheid reagieren, erst dann muss der Fordernde seinen Anspruch belegen.

HIER scheint aber ein Teil per Telefon abgewickelt zu sein...
 
Die Lage für den Threadersteller wird nicht besser, wenn hier jeder halbgare rechtliche Auskünfte oder Verfahrensweisen zum besten gibt. Ausserdem ist von dem Fragesteller seit zwei Tagen nichts mehr zu hören.
Solche Threads sollten besser geschlossen werden.
In solchen Angelegenheiten - zumindest in diesem Fall - geht man besser zum Anwalt.
 
Hallo,

ich finde den Fall trotzdem interessant, da ich selber schon manches mal Umgezogen bin.

Zusammengefast habe ich diesem Thread entnommen:
Wenn nach einem Umzug die Bereitstellung der vertraglichen Leistung und eine Änderung auf einen anderen vergleichbaren Vertrag nicht möglich ist, nimmt 1und1 eine Sonderkündigung (ohne auf die AGB-Fristen zu bestehen) an. Dafür berechnen sie dann 49¤ Bearbeitungsgebür.
 
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