Tarifwechsel für 1&1 Bestandskunden

stadtindianer

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Hallo Forum,
ich habe hier im Forum festgestellt, dass eine Menge 1&1 "Bestandskunden" immer wieder Probleme bei einem Tarifwechsel haben. Deshalb habe ich mich entschlossen, das mal hier in epischer Breite zu erläutern:

Wichtig:
Ein Tarifwechsel beinhaltet immer eine Verlängerung der MVLZ um 24 Monate!


1. Welche Bandbreite ist an deinem Anschluss verfügbar?
Hier ist eine meiner Meinung nach relativ genaue Abfrage möglich: Klick oder hier

2. Stelle fest, ob du im "Ausbaugebiet" wohnst.
Das bedeutet, dass du keinen Telekom Anschluss mehr brauchst. Gehe dazu auf die Seite von 1&1 und wähle das 1.000er Paket aus. Nur hier besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob du im Komplett Bereich oder im Regio Bereich wohnst. Das sagt nichts über deine mögliche Bandbreite aus!

3. Wie lange läuft dein Vertrag noch?
Dazu gehst du in dein ControlCenter: www.1und1.de hier auf "KundenLogin"
Gib deine Kundennummer und dein Passwort ein. Jetzt bist du in deinem CC.
Dort gehe auf den Reiter "Meine Pakete" und klickst auf dein DSL Paket.
Jetzt findest du links unten unter "Paket erweitern" den Link "Tarifwechsel".
Wenn du da drauf klickst, findest du dann oben rechts die Bezeichnung deines Paketes und die Vertragslaufzeit.
Gleichzeitig siehst du, was dir als Bestandskunde für ein Tarifwechsel angeboten wird.

3.1. Du wohnst im Ausbaugebiet.
Möglicherweise wird dir ein Tarifwechsel mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr angeboten. Rechne einfach aus, was günstiger ist, den jetzigen Vertrag weiterzuführen bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder die Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Entscheidest du dich zu wechseln klicke unter Tarifwechsel auf weiter. Welche Hardware wird dir angeboten, zu welchem Preis? Du bist damit einverstanden? Weiter, bis zur Bestätigung. Ausdrucken!

3.2. Du wohnst im Regio Bereich:
Hier wird dir ein Paket angeboten, dass einen analogen Grundanschluss voraussetzt und du zusätzlich dazu bekommst. In diesem Fall erstattet 1&1 dir nicht die Grundgebühr für den analogen Grundanschluss der Telekom von z. Zt. 16,37 ¤.
Wenn du den analogen Grundanschluss behalten willst, dann gehe auf weiter und schau nach, welche Hardware du bekommst. Warscheinlich musst du den normalen Preis bezahlen.

Damit bist du nicht einverstanden?
Dann gibt es für alle nur diese Alternative:
Kündige deinen Vertrag fristgerecht! Fange damit an, indem du etwa drei Monate vor Vertragsende auf www.vertrag.1und1.de gehst. Dort gib deine Kundennummer und dein Passwort ein und kündige dort das ausgewählte Paket. Der weitere Vorgang wird dort ausführlich erläutert.
Die zweite, hier im Forum favorisierte Variante ist, dass du schriftlich per Einschreiben mit Rückschein kündigst.
Egal welche Variante du wählst, nach der Kündigung wird sich ein(e) Mitarbeiter(in) melden, und nach dem Grund der Kündigung fragen. Sage ihr / ihm, dass du eigentlich nicht kündigen, sondern nur einen Tarifwechsel willst.
Jetzt musst du versuchen zu handeln. Welches Paket willst du, welche Hardware. An der verfügbaren Bandbreite kann 1&1 nichts ändern, die ist in erster Linie abhängig von der Länge des verlegten Kabels vom Verteiler bis zu deinem Anschluss.

4. Hardware Versand
Bei einem Tarifwechsel wird die neue Hardware erst verschickt, wenn der neue Tarif im Control Center sichtbar ist! Also ein bisschen Geduld.

Viel Erfolg :)
 
Schöne Sache, sehr verständlich und alles wichtige genannt.
Allerdings würde ich dich gern noch berichtigen, denn die Verfügbarkeitschecks die du eingetragen hast, gelten nur für die Telekom, 1und1 schaltet aber auch über QSC/Telefónica und dort bekommt man ja zum teil ganz andere Bandbreiten.
 
Ein paar Korrekturen sind noch nötig.

Gehe dazu auf die Seite von 1&1 und wähle das 1.000er Paket aus. Nur hier besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob du im Komplett Bereich oder im Regio Bereich wohnst.

Die Entscheidung, ob du Komplett oder Regio bekommst, entscheidet sich aufgrund der Vorwahl.
Dazu kannst du jedes der 3 möglichen Pakete anklicken.
Beim 1000er Paket kannst du grob checken, ob an deinem Anschluss komplett verfügbar ist. Allerdings ist auch dieser Check nicht 100%ig.
Gibt der Vorwahlchecker komplett aus, und es ist am Anschluss noch nicht komplett verfügbar, bekommst du als Kunde nicht das Regio Paket, sondern das Refunding Paket, d.h. 1&1 erstattet solange den Preis für einen analogen Telefonanschluss in Höhe von 16,37 ¤ monatlich, bis der Anschluss tatsächlich zu 1&1 umgezogen werden kann.

3.2. Du wohnst im Regio Bereich:
... In diesem Fall erstattet 1&1 dir nicht die Grundgebühr für den analogen Grundanschluss der Telekom von z. Zt. 16,37 ¤.

Dies ist falsch.
Wenn dir ein Regio-Paket angeboten wird, bekommst du 16,37 ¤ ebenfalls erstattet.


Kündige deinen Vertrag fristgerecht! Fange damit an, indem du etwa drei Monate vor Vertragsende auf www.vertrag.1und1.de gehst.

Taggenau 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Retention Team, mit welchem du nach der Online-Kündigung sprichst, dir den Wechsel in ein Komplett(-Regio) im CC freischalten.

Ich empfehle für einen möglichen Tarifwechsel, dies nicht mehr diesen Monat durchzuziehen, sondern bis Mitte April zu warten.
Nur wer nur noch etwas mehr als 2 Monate Mindestvertragslaufzeit hat, sollte nun kündigen und diese Kündigung auch nach dem Gespräch mit der Hotline aufrechterhalten, das Fax-Formular ausfüllen, unterschreiben und an 1&1 senden. Eine Kündigung kann man bis ca. 14 Tage vor Abschaltung zurückziehen.
 
2. Stelle fest, ob du im "Ausbaugebiet" wohnst.
Das bedeutet, dass du keinen Telekom Anschluss mehr brauchst. Gehe dazu auf die Seite von 1&1 und wähle das 1.000er Paket aus. Nur hier besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob du im Komplett Bereich oder im Regio Bereich wohnst. Das sagt nichts über deine mögliche Bandbreite aus!

Ein paar Korrekturen sind noch nötig.
Die Entscheidung, ob du Komplett oder Regio bekommst, entscheidet sich aufgrund der Vorwahl.

1&1 bietet auf der Startseite des PocketWeb einen schnellen 1&1-Verfügbarkeitscheck , welche Pakete verfügbar sind. Es wird nach Vorwahl, Str. Hausnummer und Plz gefragt.

Allerdings ist auch hier das Ergebnis nicht eindeutig. Oder besser: man muss es lesen können.
Ist eine Stadt z.B. prinzipiell Ausbaugebiet, Die getestete Adresse aber in einem Glasfasergebiet wo ein alternativer Technologiepartner (Telefonica/QSC) nicht verfügbar ist, liefert die Abfrage fälschlicherweise (?) die Regio-Pakete zurück.

Tatsächlich ist - nach bisheriger Erfahrung - aber gar kein Komplett lieferbar, weder Komplett noch Komplett Regio oder Refund.
Einzig Resale - also mit separatem T-Com-Anschluss wird realisiert.
Als Gegenprobe kann man hier die Verfügbarkeitschecks von Telefonica oder QSC durchführen, die dann bestätigen, das ADSL/ADSL2+ eben nicht verfügbar ist (von Telefonica/QSC).

Es bleibt also nur: Selbst T-Home CallPlus bestellen zu 16,37¤ (Nicht von der Hotline abwimmeln lassen, - da behaupten seit jüngstem ein paar Mitarbeiter, das es das nicht mehr gäbe um Calltime an den Mann zu bringen)
Den DSL-Tarif nach Wahl in der "nicht-Komplett" Variante buchen.

.
 
Dies ist falsch.
Wenn dir ein Regio-Paket angeboten wird, bekommst du 16,37 ¤ ebenfalls erstattet.
Ich spreche hier von dem Paket zusätzlich zum bestehenden Telefonanschluss, das bei einem Tarifwechsel im Regio-Bereich angeboten wird!
 
Die Resale Pakete haben aber mit Komplettt und Regio nichts zu tun, und werden auch für Kunden im Komplettbereich angeboten.

"Hier wird dir ein Paket angeboten, dass einen analogen Grundanschluss voraussetzt"

Das ist bei Regio ohnehin so. Zumindest ist mir noch kein Regio-Anschluss bekannt, wo der Kunde tatsächlich weg von der Telekom ist.
 
Muss das nicht "... auf 24 Monate" heißen statt "... um 24 Monate"?
Die MVL kann doch mit dem durchgeführten Wechsel nur neu starten, der neue (geänderte) Vertrag kann doch nicht MVL = 24 Monalte + alte Restlaufzeit haben, denn das ergäbe in der Summe (logischerweise) eine MVL >24 Monate. Eine solche ist aber unzulässig (mehr als 2 Jahre sind nicht erlaubt).
Wäre natürlich cool, wenn es tatsächlich 24 Monate + Rest_alt wäre, denn dann wäre die MVL 0 Monate (die MVL ist eine AGB, wenn sie unwirksam ist, was sie bei mehr als 24 Monaten wäre, würde sie entfallen...)
 
Natürlich sind es nur 24 Monate.
Wo hast du das her, dass eine Mindestvertragslaufzeit nur 24 Monate betragen darf?
Habe nämlich ein paar 1&1 Kunden, denen man für die Stornierung eines nicht bewusst bestellten Maxdome Premium Paketes die Mindestvertragslaufzeit ihres DSL-Vertrages um bis zu 7 Monate erhöht hat.
 
Habe nämlich ein paar 1&1 Kunden, denen man für die Stornierung eines nicht bewusst bestellten Maxdome Premium Paketes die Mindestvertragslaufzeit ihres DSL-Vertrages um bis zu 7 Monate erhöht hat.

Dann haben die - versehentlich - 5 Monate vor Ende der DSL-MVLZ das Premium-Paket vergessen zu stornieren. Die MVLZ fürs Premium ist 12 Monate, an DSL gebunden, verlängert sich dieser wohl entsprechend mit. - Eigentlich Blödsinn, würde ich meinen, weil auch alleine nutzbar, kann es mir aber nur so vorstellen.

.
 
Unwirksam sind nach § 309 Nr. 9 lit. a) BGB Laufzeiten, die den
Endkunden länger als 2 Jahre binden.
Ab einem Vertragsschluss (das kann auch eine Änderungsvereinbarung sein) darf die Mindestvertagslaufteit also maximal neu 24 Monate betragen. Eine abweichende Regelung wäre nur individualvertraglich möglich - aber letztlich reicht die beabsichtigte mehrfache Verwendung schon, um etwas als AGB zu qualifizieren.
 
Dann haben die - versehentlich - 5 Monate vor Ende der DSL-MVLZ das Premium-Paket vergessen zu stornieren.

Nö, ziemlich frische DSL Kunden, denen man u.a. telefonisch das Maxdome Premium geschenkt hat und angeblich die Kündigung des Premium Paketes nach dem 3. Monat nicht eingetroffen sei... Als Zeichen des guten Willens musste der Kunde der Vertragsverlängerung seines DSL-Vertrages um 7 Monate zustimmen, damit man kulanterweise das Maxdome Premium Paket entfernt. Mindestvertragslaufzeit somit insgesamt 31 Monate. Angesichts der von Andre angedeuteten Regelung ist natürlich klar, warum der Kunde ein Schreiben aufsetzen musste, wonach er um die Verlängerung bat, denn damit ging dies "auf eigenen Wunsch", was vermutlich diese Regelung aushebelt.
 
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