1u1 Voip Nr im Ausland verwenden

Laine79

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Hallo,
kann ich eine Nummer aus einem bestehenden 1&1 Vertrag in Deutschland auch in der Schweiz verwenden (mit FritzBox), um dort zum deutschen Ortstarif erreichbar zu sein??
 
Hallo Laine,

technisch ja, aber rechtlich?
Ich bin nicht auf dem aktuellen Stand der 1&1 AGB´s.
Aber Du kannst gerne Deine Entscheidung/Erfahrung später mal hier posten.

Gruß Henry

P.S. Du bist nicht der Erste mit dieser Idee.
Such doch mal im Forum nach den Erfahrungen anderer Mitglieder.
 
Solange es Dein Vertrag ist (oder der des Haushaltes, indem Du wohnst) und Du nur vorübergehend in der Schweiz bist, also normalerweise zum Haushalt gehörst, an dem der DSL-Anschluss angemeldet ist, dann darfst Du das.
 
Es handelt sich um den Haushalt meiner Eltern. Ich habe einen festen Wohnsitz in der Schweiz. Die Frage ist halt, inwieweit 1&1 das nachprüft (nachprüfen kann)...
Außerdem: Ist halt fraglich, ob es überhaupt klappt nur eine der 3 Nummern für die Schweiz zu verwenden. Die restlichen 2 sollten in Deutschland aktiv bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch schon oft beantwortet worden:
Wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern (hast also keine privaten Klamotten wie Zahnbürste, Kleiderschrank, Bett usw dort), bzw bist dort nicht mehr gemeldet, dann darfst Du das nicht! Da geht es nicht darum, wieweit 1&1 das nachprüft, es ist schlicht aufgrund der von euch akzeptierten AGBs verboten!
Sie können es auf jeden Fall überprüfen, denn die VoIP-Anmeldung, VoIP-Datenpakete usw für diese Nummer gehen dann ja alle Richtung Ausland...

Es gibt aber viele Alternativen:
z.B. Lege Dir einen schweizer VoIP-Account zu (z.B. Sipgate) und lasse alle Deine Telefonate von der Fritz über eine kostenlose deutsche sipgate-Nummer auf Deine schweizer sipgate-Nummer weiterleiten.
 
Das primäre Problem ist der Notruf!
Weil bei "Nomadenhaft genutzten" VoIP-Anschlüssen nicht festgestellt werden kann, WO sich der Anrufer tatsächlich befindet wurde die "Nomadenhafte Nutzung" vor wenigen Jahren VERBOTEN - von der Regulierungsbehörde, rsp. entsprechenden Gesetzen!

Da kann auch die AGB nichts anderes sagen - muss sie auch nicht!
Geographische Nummern anderswo als an der jeweilig gemeldeten Adresse zu nutzen ist schlichtweg verboten - auch wenn technisch machbar! - ist es ja meist.

Wenn du z.B. in der Schweiz Besuch hast, der den Notruf 117 oder 118 wählen muss - Nirwana -weil geographisch deutsche Rufnummer!

Wenn du in der Schweiz die 112 wählst, fahren die zu deinen Eltern!

Das könntest du aber beides abfangen durch entsprechende Wahlregeln in der FB (z.B.) die diese Notrufnummern entsprechend umleiten, sodass der Notruf korrekt angezeigt wird.
Verboten bleibt es trotzdem, egal ob auch per AGB oder nicht!

.
 
Weil bei "Nomadenhaft genutzten" VoIP-Anschlüssen nicht festgestellt werden kann, WO sich der Anrufer tatsächlich befindet wurde die "Nomadenhafte Nutzung" vor wenigen Jahren VERBOTEN - von der Regulierungsbehörde, rsp. entsprechenden Gesetzen! [...]
Geographische Nummern anderswo als an der jeweilig gemeldeten Adresse zu nutzen ist schlichtweg verboten [...]

Könntest du für diese Behauptung bitte eine etwas genauere Quellenangabe liefern?

Insbesondere schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Papier Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice over IP (VoIP):

Die nomadische Nutzung wird im Rahmen der Nummerierung nicht geregelt und ist somit uneingeschränkt zulässig. Bedenken gegen die nomadische Nutzung von VoIP-Diensten im Zusammenhang mit den Themen Notruf und Überwachung hängen nicht originär mit der Nutzung von Ortsnetzrufnummern zusammen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Insbesondere schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Papier Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice over IP (VoIP):

Dir ist das Alter deines Archiv-Dokumentes bewusst, und das zwischenzeitlich alle deutschen VoIP-Anbieter nomadenhaft genutzte Rufnummern in 01801er- oder dem Teilnehmer zurodnungsfähige Ortsrufnummern umgewandelt haben beusst?

Eine erste Suche:
http://www.google.de/search?hl=de&q=bundesnetzagentur+voip+ort+rufnummer

@Moderator: da laufen 2 gleiche Threads parallel!

.
 
Dir ist das Alter deines Archiv-Dokumentes bewusst,
Das ist nicht "mein" Archiv-Dokument, sondern ein Dokument, das in dieser Fassung bis heute auf der Website der Bundesnetzagentur unter der Rubrik "Voice over IP" zu finden ist. Kannst du irgendeine neuere Quelle vorweisen, die dem Inhalt der zitierten Stelle widerspräche? (Am besten wäre natürlich eine ähnlich offizielle Quelle und nicht nur die URL einer Google-Suche.)

und das zwischenzeitlich alle deutschen VoIP-Anbieter nomadenhaft genutzte Rufnummern in 01801er- oder dem Teilnehmer zurodnungsfähige Ortsrufnummern umgewandelt haben beusst?
Ich glaube, da bringst du etwas durcheinander. Die nomadische Nutzung von VoIP-Anschlüssen ist durchaus zulässig. Anbieter, die ihren Kunden Ortsnetzrufnummern zuteilen, müssen aber den Ortsbezug dieser Nummern sicherstellen. Das geschieht bei VoIP-Anschlüssen typischerweise, indem der Teilnehmer einen Wohn- oder Geschäftssitz in dem gewünschten Ortsnetz nachweist. Die einschlägigen Regelungen findest du übrigens auch bei der Bundesnetzagentur in der Verfügung Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (insbesondere Abschnitt 3.).
 
Ich glaube, da bringst du etwas durcheinander. Die nomadische Nutzung von VoIP-Anschlüssen ist durchaus zulässig. Anbieter, die ihren Kunden Ortsnetzrufnummern zuteilen, müssen aber den Ortsbezug dieser Nummern sicherstellen. Das geschieht bei VoIP-Anschlüssen typischerweise, indem der Teilnehmer einen Wohn- oder Geschäftssitz in dem gewünschten Ortsnetz nachweist. Die einschlägigen Regelungen findest du übrigens auch bei der Bundesnetzagentur in der Verfügung Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (insbesondere Abschnitt 3.).

Wäre soweit OK, wenn es da wohl keine entsprechendenen Reaktionen auf offensichtliche BNetzA Verfügungen gäbe: - hier eine News aus dem Archiv von Sipgate...

News - 22/10
Neue Nummern: sipgate vergibt 0180-1er Rufnummern
Als Reaktion auf die Verfügung der RegTP, die eine Vergabe von ortsgebundenen Rufnummern an nicht in der jeweiligen Stadt ansässige Nutzer verbietet, führt sipgate 0180-1er Rufnummern ein.

Somit kann sipgate auch weiterhin Kunden bedienen, die nicht in einer der von sipgate abgedeckten 14 Städte wohnen.

sipgate-Kunden, die sich untereinander über ihre 0180-1er Rufnummern anrufen, telefonieren auch weiterhin kostenlos miteinander. Anrufe zu 0180-1er Nummern aus dem herkömlichen Festnetz werden zu einem unwesentlich höheren Tarif als der Ortstarif der T-Com abgerechnet.

Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind abhängig vom jeweiligen Netzbetreiber und liegen teilweise deutlich darüber. Anrufer sollten sich in jedem Fall bei ihrem Ihrem Mobilfunk-Provider informieren.

Die 0180-1er Rufnummern werden dem Nutzer - wie die ortsgebundenen Rufnummern aus den 14 sipgate Städten auch - kostenlos zur Verfügung gestellt.

... ich werde mir allerdings jetzt nicht mehr die Mühe machen, da noch weiter zu suchen - die Logik spricht für sich, und wahrscheinlich kann jemand auch "echte" - "aktuelle" Fakten beisteuern... -

Das es sinnfrei wäre, die Vergabe zu verbieten,. aber die ortsfremde Nutzung zuzulassen, erklärt sich von selbst...
Nachtrag: Natürlich räume ich ein, das die Mehrzahl der behördlichen Aktionen und Vefüfungen am Ende sinnfrei sind ;-)

.
 
Das es sinnfrei wäre, die Vergabe zu verbieten,. aber die ortsfremde Nutzung zuzulassen, erklärt sich von selbst...
Nein, das erklärt sich überhaupt nicht von selbst; sondern genau das ist die Rechtslage, auch wenn es dir sinnfrei erscheint.
 
... erklärt sich überhaupt nicht von selbst ... Rechtslage...

2 Bereiche beissen sich, die wir nicht entklüften können.
Aus Sicht der Notrufe z.B. macht es Sinn, VoIP-Nummern NICHT nomadisch zuzulassen - techisch gibts aber [noch] nichts dagegen (auch wenn technisch, z.B. auf IP-Basis einschränkbar)

Aber wollen wir mal keine schlafenden Löwen wecken, die entsprechenden Personengruppen machen derzeit schon genug Richtung 1984...!


.
 
Aus Sicht der Notrufe z.B. macht es Sinn, VoIP-Nummern NICHT nomadisch zuzulassen [...]
Dann müsste man sämtliche frei (nomadisch) nutzbaren VoIP-Anschlüsse verbieten. Das "Notruf-Problem" hat nämlich nur wenig damit zu tun, welche Art von Rufnummer verwendet wird, sondern entsteht schon durch die Möglichkeit nomadischer Nutzung an sich.
 
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem wie der TO:

Eltern haben einen 1&1 Anschluss, dort wo ich wohne gibts einen Kabelanschluss. Ist beides im selben Ort mit der gleichen Vorwahl. Gemeldet bin ich noch bei meinen Eltern.
Wie schauts dann da rechtlich aus? Würde gerne die 1&1 VOIP Flat nutzen für gelegentliches Faxe versenden etc...(Nur dafür, nicht fürs telefonieren).

Danke schonmal :)
 

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