Teilt 1und1 GEZ die Daten mit?

couchsurfer schrieb:
Hm, das heißt ja dann das die GEZ max. 3 Jahre nachfordern kann, es sei denn man kann beweisen das das "Gerät zum Rundfunksempfang" später erworben wurde, z.B. mittles Kaufbeleg ?

cs


Wenn ich mir ein Rundfunkempfangsgerät privat oder vom Flohmarkt kaufe, verlange ich selten nach einem Beleg... Höchstens dann, wenn ich es Neu kaufe, habe ich ein Kaufbeleg.

Freue mich schon auf den nächsten Besuch des "GEZ-Beamten"
 
flups schrieb:
Nicht ich halte den PC in meiner Wohnung bereit, sondern mein Arbeitgeber. Also muss er auch dafür zahlen. Mein Arbeitgeber ist ...
Na dann viel Spaß bei den Auseinandersetzungen mit der GEZ ....
Bisher ist ständige Rechtsprechung in diesen Fragen, dass Du das Du die Geräte in Deiner Wohnung (bzw. Arbeitszimmer) bereithältst i.S.d. Rundfunkgebühren Staatsvertrages.

http://www.gez-abschaffen.de/auswirkungen-des-rfgebstv.htm schrieb:
8. Beispiel: Besitz und nicht Eigentum bewirkt die Gebührenpflicht
Nicht das Eigentum eines RF-Gerätes (also das Recht, über das Gerät zu bestimmen), sondern der Besitz (die tatsächliche Gewalt über das Gerät) ruft die Gebührenpflicht hervor. Dazu gibt es mehrere Urteile. Das bedeutet, wie im Fall einer Autolackiererei, in deren Werkstatt 10 Kundenautos mit Radios stehen, dass für diese Geräte auch 10 mal Gebühren zu bezahlen sind. Obwohl es den Kunden *gehört* (Eigentum), übt die Werkstatt für einen Tag die *tatsächliche Gewalt* (Besitz) über die Radios aus. Die Mechaniker könnten sie ja theoretisch anstellen...!
Oder noch ein hypothetischer Fall dazu: Sie liegen am Strand und Ihr Nachbar (Eigentümer eines kleinen Transistorradios) möchte Ihnen sein Radio für ein paar Minuten überlassen, weil er schwimmen gehen will. Sie müssten dann das Radio für einen Monat auf Ihren Namen(!) bei der GEZ anmelden, weil sie es (wenn auch nur kurz) in ihrem Besitz hatten. Wenn sie es nicht tun, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit! (Vergessen Sie dann bitte nicht, es auch gleich wieder zum Monatsende abzumelden, sonst zahlen Sie ein Leben lang dafür! Sie wissen ja: Rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich!)

oder s.h. auch: http://www.juraforum.de/forum/t55480/s.html


Es ist sogar noch komplizierter: Ich zahle ja schon Rundfunkgebühren, aber da der Fernseher des Freundes im Keller kein gemeinschaftlich genutztes Gerät ist, gilt dieser nicht als Zweitgerät und muss deshalb extra bezahlt werden.

Das stimmt nicht, für die Frage des "Zweitgerätes" kommt es auf die Gemeinsame Nutzung nicht an, sondern auf die ausschließlich private Nutzung.
d.h. Ihr habt in der gemeinsamen Wohnung jeder ein privates Schlafzimmer, mit je einem Fernseher -> nur ein Gerät muß angemeldet werden.
Du stellst das Gerät eines Freundes im Keller unter -> Zweitgerät (sofern bereits eines angemeldet ist)

Stellst Du entgeltlich, im Rahmen eines Gewerbes das Gerät unter, ist dafür eine eigene Gebühr fällig.

Nur muss ich das nicht bezahlen, sondern mein Freund, der sein Gerät dort unten lagert.
Nein eben nicht (außer Du vermietest ihm gleich den ganzen Keller ...

PS: Die GEZ ist sowieso ein krankes System

Da kann man wohl zustimmen ...
 
Nur mal so als Einwurf:

Ich verstehe die ganze Diskussion um die GEZ nicht - Die Bezeichnung 'Drücker' ist doch sehr treffend: schließlich sind die Herren/Damen Freiberufler die nach Umsatz/Provision bezahlt werden. Mit anderen Worten: Die Herrschaften (Dämlichkeiten >grins<) haben ja schließlich keine Obrigkeitsrechte wie Polizei etc. und müssen dementsprechend auch nicht 'empfangen' werden, geschweige denn das man ihnen Wahrheitsgemäße Antworten geben müsste! Nichts gegen frei herumlaufende Handelsvertreter (und nichts anderes sind sie), aber bei mir fliegt sowas gleich wieder raus, bzw. kommt gar nicht erst herein - Tür zu und fertig...

mfg Jürgen
 
florianr schrieb:
Na dann viel Spaß bei den Auseinandersetzungen mit der GEZ ....

Das könnte tatsächlich spaßig werden, denn mein Arbeitgeber ist nämlich soweit ich weiß von der Rundfunkgebühr für Geräte befreit, die er zu betrieblichen Zwecken vorhält... Zumindest hat das unsere Rechtsabteilung behauptet. [edit]Und vollkommen naiv gehe ich jetzt mal davon aus, dass sich diese Befreiung auch auf den PC in meinem Arbeitszimmer erstreckt[/quote].

florianr schrieb:
Bisher ist ständige Rechtsprechung in diesen Fragen, dass Du das Du die Geräte in Deiner Wohnung (bzw. Arbeitszimmer) bereithältst i.S.d. Rundfunkgebühren Staatsvertrages.

Sorry, aber in Bezug auf "neuartige Rundfunkempfänger" gibt es noch keine ständige Rechtsprechung. Allein die Tatsache, dass dafür ein neuer Begriff erfunden wurde, kann für Gerichte eine eine "neuartige Rechtsprechung" in Bezug auf Gebührenpflicht angenommen werden. Die Betonung liegt auf "kann".

Ich denke, die nächsten zwei Jahre werden in dieser Beziehung ziemlich spannend werden.

Und nebenbei: Die Informationen, die man auf einer HP der Arbeitgebervertreter (DIHK) liest, sind zwar interessant, aber es ist deren Interpretation, wie sie es gerne hätten. Auch hierzu gibt es bislang keine ständige Rechtsprechung, die man als Referenz heranziehen könnte.


florianr schrieb:
Das stimmt nicht, für die Frage des "Zweitgerätes" kommt es auf die Gemeinsame Nutzung nicht an, sondern auf die ausschließlich private Nutzung.
d.h. Ihr habt in der gemeinsamen Wohnung jeder ein privates Schlafzimmer, mit je einem Fernseher -> nur ein Gerät muß angemeldet werden.
Du stellst das Gerät eines Freundes im Keller unter -> Zweitgerät (sofern bereits eines angemeldet ist)

Fall aus meinem Bekanntenkreis: Ein unverheiratetes Paar hat im Arbeitszimmer und im gemeinsamen Schlafzimmer einen Fernseher stehen, die Rundfunkgeräte sind auf ihn angemeldet, da es ursprünglich seine Wohnung war. Da das Paar sehr unterschiedliche Arbeitszeiten hat, hat sie noch ein eigenes Schlafzimmer und darin einen Radiowecker. Die GEZ hat behauptet, dass dieses Gerät nicht gemeinschaftlich genutzt wird und deshalb sie dafür Gebühren bezahlen muss.

Das Paradoxe daran ist: Wäre es sein Schlafzimmer, müsste er nichts extra bezahlen.

Das Widerspruchsverfahren läuft seit fast zwei Jahren und die GEZ beharrt auf ihrem Standpunkt...

Den Fall mit dem Fernseher im Keller sehe ich analog und ich behaupte mal, dass die GEZ die gleiche Schiene reiten würde...

Flups
 
flups schrieb:
Das könnte tatsächlich spaßig werden, denn mein Arbeitgeber ist nämlich soweit ich weiß von der Rundfunkgebühr für Geräte befreit, die er zu betrieblichen Zwecken vorhält... Zumindest hat das unsere Rechtsabteilung behauptet. [edit]Und vollkommen naiv gehe ich jetzt mal davon aus, dass sich diese Befreiung auch auf den PC in meinem Arbeitszimmer erstreckt
.

Du hast es immer noch nicht richtig verstanden. Für Geräte deines Arbeitsgebers in deinen Räumen bist DU GEZ abgabepflichtig. Dafür ist es doch völlig irrelevant, ob dein Arbeitgeber an seinem Standort GEZ-Gebühren zahlen muss.

Das gilt für neuartige und für altartige Geräte.

Das Paradoxe daran ist: Wäre es sein Schlafzimmer, müsste er nichts extra bezahlen.

Wie dumm muss man sich anstellen, dass die GEZ so etwas rausbekommt. Habe die mit dem GEZ-Eintreiber eine Wohnungsführung veranstaltet ? :-Ö
 
ich hab schon versucht rauszufinden wo das problem liegt.
nachdem ich bei 1und1 dsl bestellt hab flatterten lauter briefe ins haus und auf mal stand einer von der gez vor der tür und blabberte was von strafen...

soweit ich weiss, darf die gez informationen solcher art nicht gegen mich einsetzen. weder von der kfz-stelle, noch von der telekom noch von 1und1.

naja, nu muss ich monatlich 17,03eur blechen, schöne scheiße.
 
Da sich hier einige auskennen, meine Frage.
Ich habe ein Gewerbe in meiner kleinen Wohnung, der PC (privat/gewerblich) dazu steht im Schlafzimmer. Der privat genutzte TV steht im Wohnzimmer, für den ich GEZ bezahle. Ich habe kein (steuerlich berücksichtigtes) Arbeitszimmer, da die Wohnung zu klein ist.
Frage: Muß ich jetzt für meinen PC GEZ zahlen ?
 
Also ich würde sagen JA!

Aber letztlich hängt das von der Anwendung und Auslegung durch die GEZ ab ...
Im Staatsvertrag heißte es, dass ausschließlich privat genutzte neuartige Empfangsgeräte Gebürhenfrei sind. Geräte die nicht ausschließlich privat also (auch nur geringfügig) dienstlich/gewerblich genutzt werden lösen eine eigene Gebührenpflicht aus.

Zu umgehen wäre das, wenn Du alle Rundfunkgeräte auf Dein Gewerbe anmeldest, dann darf aber Deine Frau/Freundin/Freund/MitbewohnerIn .... keine eigenen Geräte in der Wohnung haben, Zweitgeräte Regelung gilt nur für ausschließlich Private Nutzung. Würdest Du den Fernseher auf Dein Gewerbe anmelden, dann wären weitere gewerblich genutzte Geräte gebührenbefreit, für den Fernseher würde dann aber IMHO keine weitere Gebühr mehr für die private Nutzung fällig, da bei herkömlichen Rundfunkempfangsgeräten nur eine Gerätebezogene Gebühr erhoben wird.

Kein Problem dürfte es aber IMHO sein, wenn ein Mitbewohner das Gerät mitbenutzt.
 
Kenne mich mit GEZ nun nicht so aus.
Ich habe einen Laden eröffnet, in dem ich Kunden das Maxdome vorführen möchte. Dazu hänge ich dann die Maxdome Box an einen Fernseher. Sonstiger Empfang von Fernsehen ist mangels Kabel/Schüssel nicht möglich. (Wie ich bei denen recherchiert habe, spielt das wohl auch keine Rolle.)
Muss wohl nun für diesen Fernseher auch latzen!?
Was kostet mich der Spass komplett? Geschäftlich genutzer PC, Notebook, Autoradio im Geschäftswagen + dieser Fernseher.
Bin über die Infos auf deren Seite nicht schlau geworden. Jedes Gerät soll angeblich einzeln bezahlt werden!?
 
@Captn: von "Strafen" kann keine Rede sein, da Schwarzsehen keine Straftat ist. Außerdem bist Du gegenüber dem Rundfunkbeauftragten nur zur Angabe deiner Person verpflichtet, mehr nicht.


@Steffen Grün: Ja, dein Fernseher ist selbstverständlich in voller Höhe gebührenpflichtig, auf die tatsächliche Verwendung kommt es nicht an. Anders sähe es bei einem Monitor aus. Hier wäre dann nur die reduzierte Gebühr zu entrichten.
 
manowar schrieb:
Anders sähe es bei einem Monitor aus. Hier wäre dann nur die reduzierte Gebühr zu entrichten.

Das scheint keinen Unterschied zu machen.

Laut GEZ:
Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden.

Ich würde gerne den monatlichen Komplettpreis wissen. Sind das dann 17,03 ¤ oder kommt das Autoradio noch oben drauf?
 
SteffenGrün schrieb:
Das scheint keinen Unterschied zu machen.

Doch, es kommt in diesem Fall auf die Art des Empfangsweges an. Ein Haushalt, der also weder TV noch Radio, aber einen PC mit I-Net besitzt, ist ab nun ebenfalls gebührenpflichtig, nur eben reduziert.
Autoradio: "Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät." Quelle: GEZ
 
manowar schrieb:
Autoradio: "Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät." Quelle: GEZ

Das finde ich das Schöne bei 1&1. Bevor man auf Absenden der Bestellung drückt, weiss man wenigstens, was es kostet. :)
Also sehe ich das richtig, obwohl ich wahrscheinlich schon als gewerblicher GEZ-Kunde den Fernseher, PC und das Radio im Büro angemeldet habe, muss ich für das Autoradio zusätzlich latzen?
Ich denke, ich lasse das mit dem Fernseher im Geschäft. Hält mich vielleicht eh nur von der Arbeit ab.
 
YK1TCHA schrieb:
nun ja der kann ja reinkommen...
Warum willst du ihn reinlassen? Er hat nur Auskunftsrecht, ob du Geräte zum Empfang bereit hältst, mehr nicht. Ohne deine Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten, auch mit Hilfe der Polizei nicht. Und wegen einer Ordnungswidrigkeit wird kein Richter eine Durchsuchungsanordnung unterschreiben.
 
SteffenGrün schrieb:
Also sehe ich das richtig, obwohl ich wahrscheinlich schon als gewerblicher GEZ-Kunde den Fernseher, PC und das Radio im Büro angemeldet habe, muss ich für das Autoradio zusätzlich latzen?

Da mach doch der Fernsher kaum noch einen Unterscheid :) Du mußt für den PC nur extra bezahlen, wenn kein anderes Rundfunkgerät angemeldet ist. Und soweit ich weiß (aber schau das leiber nochmal bei der gez nach) darf man die Geräte immer paarweise bereithalten, also ein Fernseher + eins Radio = 1 Gebühr (Fernseher).

Für das Autoradio im (auch) gewerblich genutzten PKW mußt Du eh bezahlen, egal ob Du einen Fernseher im Büro hast oder nicht.

Wenn Du eh nur maxdome schauen willst nimm doch einen PC Monitor.

Btw anmelden mußt Du sowieso alles, auch Gebührenbefreite Geräte ...

Ich denke, ich lasse das mit dem Fernseher im Geschäft. Hält mich vielleicht eh nur von der Arbeit ab.

OK auch ein Standpunkt ...
 
Rovin schrieb:
Ohne deine Zustimmung darf er die Wohnung nicht betreten, auch mit Hilfe der Polizei nicht. Und wegen einer Ordnungswidrigkeit wird kein Richter eine Durchsuchungsanordnung unterschreiben.
Also irgendwie kommt mir das aber schon komisch vor, dann könnte ich ihm den Eintritt verwehren und einfach behaupten ich hätte kein Radio, Fernseher oder PC in meinem beruflich genutzem Arbeitszimmer. Wenn das so einfach wäre, würde das ja jeder machen - irgendeine Handhabe müssen die doch haben?!?

Gruß
Flauschi
 
Flauschi schrieb:
Also irgendwie kommt mir das aber schon komisch vor, dann könnte ich ihm den Eintritt verwehren und einfach behaupten ich hätte kein Radio, Fernseher oder PC in meinem beruflich genutzem Arbeitszimmer.
Richtig. Probleme würdest du aber bekommen, wenn dir die GEZ das Gegenteil beweisen könnte (z. B. durch kooperative Nachbarn, die mal bei dir beim Bierchen Fußball geschaut haben, oder dumme Familienangehörige, die sich einschüchtern lassen).
 
@Flauschi: Vorsicht! Fälschlicherweise der GEZ gegenüber zu behaupten, im eigenen Haushalt befänden sich keine Rundfunkempfangsgeräte, könnte strafbar sein (vllt. Betrug oder Erschleichen von Leistungen).

Wie ich schon weiter oben geschrieben habe, ist man nur zu Angabe die eigene Person betreffend verpflichtet. Welche Schlüsse man daraus zieht, muss jeder selbst wissen.
 
So, und nun bitte wieder zurück zum Titel " Teilt 1und1 GEZ die Daten mit?". Alle anderen pauschalen GEZ-Diskussionen bitte im Forum Allgemein führen. Danke.
 
Aus aktuellem Anlass und ich glaube auch aus Interesse der Diskussionsteilnehmer greife ich das Thema (evtl. offtopic) mal wieder auf.
Heute auf heise.de mal Klartext
Damit ist auch meine Frage aus diesem Post beantwortet.
 

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