xsapling schrieb:
Und hast Du schonmal davon gehört, dass die Garantie der Gewährleistung vorgeht?
Nein habe ich noch nicht gehört und ich nehme mal an, Du hast das auch noch nicht gehört, solltest Du jedenfalls noch nicht, weil das eben andersherum ist.
Genauergesagt: Beide Ansprüche bestehen nebeneinander, der Kunde kann sich im normalfall aussuchen, ob er die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nimmt.
Aber der Händler darf den Kunden z.B. nich auf den Hersteller verweisen.[1]
Es kann Dir auch bei einer Garantie passieren, daß der Hersteller die Abwicklung verweigert, weil er der Meinung ist, daß der Fehler z.B. durch unsachgemäße Benutzung verursacht wurde. Da kann man also ähnliche Probleme wie beim Händler haben.
s.h.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Auch die c't hatte in einer der letzten Ausgaben einen aufschlußreichen Artikel zum Thema und zum Beispiel den Problemen, die ein Kunde haben kann, wenn er sich zunächst an den Hersteller im Rahmen der Garantie wendet und dann Gewährleistung vom Händler möchte.
Ich kann grundsätzlich jedem nur empfehlen (auch aus Erfahrung, die ich gerade mit einer Notebook Reparatur machen mußte) sich
immer zunächst an den Händler zu wenden. Wenn der einen an den Händler verweist sich das in jedem Fall schriftlich oder durch Zeugen bestätigen lassen.
Nur so behält man die Möglichkeiten des Gewährleistungsrecht (insbesondere Fristsetzung) und kann dennoch auf schnelle Reparatur im Rahmen der Garantie hoffen!
Wer beispielsweise eine FBF bei AVM taucht und dann nancher, weil die Probleme vielleicht noch immer nicht behoben sind beim Händler vom Vertrag zurücktreten möchte, der könnte vom Hersteller, nach überprüfung der Seriennr. zu hören bekommen: das ist aber nicht das Gerät, das wir ihnen verkauft haben, dafür haben Sie keine Gewährleistung bei uns.
Und Achtung, anderslautende Urteile beziehen sich auf besondere Fälle, in denen der Händler dem Kunden gegenüber den Eindruck erweckte, der Hersteller würde die Reparatur im Rahmen der Gewährleistung im Auftrag des Händlers abwickeln. Das sind aber Einzelfälle!
Edit:
[1]
Das ist unglücklich formuliert, der Händler darf das natürlich schon, aber dann muß er sich die Leistung des Herstellers als eigene Zurechnen lassen.
Was den Beweis des Sachmangels nach 6 Monaten anbelangt, meiner Erfahrung nach ist das bei hochwertigeren Gütern und vernünftigen Händlern kein Problem, aber ich gebe die Recht, daß das schon mal der Hase im Pfeffer liegen kann.
Aber wie gesagt, da kann es Dir auch passieren, daß der Hersteller nichts mher davon wissen will.