[Sammlung] 1&1 AGB, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, usw.

Hier mal die korrigierte Preisliste von gestern:

Edit frank_m24: Download entfernt. Erklärung siehe Beitrag #23
 
Hi,

ist ja wieder echt beispielhaft. Bei beiden Listen (die sich unterscheiden) steht unten:

Gültig ab: 01.03.2009 :crazy:
 
Die habe ich gestern auch schon mit eingefügt in der Liste, als sie rauskam. 3. Änderung in 4 Tagen. Da sieht man, wie 1&1 sich um seine Sachen kümmert, wenn ständig nachgearbeitet werden muss.

Eine Sache noch. Die Preislisten, AGB usw. unterliegen dem Urheberrecht. Der Grund warum es keine direkte Downloadmöglichkeit hier gibt. Um Schaden vom Forum fern zu halten, sollten diese Dateien nicht im Forum gespeichert (per Anhang) oder anderweitig verlinkt werden, außer zur 1&1 Seite selbst.

Nachtrag 13:48
UPDATE

Leistungsbeschreibung 1&1 Surf & Phone Tarife
 
1&1 hat heimlich die "Leistungsbeschreibung 1&1 Telefonie" geändert, besser gesagt erweitert und das Stand-Datum beibehalten (02/2007). Rechtlich dürfte das keine Bedeutung haben, da die Leistungsbeschreibungen gelten, die bei Abschluss des Vertrages vorlagen. Das gleiche gilt auch für alle Tarife nach 07/2007, da die Änderung dort schon in den AGB vorlagen.

Änderung (neu hinzugekommen in rot, geändert in blau):

Leistungsbeschreibung 1&1 DSL-Telefonie
1&1 DSL-Telefonie ergänzt Ihren bestehenden Festnetz-Telefonanschluss. 1&1 DSL-Telefonie ermöglicht Ihnen, andere 1&1- und GMX-DSL-Telefonie-Anschlüsse sowie viele Anschlüsse öffentlicher Fest- und Mobilfunknetze über das Internet zu erreichen. Je nach Leistungsfähigkeit Ihrer Hardware und Ihres Internet-Anschlusses können und dürfen Sie mit Ihrem 1&1 DSL-Telefonie-Vertrag bis zu vier Gespräche gleichzeitig führen. Die jeweiligen Verbindungsentgelte erfahren Sie in der aktuellen Tarifübersicht. Die Qualität und Verfügbarkeit des Netzes ist enorm gestiegen, allerdings noch nicht ganz auf dem Niveau des herkömmlichen Festnetzes. 1&1-DSL Telefonie beinhaltet nicht die Herstellung von Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll (z.B. so genannte Werbehotlines). Über 1&1 Telefonie können Sie auschliesslich folgende Sonderrufnummern-Gassen erreichen: 0180x, 0137x, 0138x, 0800x. Sonderrufnummern ausserhalb dieser Bereiche sind derzeit nicht erreichbar. WebHosting-Kunden können 1&1 DSL-Telefonie mit Telefonanschlüssen und Hochgeschwindigkeits-Internet-Zugängen fast aller Anbieter kombinieren. Da das Angebot noch ausgebaut wird: Im Zweifel bitte nachfragen.

...

Der DSL-Telefonie-Tarif Telefon-FLAT(vorher stand Phone-FLAT) ist nur für die private Nutzung bestimmt.
 
Rechtlich würde einiges wohl kaum standhalten, was da so in die AGB reingebastelt ist. Und was nützt es, wenn 1&1 - wenn auch nur sehr rudimentär - dem Kunden Rechte einräumt, die sie dann per Mail wieder aberkennen, z.B. Fristsetzung zur Mängelbehebung.
 
Vorsicht beim Umzug mit DSL-Komplettanschluss

Anfag 2009 wurde die Leistungsbeschreibung für den Umzugservice neu formuliert.

In Kurzform :

- ¤ 49,- Umzugskosten (zahlt man auf jeden Fall)
- Dazu gibt es dann einen ganz neuen Vertrag mit voller Mindestlaufzeit und zu aktuellen AGB's

Da freutman sich doch.......
 
Das ist absolut keine Neuerung. Die 49¤ zahlt jeder Kunde der einen Umzug macht und das schon seit etlichen Jahren. Bei Komplett-Kunden kommt hinzu, das der alte Vertrag gekündigt und an der neuen Adresse ein neuer Vertrag geschaltet wird. Hier kann man aber einfach vor/nach dem Umzug der neuen Laufzeit widersprechen und drauf pochen das die alte wieder gilt. Klappt meisten, wenn nicht sogar immer.
 
Hast Du ja recht, aber....

.... dadurch, dass jetzt Dir von vorne herein auf der Umzugsseite Kund getan wird, dass man wieder eine volle Mindestlaufzeit mit dem neuen Vertrag erhält,
kannst Du auch nicht großartig dagegen argumentieren.

O.K., Du hast bei jedem neuen Vertrag das gesetzliche Widerrufsrecht. Davon kannst Du natürlich Gebrauch machen. Allerdings kennen wir ja die Jungs aus Montabaur.... es wird nicht anerkannt.......

Ich hänge noch in dieser Sache drin (seit Mai 2008 ) eine entsprechende
Beschreibung des Umzugservice gab es damals noch nicht :
- Umzug zum Mai 2008 / Anruf Umzugservice im März 2008
- Gleicher Tag Rückruf des Umzugservice, wie Du angeführt hattest neuer Vertrag / Zugestimmt, mit Anrechnung der Laufzeit aus dem Altvertrag
- 2 Stunden später Bestellbestätigung,nebst Widerrufbelehrung erhalten
- Sofortiger Anruf im Kundencenter um Laufzeit zu kontrollieren. Natürlich habe ich entgegen der Aussage des Umzugservices 24 Mon. aufgebrummt bekommen.
- Also, sofortiger Widerruf den neuen Vertrags per Fax / Sendebericht und Einschreiben/Rückschein
- Widerruf wurde natürlich nicht akzeptiert, weil ja schon Kosten angefallen waren (binnen 4 Stunden seit dem 1.Anruf beim Umzugsservice !?!?!?!) und ich den neuen Anschluss ja schnellstmöglich bestellt hätte (glatt gelogen)
- Egal,noch einmal 'nen Text hingefaxt
- Neue Hardware wurde 3 Wochen danach losgeschickt / Annahme habe ich verweigert / Entsprechendes Fax natürlich geschickt.
- Anfang Mai 2008 stand dann der (vergeblich)Techniker vor der Tür, obwohl ich schon in Faxen vorher gefleht habe bitte keinen Mann vorbeizuschicken.
- Nach endlosen Telefonaten, Faxen und Briefen erhielt ich an einem Samstag im August dann einen Anruf: Sie möchten kein Kunde mehr bei uns sein ?... Ich verzweifelt : NEEEEEIIIINNNN ! Der nette Servicearbeiter : Ist gut, dann beende ich den Vertrag......
- Im Oktober 2008 Abbuchung über ¤ 56,50 vonmeinem Konto. Natürlich zurückgezogen
- Februar 2009 - Inkassodienst aus Bayern: Zahl mal ¤ 122,18
- Ich angerufen: Wofür ? Antort: Für die alte Hardware aus meinem Alt-vertrag. Nettes Fax mit Retour-Paketschein gemacht.
- 4 Tage später Antwort: Nee, nee sind die Umzugskosten.
- Das langte ! Musste mein Anwalt dann mal bestreiten.
- Danach folgten Vergleichsvorschläge. Alle abgelehnt.
- Im März kam der Mahnbescheid (¤ 176,-) / Widerspruch gleich zurück
- Anfang April kam Anwaltschreiben mit einem erneuten Vergleich. Habe ich gar nicht erst drauf reagiert (ist eigentlich auch ziemlich lachhaft).

....nun warte ich auf die Klage... kann mir nicht vorstellen, dass die das wirklich durchziehen..... mal abwarten.
 
UPDATE

Bei 1&1/maxdome wird es wohl zur Gewohnheit Vertragsunterlagen zu ändern, ohne den Stand zu aktualisieren. Diesmal betrifft es die maxdome AGB. Diese wurde geändert und erweitert. Stand ist aber der 26. August 2008 geblieben.

Geändert:

AGB Punkt 3.1 geändert von

Voraussetzung für die Nutzung des VoD-Dienstes ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Hierzu ist eine spezielle Registrierung unter Angabe von Vorname, Name, vollständige Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Bankverbindung notwendig. Der Rahmenvertrag kommt mit der abschließenden Bestätigung am Schluss des Registrierungsprozesses zwischen dem Kunden und MAXDOME zu Stande. Dies gilt nicht soweit eine Altersverifikation (AVS) nach Ziffer 6. notwendig ist. Über die Notwendigkeit einer Altersverifikation wird der Kunde vor Abschluss des Registrierungsprozesses informiert. Der Vertrag kommt dann erst mit Bestätigung des Abschlusses des AVS-Prozesses zu Stande. Erfolgt die Freischaltung des VoD-Dienstes zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Rahmenvertrag bereits durch die Freischaltung zu Stande.

AGB Punkt 3.1 geändert in

Voraussetzung für die Nutzung des VoD-Dienstes ist der Abschluss eines Rahmenvertrages. Hierzu ist eine spezielle Registrierung unter Angabe von Vorname, Name, vollständiger Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse notwendig. Sofern für die Nutzung des VoD-Dienstes ein Nutzungsentgelt zu zahlen (z.B. Abonnement-Paket oder Pay per View) oder eine Altersverifikation nach Ziffer 6. erforderlich ist, muss bei der Registrierung auch die Bankverbindung angeben werden. Der Rahmenvertrag kommt mit der abschließenden Bestätigung am Schluss des Registrierungsprozesses zwischen dem Kunden und MAXDOME zu Stande. Dies gilt nicht soweit eine Altersverifikation (AVS) nach Ziffer 6. notwendig ist. Über die Notwendigkeit einer Altersverifikation wird der Kunde vor Abschluss des Registrierungsprozesses informiert. Der Vertrag kommt dann erst mit Bestätigung des Abschlusses des AVS-Prozesses zu Stande. Erfolgt die Freischaltung des VoD-Dienstes zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Rahmenvertrag bereits durch die Freischaltung zu Stande.

AGB Punkt 5.3 ist neu hinzugekommen

Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. 1&1 wird die Rechnung dem Kunden mindestens drei Werktage vor Lastschrifteinzug per E-Mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 EUR 12 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

AGB Punkt 6.2 geändert von

Weitergehende Pflichten und sonstige Informationen zur Anmeldung und dem AVS sind unter
http://www.verify-U.de
unter dem Punkt „Altersverifikation“ abrufbar.

AGB Punkt 6.2 geändert in

Weitergehende Pflichten und sonstige Informationen zur Anmeldung und dem AVS sind unter
http://www.verify-u.de
abrufbar.
 
Heute gab es wieder eine Änderung der AGB. Im Grunde wurde nur die neue Widerrufsbelehrung eingebaut, die seit paar Tagen gilt und einige Rechtschreibfehler korrigiert. 1&1 würde aber nicht 1&1 sein, wenn sie nicht gleichzeitig auch wieder neue mit eingebaut hätten. ;) Das Stand-Datum wurde nicht angepasst.
 
UPDATE

Preisliste Surf & Phone
___________________

Änderungen

von: Anschlussinhaberwechsel 49,00 ¤
nach: Anschlußänderung 59,95 ¤

Wie schon des öfteren bei 1&1, wurde das Standdatum der Preisliste nicht aktualisiert, sondern bei "Gültig ab: 29.07.2009" belassen.

Die Tage wird es wohl noch ein Update geben, um den neuen Rechtschreibfehler zu korrigieren. Auch nichts neues bei 1&1. :)
 
Soweit ich weiss, gilt aber doch für jeden Kunde die Preisliste bei Vertragsschluss, oder nicht?
Und somit nur für die interessant, die ab heute Kunde werden. ;)
 
Das ist ja auch vollkommen richtig, siehe im ersten Beitrag. Der Hinweis ist ja nur für die, die mal diese Leistung brauchen. Denn dort wird 1&1 garantiert nicht die "alte" Preisliste berechnen, sondern die "neue".
 
UPDATE

Preisliste Surf & Phone
___________________

Die Tage wird es wohl noch ein Update geben, um den neuen Rechtschreibfehler zu korrigieren. Auch nichts neues bei 1&1. :)
Und da ist das Update. ;)
 
@ on-line

Vielen Dank für Deine Arbeit.
Da sich 1&1 weigert, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Bedingungen nachträglich mitzuteilen, ist Deine Liste und Zusendung per e-mail eine gute Alternative.

cheers
Detscha
 
Hallo erstmal...

Könnte mir jemand bitte die letzten AGB von 1&1 zuschicken also nicht die Aktuellen?

Ich habe leider auch im Moment meine Freude mit 1&1.

Vielen Dank im Voraus
Christian
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.