D.h. dass der (erste) abgebende Netzbetreiber (also meistens die Telekom) in ihrem Datenbestand den jeweils aktuellen aufnehmenden Netzbetreiber dem Rufnummernblock zuordnen muss.
Ein Rufnummernblock umfasst in der Regel 1.000 Teilnehmerrufnummern, in den meisten Fällen sind das Rufnummern von vielen verschiedenen Endkunden. Portiert wird typischerweise kein kompletter Rufnummernblock, sondern nur (eine oder mehrere) einzelne Rufnummern daraus.
Wird nun nur eine MSN aus einem Rufnummernblock portiert muss die Telekom aus einem Block zwei Blöcke machen und muss dem neu eingerichteten Rufnummernblock (der nur die einzelne zu portierenden Rufnummer enthält) einen neuen aufnehmenden Netzbetreiber zuweisen.
Es werden ständig einzelne Rufnummern portiert, ohne dass dazu der jeweilige Rufnummernblock aufgesplittet würde.
[...] Dus.net ((zweiter) abgebender Netzbetreiber) muss die Telekom ((erster) abgebender Netzbetreiber) bitten diese Rufnummernblockänderung vorzunehmen.
Die Rufnummernblöcke sind davon nicht betroffen.
Warum soll Dus.net nun die Portierung einer einzelnen Nummer [...] unterstützen, wenn Dus.net selbst kein Interesse daran hat?
Das Interesse für dus.net könnte darin bestehen, dass man den Kunden zumindest teilweise behält. Schließlich hat der Kunde ja die Alternative, alle Rufnummern zu portieren und dus.net komplett zu kündigen. Andererseits ist der organisatorische Aufwand für dus.net natürlich größer als beim Standardablauf. Eine zusätzliche Rolle kann dabei spielen, dass dus.net selbst nicht der "echte" Netzbetreiber ist, sondern dass die Portierung letzten Endes z.B. von Versatel oder BT durchgeführt wird.
Der gesamte Ablauf einer Portierung besteht aus zwei Teilen:
1. Der Portierungsauftrag ("Beauftragung des TNB-Wechsels")
Es gibt einen standardisierten Prozess, mit dem der aufnehmende Netzbetreiber die Portierung beim abgebenden Netzbetreiber beauftragt und den Portierungstermin abstimmt. Dabei wird das (vom Kunden ausgefüllte) Portierungsformular zwischen den Netzbetreibern per Fax übermittelt. Eine elektronische Schnittstelle, die die Faxlösung ersetzen soll, ist bereits spezifiziert; allerdings weiß ich nicht, inwieweit sie schon verwendet wird.
Eine "Teilportierung" ist in diesem Standardverfahren nur vorgesehen, wenn die restlichen Rufnummern gleichzeitig gekündigt werden. Der abgebende Netzbetreiber
kann den Portierungsauftrag ablehnen, wenn nicht alle Rufnummern eines Anschlusses angegeben sind. Im Prinzip hindert ihn aber auch niemand daran, auf Wunsch des Kunden nur die angegebenen Rufnummern wegzuportieren und den Anschluss mit den restlichen Nummern beizubehalten.
Der ursprüngliche Netzbetreiber (dem die Bundesnetzagentur den Rufnummernblock originär zugeteilt hatte) ist an diesem Prozess zunächst nicht beteiligt.
2. Die eigentliche (technische) Portierung
Am Portierungstag ändern abgebender und aufnehmender Netzbetreiber das Routing in ihren Netzen. Am Folgetag stellen sie die Portierungsdaten in elektronischer Form zum Datenaustausch bereit. Alle anderen Netzbetreiber können diese Daten abrufen und das Routing in ihren Netzen entsprechend anpassen.
Bei diesem Datenaustausch wird jede Rufnummer einzeln behandelt und kann deshalb auch unabhängig von anderen Rufnummern portiert werden. Etwas anderes gilt nur für Rufnummernbereiche für Nebenstellenanlagen (Netzzugänge mit zusammenhängenden Rufnummern).
Verfügt ein Netzzugang mit Einzelrufnummern über mehr als eine Rufnummer (z.B. MSN), so muss für jede dieser Nummern je ein Portierungsdatensatz erzeugt werden, auch wenn die Rufnummern zufällig aufeinanderfolgend nummeriert sind.
Quelle: AKNN-Spezifikation "Austausch der Portierungsdaten zwischen Netzbetreibern"
Auch der ursprüngliche Netzbetreiber erfährt auf diesem Weg von der Portierung. Er ist verpflichtet, die Rufumsteuerung vom abgebenden auf den aufnehmenden Netzbetreiber zu ändern.