Nein, die Aussage ist nicht falsch. Das ist vertragsrechtlich einwandfrei. Alice kann ohne Angabe von Gründen, z.B. aus betriebswirtschaftlichen Rücksichten, kündigen.
Nein, so kannst du das AGG nicht auslegen. Das AGG greift nur, wenn Benachteiligungen aufgrund personenbezogener Merkmale...