@rothe
Ich habe das Telefon vor ca. 4 Wochen gekauft. Jedoch besagen die ABGs zum Stichwort Gewährleistung, daß man neben dem Anspruch auf Nachbesserung der Mängel auch das Recht zum Rücktritt habe.
Ich fand das in diesem Fall durchaus angemessen, schließlich nützt ein Austauschgerät nichts...