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Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 4 TKG). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des...