Ob es rechtlich i.O. ist kannst weder Du, noch ich abschließend klären.
Du denkst, dass sie sich an die AGB halten. Ja, im einzelnen hast Du Recht.
Ob die AGB so korrekt sind, ist schon eine andere Sache.
Und, ob hier die AGB dazu benutzt wird, um den Wettbewerb zu verzerren, kannst Du ebenfalls...