[Problem] Ich will hier raus

chilango79

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Vorgeschichte:
In der Familie besteht ein uralter Vodafone-Vertrag. 6 Mbit/s mit sehr schlechter Leitung wo ziemlich genau die Hälfte wirklich ankommt. Dafür zahlten sie über 7 Jahre mehr als 30€/m
Im August ging die uralte Easybox kaputt. Angeboten wurde eine neue Easybox bei Vertragsabschluss zu gleichen Konditionen. Hier wurde ich dann informiert. Am Anfang wurde ich noch darauf hingewiesen das VDSL50 ginge. Aber nur bei neuen Vertragsabschluss zu teuren Bedingungen. Nutzung von VDSL gedrosselt auf 6 Mbit wurde ausgeschlossen. Auch eine neue Easybox nur bei Vertragsabschluss.
Aktuell hängt da jetzt eine 7272 von mir. Kopien des Vertrags wurden 4x angefordert und die Zusendung zugesichert was seid insgesamt 10 Wochen nicht passiert ist. Im Endeffekt habe ich gekündigt um herauszubekommen wann Vertrag endet. Den soll ich nun noch ein Jahr bedienen.

Ich will aber, vor allem auch wegen dem Kundenservice, so schnell es geht raus aus dem Vertrag.
Heute installierte ich Breitbandmessung.de auf dem Win10 Rechner. Nach Beginn der Messung bricht er ab mit der Meldung
"Da ist etwas schief gelaufen
Keine Internetverbindung
Zur Überprüfung der aktuellen Software ist eine aktive Internetverbindung .........."

Danach Booten von einer Linux-LiveCD - aktualisieren des Systems und installieren der Breitbandmessung------.deb mit
sudo dpkg -i Breitband*.deb
Starten der App und die gleiche Fehlermeldung bei Beginn der Messung.
Sabotiert Vodafone hier?
Beim herunterladen und aktualiseren des Systems zeigt die Fritzbox ziemlich genau 3Mbit/s an, dies aber stabil während des Downloads.
 
Es ist keine Installation notwendig, einfach die Webseite breitbandmessung.de öffnen und die Messung starten. Funktioniert hier an einem Vodafone Kabel- als auch VDSL-Anschluss. Deine Frage würde ich mit Nein beantworten.
 
Ich kann das ja online noch einmal versuchen aber ich wollte ja die Messugn über die Zeit haben.
Laut Tool hat es kein Internet. Es sollte mich wundern wenn es im Browser funktioniert
 
Warum der ganze Aufwand? Kündigen und endlich zu einem besseren Anbieter wechseln.
Die Easybox von "damals" war/ist "im Vertrag enthalten". Also muß Vodafone Ersatz zusenden. Wollen sie nicht -> sehr gut! Vertrag ist somit gekündigt.
 
Dazu müsste ich den Vertrag haben. Eine Kopie bekomme ich nicht.
Gekündigt ist schon. Leider zu Anfang Oktober 2019
 
Nein!
Wenn ich "zu morgen" kündige, dann ist der Vertrag morgen gekündigt. Also nicht mehr existent! Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf!
Wenn der andere Vertragspartner (in diesem Falle Vodafone) damit irgendwie nicht einverstanden ist, hat er genau 1 (eine!) Möglichkeit: vor ein deutsches Gericht ziehen.
Die Grundlagen des deutschen Rechtes bzw. der (Un-)Rechtssprechung sollte man schon kennen ...
 
Aha. Nun siehst du aber weiter oben das es nicht mein Anschluss ist sondern aus der Familie.
Also gehe ich den Weg des geringsten Übels das ich entweder nachweise das Vodafone die Geschwindigkeit nicht erbringt.
Mir fällt grad ein das irgendwo noch eine 7390 herumliegt. Die sollte ja noch wenige Geschwindigkeit am Anschluss erreichen. Mal gucken.
Wenn ich den Vertrag nicht habe diskutiere ich extrem ungern.
Hat jemand zufällig ein pdf von "Vodafone All-Inclusive-Paket Regio 6000" von Oktober 2009? Oder wo finde ich das im Netz?
Angefordert habe ich eine Kopie des Vertrages jetzt 4x
 
Wie weist man nach, dass bis zu 6MBit nicht geliefert werden?
Kündige aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes mit sofortiger Wirkung, da Vodafone sich weigert die EasyBox die Bestandteil des Vertrages ist nicht zur Verfügung zu stellen. Dann wirst Du schon sehen was die dazu sagen, spätestens dann müssen die sich auf entsprechende Vertragsklauseln berufen, was nur geht, wenn sie sie Dir nennen.
Oder einfach die Rechtschutzversicherung mal in Anspruch nehmen und einen Anwalt beauftragen.
 
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Reaktionen: weißnix_
Bietet Vodafone denn garkein "Online-Kundencenter" an, worüber man u.U. etwas zum Vertragsstatus erfahren könnte. U.U. muss man sich erneut/erstmals einen Account anlegen bzw. einen ungenutzen reaktivieren lassen?
LG
P.S.: War seinerzeit Schaltungstermin und Vertragsbeginn zeitnah? Wurde der Vertag direkt in einem Vodafone-Shop abgeschlossen oder wie oft üblich über einen "Vermittler"
 
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Das Problem ist doch ...wenn man seinen Vertrag nicht fristgerecht kündigt ...verlängert sich dieser immer um genau 12 Monate ... soweit so gut ....
Aber du hast die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn Vodafone nicht das Mindeste an Bandbreite liefert .... das muss dann Vodafone nachweisen.
Du kannst dich aber auch an [email protected] wenden und deinen Fall neutral und sachlich schildern ...daher kannst du auch auf dein Bestandsrecht aus dem alten Vertrag hinweisen ....falls du einen neuen über 24 Monate mit 50 Mbits abschließt ...dieser kosten dann gerade mal 20 € / Monat in den ersten 12 Monaten ....
 
Müsste der Kündigungstermin mittlerweile nicht auf jeder Rechnung stehen?
 
ja, auf der Rechnung stehen alle Termine
 
Es geht hier doch gerade nicht um die Standard Kündigungstermine, der ist, wie bereits geschrieben wurde, 10.2019.

Ob es hilfreich ist wieder und wieder die Situation zu erklären, nachdem schon mehrfaches Anfordern der Vertragsunterlagen nicht funktioniert hat, halte ich für sehr fraglich, wenn nicht, nach Einstein für Wahnsinn, wenn man immer wieder das gleiche tut und ein anderes Ergebnis erwartet.

Was es braucht ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung, da halte ich die Weigerung die EasyBox zu ersetzen für mit Abstand am vielversprechensten. Jetzt muss nur noch geklärt werden, ob die wirklich Vertragsbestandteil ist, wenn ja, ist die Kuh vom Eis und @chilango79 raus aus dem Vertrag.

Das mit der Bandbreite halte ich für fragwürdig, da das ja offensichtlich von Beginn an so war und im schlimmsten Fall bei Vertragsschluss so kommuniziert wurde. Ich befürchte auf dem Weg streitet man sich bis weit nach 10.2019. Und nach 7 Jahren könnte man auch argumentieren, die Leistung wurde so akzeptiert wie geliefert - ohne Gerichtsverfahren wird das sehr schwierig.

Und nach der Geschichte Vodafone für ihr schäbiges Verhalten noch dadurch belohnen, dass weitere Verträge abgeschlossen werden, da kapier ich nicht mal wie man auf die Idee kommen kann.

Wie gesagt ich würde wegen der EasyBox mit sofortiger Wirkung kündigen, weitere Zahlungen bis zur Klärung zurückbehalten(im Idealfall auf separatem Konto) - keinesfalls verweigern, das gibt nur Ärger und Vodafone zusätzliche Argumente. Und das ganze am besten über einen Anwalt.
Man kann natürlich die Bandbreite als behelfsmäßigen Kündigungsgrund angeben, ebenso wie die Weigerung Vertragsdaten auszuhändigen. Je mehr desto besser und Vodafone muss klar sein, dass hier mit möglichst hohem Prozessrisiko gestritten werden muss und dass es kein Geld mehr geben wird.

Ob es nicht letztlich einfacher ist in den sauren Apfel zu beißen und Vodafone weiter zu bezahlen und einen weiteren Anschluss zu ordern, ist IMHO ernsthaft zu überlegen, denn eins scheint klar und das ist generell das Bestreben von Rechtsabteilungen großer Konzerne, den Kunden zu zermürben und ob es mir 360€ Wert wären ein Jahr Stress und Ärger zu haben, evtl. nicht unerhebliche weitere Kosten und im schlimmsten Fall trotzdem zu verlieren.
 
Hi,

also ich würde (fristlos) kündigen unter Verweis auf die nicht mehr funktionierende EasyBox und die Weigerung von VF, diese zu ersetzen.
Wenn dem doch nicht so sein sollte, dann wird Vodafone sich schon melden...... ;)

Grüße
Snyder
 
Das sind ja alles "ganz tolle" Vorschläge zur Kündigung!
Leider besteht aber in Deutschland bei der Internet-Anbindung kein Anspruch auf Grundversorgung wie bei Strom oder Gas
Was soll man denn machen, wenn der alte Anbieter die Kündigung akzeptiert und die Verbindung sofort kappt, aber kein neuer Anbieter dazu bereit ist, Internet an diesem Standort bereitzustellen?.
 
Es gibt schon so was wie ein Anspruch auf Grundversorgung, die Frage ist nur was es abdecken muss ...
Hier ein paar Quellen

https://www.juwiss.de/das-internet-als-grundversorgung/
http://www.bundesnetzagentur.d
e/enid/db78a595c629d34d959e2f4a52fdd644,Verbraucherservice_Telekommunikation/ Verbraucherbroschuere_3vp.html

IV. Welche Ansprüche auf Grundversorgung hat der Endkunde?

1. Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen (Telefonanschluss)

Das Telekommunikationsrecht räumt Endkunden einen grundsätzlichen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Teilnehmeranschluss (Telefonanschluss) an ein öffentliches Telefonnetz ein. Ferner besteht ein Anspruch auf Grundversorgung mit einem Zugang zu öffentlichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Deutsche Telekom AG (DTAG) die Grundversorgung in der Bundesrepublik. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anschluss innerhalb einer geschlossenen Bebauung eingerichtet werden soll. Gegenüber anderen Anbietern besteht hingegen kein gesetzlicher Anspruch auf einen Anschluss an das öffentliche Telefonnetz oder auf Zugang zu öffentlichen Telefondiensten.
 
Danach hatte ich nicht gefragt.
Mir ging es explizit um eine Internet-Anbindung.
 
auch eine Internetanbindung könnte Bestandteil der Grundversorgung sein aufgrund der allg. Entwicklung ....wenn schon das Finanzamt verlangen kann das man seine Steuererklärung per Internet einreicht ... das wird in dem ersten Link thematisiert ...
 
Vor allem ist es nicht mein Anschluss sondern von meinen alter Tante die sowieso schon Angst hat das da was schief geht. Also wird wohl im Sommer 1und1 einen neuen Kunden bekommen und es hoffentlich hinbekommen die Telefonnummer zum Umschalttermin auch von Vodafone portiert zu bekommen.
 
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